Norm
BEinstG §8 Abs2Rechtssatz
Bei Beurteilung der Auswirkung eines rückwirkenden Feststellungsbescheides des Bundessozialamtes auf die Kündigung eines begünstigten Behinderten ist nicht auf den Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung abzustellen, sondern auf deren Wirksamkeit durch Zugang an den Gekündigten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2007:RS0122358Im RIS seit
07.09.2007Zuletzt aktualisiert am
11.02.2016