Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Die ASt brachte am 07.12.2018 vor Amtsstundenende einen Nachprüfungsantrag gegen zwei Ausscheidensentscheidungen betreffend zwei Abänderungsangebote und gegen eine Zuschlagsentscheidung in dem im
Spruch: konkretisierten Vergabeverfahren ein, welches im September 2018 durch Vergabebekanntmachung eingeleitet worden war. Zur Absicherung ihrer Nichtigerklärungsbegehren begehrte die ASt das im Entscheidungskopf wiedergegebenen Sicherungsmaßnahme mitte... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 17.08.2018, am selben Tag beim Bundesverwaltungsgericht eingelangt, stellte die Antragstellerin einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung in Verbindung mit einem Antrag auf insbesondere Nichtigerklärung der Ausschreibung samt all ihren Unterlagen, Berichtigungen und weiteren Festlegungen. Weiters beantragte die Antragstellerin die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, Einsicht in den Ver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 24.07.2018, beim Bundesverwaltungsgericht am 25.07.2018 eingelangt, stellte die Antragstellerin das im
Spruch: ersichtliche Begehren in Verbindung mit einem Antrag auf Nichtigerklärung der unzulässigen Wahl des Vergabeverfahrens der Direktvergabe. In eventu wurden weitere Nichtigerklärungs- bzw. Feststellungsanträge gestellt. Zur
Begründung: brachte die Antragstellerin im Wesentlichen folgendes vor: Im Zusammenhang mit... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Die ASt brachte am 30.07.2018 eine Eingabe ein, mit der insb die Nichtigerklärung einer Zuschlagsentscheidung und die Erlassung einer einstweiligen Verfügung begehrt wurde. Dass die ASt in Ihrer Eingabe die Geschäftszahl der BBG für die Rahmenvereinbarung mit der Geschäftszahl für den erneuten Aufruf zum Wettbewerb vertauschte, war dabei - rechtlich gemäß § 13 AVG iVm § 311 BVergG vorwegnehmend - bereits durch die Antragsbeilagen als offenkundiger... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 17.07.2018, am 18.07.2018 beim Bundesverwaltungsgericht eingelangt, stellte die Antragstellerin einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung in Verbindung mit einem Antrag auf Nichtigerklärung der Ausschreibung samt all ihren Unterlagen, Berichtigungen und weiteren Festlegungen. Weiters beantragte die Antragstellerin die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, Einsicht in den Vergabeakt sowie... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 06.07.2018, am selben Tag beim Bundesverwaltungsgericht eingelangt, stellte die Antragstellerin einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung in Verbindung mit einem Antrag auf Nichtigerklärung der Ausschreibung bzw. einzelner Ausschreibungsbestimmungen. Weiters beantragte die Antragstellerin die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, Einsicht in den Vergabeakt sowie den Ersatz der von ihr en... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien: Mit Schreiben vom 25.05.2018, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 15.05.2018, Akteneinsicht, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin und die Erlassung der im
Spruch: genannten einstweiligen Verfügung. Am 05.06.2018 wurde den Parteien mitgeteilt, dass das BVwG beabsichtige, das gegenst... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien: Mit Schreiben vom 25.05.2018, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 15.05.2018, Akteneinsicht, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin und die Erlassung der im
Spruch: genannten einstweiligen Verfügung. Am 05.06.2018 wurde den Parteien mitgeteilt, dass das BVwG beabsichtige, das gegenst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 04.06.2018 stellten die Antragsteller das im
Spruch: ersichtliche Begehren in Verbindung mit einem Antrag auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung der Auftraggeberin vom 23.05.2018 zugunsten der Bietergemeinschaft XXXX GmbH & Co KG und XXXX m.b.H. Zur
Begründung: brachten sie insbesondere vor, dass die Kostenschätzung der Auftraggeberin EUR 108.026.198,79 betragen habe. Das Angebot der präsumtiven Zuschlagsempf... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Die Antragstellerin (= ASt), eine dreigliedrige Bietergemeinschaft, brachte am 23.05.2018 einen Nachprüfungsantrag gegen die Zuschlagsentscheidung zu Gunsten einer Konkurrentin in dem im
Spruch: ersichtlichen Vergabeverfahren ein. Zur Absicherung des Nachprüfungsantrags wurde eine erlassene einstweilige Verfügung (eV) beantragt. Der verfahrenseinleitende Schriftsatz der ASt enthält alle gesetzlich geforderten Form- und Inhaltserfordernisse gemäß ... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 12.03.2018, beim Bundesverwaltungsgericht am selben Tag eingelangt, stellte die Antragstellerin einen Antrag auf Nichtigerklärung der Zuschlagentscheidung vom 28.02.2018 verbunden mit einem Antrag auf Gebührenersatz und einem Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, mit welcher die Untersagung der Erteilung des Zuschlags begehrt wurde. Begründend führte die Antragstellerin zusammengefasst im We... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien: Mit Schreiben vom 02.03.2018, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung der Auftraggeberin bzw. der Mitteilung vom 22. Februar 2018, mit welchem Unternehmen die Rahmenvereinbarung abgeschlossen werden soll, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, Akteneinsicht, die Erlassung der im
Spruch: genannten einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichteten Pauschalge... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Die ASt brachte am 28.02.2018 einen Nachprüfungsantrag gegen die im Entscheidungskopf benannte Zuschlagsentscheidung ein und verband damit einen Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung (= eV). (Das Nachprüfungsvorbringen könnte dabei obiter mitunter teilweise an den Rechtsfragenkomplex erinnern, der zB auch in den Rdnri 49 bis 52 des Auslegungsurteils des EuGH vom 28.02.2018 zu Rs C-523/16 behandelt wurde.) Namens des AG wurde am 02... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien: Mit Schreiben vom 01.02.2018, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 22.01.2018, Akteneinsicht, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin und die Erlassung der im
Spruch: genannten einstweiligen Verfügung. Begründend wurde von der Antragstellerin im Wesentlichen folgendes ausgeführt: Die... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien/Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 29.01.2018, beim Bundesverwaltungsgericht am selben Tag eingelangt, stellte die Antragstellerin einen Antrag auf Nichtigerklärung der Entscheidung über die Auswahl der Rahmenvereinbarungspartner vom 19.01.2018 verbunden mit einem Antrag auf Gebührenersatz und einem Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung, mit welcher die Untersagung des Abschlusses der betreffenden Rahmenvereinbarung begehrt wurd... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien: Mit Schreiben vom 23.01.2018, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin, die Ausschreibung der Auftraggeberin, Universität für Musik und darstellende Kunst Graz zur Vergabe einer "Rahmenvereinbarung für die Lieferung, Implementierung und Wartung von Personal Computern (Operate Leasing)" für nichtig zu erklären, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, Akteneinsicht, den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 19.01.2018, beim Bundesverwaltungsgericht (in der Folge auch kurz: BVwG) am selben Tage eingelangt, begehrte die gefährdete Partei XXXX (in der Folge auch: Antragstellerin) die Nichtigerklärung der Entscheidung der Gegnerin der gefährdeten Partei Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (in der Folge auch: ASFINAG oder Auftraggeberin) vom 09.01.2018, der XXXX (in der Folge auch: präsumtive Zuschlagsempfänger... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Die ASt brachte am 04.01.2018 einen Nachprüfungsantrag gegen eine Ausscheidensentscheidung in dem im Entscheidungskopf ersichtlichen Vergabeverfahren ein. Inhaltlich handelt der gegenständliche Vergaberechtsstreit darum, inwieweit die unstrittige Insolvenz eines Subunternehmers zum Ausscheiden der ASt zu führen hat. Zur Absicherung des Nachprüfungsantrags wurde eine einstweilige Verfügung (= eV) beantragt. Die GKK nahm anwaltlich vertreten... mehr lesen...
Begründung: I. Vorbringen der Parteien: Mit Schreiben vom 15.12.2017, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin ein Nachprüfungsverfahren einzuleiten, die gesamte Ausschreibung (Aufforderung zur Abgabe eines Teilnahmeantrags) "PVA - Psychatrisch stationäre Rehabilitation in den Versorgungszonen Nord, Ost und West (1. Stufe - Bewerberauswahl)" in der Fassung der Berichtigung vom 05.12.2017 für nichtig zu erklären, in eventu die Ausschreibung (Aufforderung z... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 9. November 2017 beantragte die Bietergemeinschaft 1. AAAA , 2. BBBB , vertreten durch die Heid Schiefer Rechtsanwälte OG, Landstraßer Hauptstraße 88/2-4, 1030 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 30. Oktober 2017, Akteneinsicht, Ausnahmen von der Akteneinsicht, die Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung und den Ersatz der Pauschalgebühr sowie die Erlassung einer e... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Die Antragstellerin brachte am 16.10.2017 einen Nachprüfungsantrag gegen die Widerrufsentscheidung in dem im
Spruch: ersichtlichen Vergabeverfahren betreffend einen Bauauftrag im Oberschwellenbereich ein. Zur Absicherung des Nachprüfungsantrags wurde eine erlassene einstweilige Verfügung (eV) beantragt. Der verfahrenseinleitende Schriftsatz der ASt enthält unstrittig alle gesetzlich geforderten Form- und Inhaltserfordernisse gemäß BVergG und wurd... mehr lesen...