Norm
ABGB §1162 IVRechtssatz
Wählt die begünstigte Behinderte nach ungerechtfertigter Entlassung die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses, so ist sie daran gebunden; wenn sie in der Folge die Arbeit dennoch verweigert, setzt sie einen Entlassungsgrund.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116721Im RIS seit
07.09.2002Zuletzt aktualisiert am
06.08.2018