Begründung: Der am 25. 12. 1947 geborene Kläger ist seit 3. 7. 1995 als Sortierer im Verteilerzentrum bei der Post- und Telegrafenverwaltung beschäftigt. Mit Inkrafttreten des PTSG wurde er Arbeitnehmer der Post und Telekom Austria AG. Mit 1. 1. 1999 wurde die Beklagte gegründet und mit 1. 7. 1999 von der Post- und Telekom Austria AG abgespalten. Das Dienstverhältnis des Klägers ging auf die Beklagte über. Der Kläger gehört aufgrund des Bescheids des Bundessozialamts vom 12. 11. 200... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist seit 1. 12. 1997 als Oberarzt beim beklagten Land (in der Folge: Beklagte) im Rahmen eines privatwirtschaftlichen Dienstverhältnisses beschäftigt. Aufgrund des Gesetzes über die Zuweisung von Landesbediensteten zur Dienstleistung bei der Steiermärkischen Krankenanstaltengesellschaft mbH ist er der eben genannten Gesellschaft (in der Folge: KAGes) zur Dienstleistung zugewiesen. Seit 4. 12. 2000 gehört er dem Kreis der begünstigten Behinderten iSd B... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid des Bundessozialamts Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 8. 11. 1996 wurde festgestellt, dass die Klägerin (geb 1956) dem Kreis der begünstigten Behinderten nach dem Behinderteneinstellungsgesetz (BEinstG) angehört, wobei der Grad der Behinderung 80 vH beträgt. Mit Schreiben vom 16. 7. 1999 wurde die Klägerin vom Bundessozialamt Wien, Niederösterreich und Burgenland informiert, dass die Bundessozialämter die Arbeitgeber in Wahrung von deren be... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter OLWR Dr. Peter Hübner und Mag. Canan Aytekin-Yildirim als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Mag. Viktor B*****, Angestellter, *****, vertreten durch Dr. Georg Grießer ua, Rec... mehr lesen...
Norm: BEinstG §8 Abs2
Rechtssatz: Bei Beurteilung der Auswirkung eines rückwirkenden Feststellungsbescheides des Bundessozialamtes auf die Kündigung eines begünstigten Behinderten ist nicht auf den Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung abzustellen, sondern auf deren Wirksamkeit durch Zugang an den Gekündigten. Entscheidungstexte 9 ObA 61/06w Entscheidungstext OGH 08.08.2007 9 ObA 61... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begründete mit 15. 8. 1985 ein Angestelltenverhältnis zur Beklagten. Mit Schreiben vom 19. 11. 2003 kündigte die Beklagte das Dienstverhältnis zum 31. 3. 2004. Das Kündigungsschreiben ging dem Kläger am 20. 11. 2003 zu. Ebenfalls am 20. 11. 2003 stellte der Kläger beim Bundessozialamt den Antrag auf Feststellung der Zugehörigkeit zum Personenkreis der begünstigten Behinderten gemäß den Bestimmungen der §§ 2 und 14 BEinstG. Das Erstgericht konnte ausd... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1. 9. 1974 bei der beklagten Partei als Musiklehrer, zuletzt in der Verwendung eines Musikschuldirektors, beschäftigt. Wegen diverser Leiden befand er sich seit dem Jahr 2000 immer wieder im Krankenstand, zuletzt vom 2. 9. 2002 bis 10. 9. 2003. Am 12. 12. 2002 stellte er den Antrag beim Bundesministerium für Soziale Sicherheit auf Feststellung seiner Zugehörigkeit zum Kreis der begünstigten Behinderten. Mit Bescheid vom 27. 11. 2003 wurde der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war ab 7. 9. 2004 bei der Beklagten als Arbeiter im Expedit beschäftigt. Am 2. 12. 2004 wurde er ungerechtfertigt entlassen. Die Beklagte war dabei in Unkenntnis des Umstands, dass der Kläger seit 11. 2. 1993 mit einem Grad der Behinderung von 50 vH dem Kreis der begünstigten Behinderten iSd Behinderteneinstellungsgesetzes (BEinstG), BGBl 1970/22, angehörte. Dies war vom Kläger weder vor noch während aufrechten Arbeitsverhältnisses mitgeteilt worden.... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende und den Hofrat des Obersten Gerichtshofes Dr. Kuras und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofes Dr. Lovrek sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Peter Krüger und Georg Eberl als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache des Klägers Dr. Ernst P*****, vertreten durch Dr. Wolfgang Gewolf, Dr. Gernot Mu... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch die Vizepräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling und Dr. Kuras sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Reinhard Drössler und Robert Ploteny als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Edith G*****, vertreten durch Dr. Andreas Löw, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagten Pa... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Vom Berufungsgericht verneinte Mängel des Verfahrens erster Instanz können in dritter Instanz nicht mehr geltend gemacht werden (Kodek in Rechberger² § 503 Rz 3. Mit den Vorinstanzen ist daher davon auszugehen, dass der Kläger „begünstigter Behinderter" ist. Vom Berufungsgericht verneinte Mängel des Verfahrens erster Instanz können in dritter Instanz nicht mehr geltend gemacht werden (Kodek in Rechberger² Paragraph 503,... mehr lesen...
Norm: BEinstG §8 Abs2BEinstG §8 Abs4 litbABGB §1155 Abs1
Rechtssatz: Auch wenn der Behinderte unfähig wird, die vereinbarten Dienste zu leisten, hat er gegenüber dem Arbeitgeber Anspruch auf Lohnzahlung solange das Dienstverhältnis (durch Zustimmung des Behindertenausschusses) nicht rechtswirksam gelöst ist und die Entgeltzahlungspflicht nicht aus anderem Grunde als der Behinderung fortgefallen ist. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 11. 5. 1954 geborene Kläger war vom 13. 12. 1982 bis 31. 5. 1990 Dienstnehmer der Rechtsvorgängerin der Beklagten. Nach seiner Wiedereinstellung mit Wirkung vom 1. 3. 1992 bestätigte ihm die Rechtsvorgängerin der Beklagten mit Schreiben vom 22. 11. 1996, dass das Dienstverhältnis von Seiten der Dienstgeberin unkündbar geworden sei. Das Dienstverhältnis des Klägers unterliegt der Dienst-und Besoldungsordnung für die Bediensteten österreichischer Privatbahn... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht gibt die Rechtsprechung richtig wieder, nach welcher der Arbeitnehmer bei unwirksamer Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber (- hier behauptet: unberechtigte Entlassung(en) des Klägers aus einem durch vertraglichen Kündigungsschutz gesicherten Arbeitsverhältnis -) seinen Fortsetzungsanspruch (hier: durch Einklagen aushaftender Entgelte aus der Zeit nach der ausgesprochenen Entlassung) ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Unternehmen der beklagten Partei bestand zunächst in der Rechtsform einer GmbH, deren Gründungsgesellschafter auch der Kläger war. Als sich nach dem Beitritt weiterer Gesellschafter die Umwandlung in eine Aktiengesellschaft abzuzeichnen begann, wurde der Geschäftsführervertrag des Klägers für seine künftige Funktion als Vorstandsmitglied adaptiert und eine dreimonatige Frist zur Kündigung des Anstellungsvertrages vereinbart. Am 15. 4. 2002 wurde der Kläger... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 31. 3. 1944 geborene Kläger, ein begünstigter Behinderter iSd Behinderteneinstellungsgesetzes (BEinstG), war ab 1973 als zweiter Posaunist Mitglied des Wiener Staatsopernorchesters. Er wurde von seinem Dienstgeber gemäß § 2 Abs 2 Bundestheaterpensionsgesetz (BThPG) mit 31. 8. 1998 in den zeitlichen Ruhestand versetzt (siehe zur Weitergeltung des BThPG trotz Neuorganisation der Bundestheater insbesondere die §§ 18, 21 Bundestheaterorganisationsgesetz). Na... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war bei der Beklagten vom 16. 2. 1993 bis zum 2. 3. 2002 als Versandarbeiter beschäftigt. Am 1. 2. 2002 wurde sein Arbeitsverhältnis per 2. 3. 2002 gekündigt. Mit Bescheid vom 1. 2. 2002 (dem Kläger zugestellt am 4. 2. 2002) stellte das Bundessozialamt Oberösterreich auf Grund eines am 16. 11. 2001 eingelangten Antrags des Klägers fest, dass dieser seit 16. 11. 2001 zum Kreis der begünstigten Behinderten gehört. Der Kläger war nach einem 1996 erlittenen Band... mehr lesen...
Norm: BEinstG §8 Abs2
Rechtssatz: Der Kündigungsschutz des § 8 Abs 2 BEinstG bezweckt die Erhaltung des Arbeitsplatzes des Behinderten und zielt nicht darauf ab, den Betroffenen Geldansprüche zu verschaffen. Wenn dem Arbeitgeber zum Zeitpunkt des Ausspruchs die Behinderteneigenschaft des Arbeitnehmers nicht bekannt ist und er auch von einem entsprechenden Antrag nichts weiß, sodass er überhaupt keine Möglichkeit hat, die Unrechtmäßigkeit seiner... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger brachte im Vorverfahren, dessen Wiederaufnahme er nunmehr begehrt, vor, er sei im Jahre 1990 als begünstigter Behinderter nach dem Behinderteneinstellungsgesetz bei der Beklagten beschäftigt gewesen. Diese habe versucht, das Arbeitsverhältnis zum 16. 11. 1990 aufzukündigen, ohne zuvor die notwendige Zustimmung des Landesinvalidenamtes eingeholt zu haben. Das Arbeitsverhältnis sei nach wie vor aufrecht. Die Beklagte schulde dem Kläger daher die monatli... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte betreibt die S*****bahn. Bei der Klägerin handelt es sich um die Personalvertretung der für den Bereich der S*****bahn tätigen Mitarbeiter der Beklagten. Nikolaus P***** (geb. 1954) war von 1982 bis 1990 Dienstnehmer der S*****bahn GmbH, der Rechtsvorgängerin der Beklagten. Mit Wirkung vom 1. 3. 1992 wurde er von dieser wiederum eingestellt. Das Dienstverhältnis unterliegt der Dienst- und Besoldungsordnung für die Bediensteten österreichischer Priv... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IVAngG §29 IBEinstG §8 Abs2
Rechtssatz: Wählt die begünstigte Behinderte nach ungerechtfertigter Entlassung die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, so ist sie daran gebunden; wenn sie in der Folge die Arbeit dennoch verweigert, setzt sie einen Entlassungsgrund. Entscheidungstexte 8 ObA 82/02w Entscheidungstext OGH 08.08.2002 8 ObA 82/02w ... mehr lesen...
Begründung: Die begünstigte Behinderte wurde vorerst Anfang Jänner ungerechtfertigt entlassen, bestritt durch ihren Vertreter (Arbeiterkammer) die Berechtigung der Entlassung und erklärte, nach Beendigung ihres Krankenstandes arbeitsbereit zu sein. Nach Beendigung des Krankenstandes am 11. 2. 2001 erschien die Klägerin am 12. 2. 2001 nicht zur Arbeit und erklärte auf Anfrage der Gattin des Beklagten am 15. 2. 2001, ob sie nicht im Büro arbeiten würde, sie habe von der Arbeiterkammer... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin war seit 1974 bei der Rechtsvorgängerin der Beklagten als Verkäuferin angestellt. Sie war in einer Filiale in 1060 Wien eingesetzt, in der sie alle vorkommenden Tätigkeiten (Kassieren, Warenübernahme, Nachschlichten von Regalen) zu verrichten hatte. Wegen eines Herzleidens - 1992 wurde ihr erstmals ein Herzschrittmacher eingesetzt - befand sie sich von 13. 3. bis 23. 3. 1991, von 6. 4. bis 8. 4. 1992, von 9. 4. bis 27. 6. 1992, von 19. 3. bis 28. 3. 1993, vo... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Da die seinerzeit nach Ausgleichseröffnung vom Arbeitgeber ohne den nach § 8 Behinderteneinstellungsgesetz erforderlichen zustimmenden Bescheid des Behindertenausschusses ausgesprochene Kündigung rechtsunwirksam war (Arb 10.884), war deren gerichtliche Anfechtung durch den Kläger aus vom Berufungsgericht seiner Rechtsansicht zugrunde gelegten, in der Person des Klägers gelegenen Gründen auf lautere Motive gestützt (RIS-... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger, ein begünstigter Behinderter iS des Behinderteneinstellungsgesetzes (BEinstG), war bei der Beklagten ab 1. 1. 1991 als Wachorgan beschäftigt. Mit Schreiben der Beklagten vom 3. 2. 1995 wurde der Kläger "bis auf weiteres" vom Dienst suspendiert; am 6. 6. 1995 wurde er entlassen. Im daraufhin vom Kläger gegen die Beklagte angestrengten Feststellungsprozess wurde auf Grund der am 9. 8. 1996 zugestellten Berufungsentscheidung vom 9. 7. 1996, die unbe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin, eine 1949 geborene begünstigte Behinderte, war seit 8. 1. 1990 bei der Beklagten als Küchengehilfin im Allgemeinen Krankenhaus (AKH) beschäftigt. Dienstbeginn der Klägerin war um 11 Uhr. Bis 14.30 Uhr hatte sie zunächst jeweils Dienst im Speisesaal, danach war sie mit Reinigungsarbeiten betraut. Sie hatte zwischen 11.30 und 14.30 Uhr die Möglichkeit, in der Personalkantine zu essen, und zwar entweder das normale Menü gegen Entgelt oder kostenlo... mehr lesen...
Norm: BEinstG §8 Abs2
Rechtssatz: Hat der Arbeitgeber die Kündigung nach Vorliegen der (ersten) Bestätigung der Zustimmung des Behindertenausschusses durch die Berufungskommission ausgesprochen, und wurde diese Bestätigung nachträglich vom Verwaltungsgerichtshof aufgehoben, so kommt der neuerlichen Bestätigung der Zustimmung durch die Berufungskommission die Wirkung einer nachträglichen Zustimmung zur Kündigung iS § 8 Abs 2 zweiter Satz BEinstG... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist begünstigter Behinderter iS des Behinderteneinstellungsgesetzes (BEinstG). Am 13. 9. 1996 beantragte die Beklagte beim Bundessozialamt für Oberösterreich die Zustimmung zur beabsichtigten Kündigung des Klägers. Diesem Antrag wurde mit Bescheid vom 5. 6. 1997 stattgegeben. Der vom Kläger dagegen erhobenen Berufung wurde von der Berufungskommission keine Folge gegeben. Daraufhin sprach die Beklagte am 19. 2. 1998 die Kündigung des Arbeitsverhältni... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerinnen waren zunächst als Kellnerinnen bei der C***** GesmbH beschäftigt, die aufgrund eines Pachtvertrages mit der V***** GesmbH (Verpächterin) den Gastronomiebetrieb der P*****Sauna führte. Die Verpächterin kündigte den Pachtvertrag zum 31. 5. 1995 auf und verpachtete den Betrieb mit Pachtvertrag vom 16. 5. 1995 mit 1. 6. 1995 der S*****GesmbH (nunmehrige Gemeinschuldnerin). "Es ist üblich", daß die Verpächterin dem neuen Pächter den gesamten Betr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 20. 2. 1965 geborene Klägerin ist seit 1. 8. 1989 Vertragsbedienstete der Beklagten. Mit Bescheid des Landesinvalidenamtes Wien vom 13. 8. 1992 wurde sie mit Wirksamkeit ab 17. 10. 1991 wegen der Folgen eines in der Kindheit erlittenen Verkehrsunfalles als begünstigte Behinderte eingestuft. Am 4. 8. 1995 wurde sie von der Beklagten mit der
Begründung: entlassen, daß sie für die Erfüllung ihrer Dienstpflichten körperlich ungeeignet sei. Die Klägerin ... mehr lesen...