RS OGH 2007/8/8 9ObA61/06w, 9ObA120/08z, 9ObA96/13b

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 08.08.2007
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Norm

BEinstG §8 Abs2

Rechtssatz

Bei Beurteilung der Auswirkung eines rückwirkenden Feststellungsbescheides des Bundessozialamtes auf die Kündigung eines begünstigten Behinderten ist nicht auf den Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung abzustellen, sondern auf deren Wirksamkeit durch Zugang an den Gekündigten.

Entscheidungstexte

  • 9 ObA 61/06w
    Entscheidungstext OGH 08.08.2007 9 ObA 61/06w
  • 9 ObA 120/08z
    Entscheidungstext OGH 08.10.2008 9 ObA 120/08z
    Auch; Beisatz: Die Begünstigungen nach dem BEinstG können frühestens mit dem Zeitpunkt der Antragstellung wirksam werden. (T1)
    Beisatz: Eine Antragstellung nach dem Zugang der Kündigung kann an deren Wirksamkeit nichts mehr ändern. (T2)
  • 9 ObA 96/13b
    Entscheidungstext OGH 26.11.2013 9 ObA 96/13b
    Vgl auch; Veröff: SZ 2013/113

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122358

Im RIS seit

07.09.2007

Zuletzt aktualisiert am

11.02.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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