Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4b Abs1 idF 1997/I/078; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/09/0223 E 20. November 2001 RS 1 Stammrechtssatz Die Bestimmung des § 4b Abs. 1 AuslBG bezweckt einen Vorrang von Inländern und ihnen gleichgestellten ausländischen Arbeitnehmern bei der Arbeitsvermittlung. Diesem Zweck würde es widersprechen, wenn entgegen der allge... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei stellte am 13. März 2000 beim Arbeitsmarktservice Handel-Transport-Verkehr-Landwirtschaft Wien den Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den türkischen Staatsangehörigen K. A. als Markthelfer in ihrem Betrieb. Nach Durchführung von Erhebungen wies das Arbeitsmarktservice Handel-Transport-Verkehr-Landwirtschaft Wien diesen Antrag mit Bescheid vom 27. März 2000 gemäß § 4 Abs. 6 Z. ... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei beantragte beim Arbeitsmarktservice Persönliche Dienste - Gastgewerbe Wien die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für die "jugoslawische" Staatsangehörige B (geboren am 13. Oktober 1974) für die berufliche Tätigkeit als Kochgehilfe. In diesem Antrag wurde die Stellung einer Ersatzkraft nicht gewünscht, wegen "schlechter Erfahrungen". Diesen Antrag wies das Arbeitsmarktservice Persönliche Dienste- Gast... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei stellte am 13. Juli 1999 beim Arbeitsmarktservice Persönliche Dienst- Gastgewerbe Wien den formularmäßigen Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für die "jugoslawische" Staatsangehörige (Kosovo-Albanerin) Z für die stundenweise Tätigkeit als Reinigungskraft in Wien zu einem Stundenbruttolohn von S 78,00 bei einer voraussichtlichen Anzahl von 20 Wochenstunden. Spezielle Kenntnisse oder Aus... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 4b Abs. 1 AuslBG bezweckt einen Vorrang von Inländern und ihnen gleichgestellten ausländischen Arbeitnehmern bei der Arbeitsvermittlung. Diesem Zweck würde es widersprechen, wenn entgegen der allgemeinen Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes eine Beschäftigungsbewilligung zu erteilen wäre, weil z.B. der einzelne (ausländische) Arbeitnehmer einen - aus welchen Gründen auch immer - zu seiner Einstellung bereiten Arbeitgeber gefunden hat. Mit Hilfe dieser Be... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4b Abs1 idF 1997/I/078;
Rechtssatz: Ein Ersatzkräfteverfahren ist von der Landesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice nur dann durchzuführen, wenn die Stellung einer Ersatzkraft vom Antragsteller nicht ausdrücklich abgelehnt wird (Hinweis E 6.3.1997, 94/09/0387). Im gegenständlichen Fall hat die Antragstellerin in ihrem Ant... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4b Abs1 idF 1997/I/078;
Rechtssatz: Einer begründungslosen Ablehnung der Ersatzkraftstellung ist gleichzuhalten eine Zulassung der Ersatzkraftstellung unter Bedingungen, die nicht dem objektiven Geschäftserfordernis entspricht. Grundsätzlich ist es das Recht jedes Arbeitgebers, sofern er damit nicht gegen zwingendes Recht ver... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs1;AuslBG §4b Abs1 idF 1997/I/078; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/09/0223 E 20. November 2001 RS 1 Stammrechtssatz Die Bestimmung des § 4b Abs. 1 AuslBG bezweckt einen Vorrang von Inländern und ihnen gleichgestellten ausländischen Arbeitnehmern bei der Arbeitsvermittlung. Diesem Zweck würde es widersprechen, wenn entgegen der allge... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stellte am 16. März 1999 beim Arbeitsmarktservice Graz den formularmäßigen Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den jugoslawischen Staatsangehörigen (Kosovo-Albaner) H für die stundenweise Tätigkeit als Reinigungsarbeiter (Arbeitnehmer ohne Zweckausbildung) in G und F zu einem Stundenbruttolohn von S 89,20 bei einer voraussichtlichen Anzahl von 20 Wochenstunden. Spezielle Kenntnisse oder Ausbildun... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stellte am 16. März 1999 beim Arbeitsmarktservice Graz den formularmäßigen Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den jugoslawischen Staatsangehörigen (Kosovo-Albaner) H für die stundenweise Tätigkeit als Reinigungsarbeiter (Arbeitnehmer ohne Zweckausbildung) in G und F zu einem Stundenbruttolohn von S 89,20 bei einer voraussichtlichen Anzahl von 20 Wochenstunden. Spezielle Kenntnisse oder Ausbildun... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs6 Z3 litb idF 1997/I/078;AuslBG §4b Abs1 Z9 idF 1997/I/078; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/09/0098 E 2. September 1993 RS 2 Stammrechtssatz Der Umstand, daß der beantragte Ausländer als Asylwerber auftritt, ist für sich allein ungeeignet, das Vorliegen der nach § 4 Abs 6 Z 3 AuslBG geforderten öffentlichen oder gesamtwirtschaftlic... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs6 Z3 litb idF 1997/I/078;AuslBG §4b Abs1 Z9 idF 1997/I/078; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 93/09/0098 E 2. September 1993 RS 2 Stammrechtssatz Der Umstand, daß der beantragte Ausländer als Asylwerber auftritt, ist für sich allein ungeeignet, das Vorliegen der nach § 4 Abs 6 Z 3 AuslBG geforderten öffentlichen oder gesamtwirtschaftlic... mehr lesen...
Mit Schreiben jeweils vom 6. Oktober 1999 stellte die Beschwerdeführerin den Antrag auf Erteilung von Beschäftigungsbewilligungen nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für die jugoslawischen Staatsangehörigen Bojana und Aleksandra Ilic für die vorgesehene berufliche Tätigkeit als "Arbeiterin". Mit Bescheiden vom 2. November 1999 lehnte die Arbeitsmarktbehörde erster Instanz die Erteilung der Beschäftigungsbewilligungen für die beantragten Ausländer gemäß § 4 Abs. 7 Ausl... mehr lesen...
Mit Schreiben jeweils vom 6. Oktober 1999 stellte die Beschwerdeführerin den Antrag auf Erteilung von Beschäftigungsbewilligungen nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für die jugoslawischen Staatsangehörigen Bojana und Aleksandra Ilic für die vorgesehene berufliche Tätigkeit als "Arbeiterin". Mit Bescheiden vom 2. November 1999 lehnte die Arbeitsmarktbehörde erster Instanz die Erteilung der Beschäftigungsbewilligungen für die beantragten Ausländer gemäß § 4 Abs. 7 Ausl... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4b Abs1 Z7; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2000/09/0025
Rechtssatz: Ein Ersatzkräfteverfahren ist von der Landesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice nur dann durchzuführen, wenn die Stellung einer Ersatzkraft vom Antragsteller nicht ausdrücklich abgelehnt wird (Hinweis E ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4b Abs1 Z7; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2000/09/0025
Rechtssatz: Ein Ersatzkräfteverfahren ist von der Landesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice nur dann durchzuführen, wenn die Stellung einer Ersatzkraft vom Antragsteller nicht ausdrücklich abgelehnt wird (Hinweis E ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin brachte am 23. Dezember 1997 einen Antrag auf Erteilung einer Sicherungsbescheinigung für Herrn Dr. S. für die berufliche Tätigkeit als Photogrammeter ein. Als spezielles Anstellungserfordernis wurde Studium der Photogrammetrie, als Beschäftigungsorte Villach und Graz und als Entlohnung ein Monatsbruttolohn von S 25.000,-- angegeben. Dr. S. sei seit 1. Oktober 1992 in Österreich aufenthaltsberechtigt. Im Begleitschreiben teilte die Beschwerdeführerin ergänzend m... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin brachte am 23. Dezember 1997 einen Antrag auf Erteilung einer Sicherungsbescheinigung für Herrn Dr. S. für die berufliche Tätigkeit als Photogrammeter ein. Als spezielles Anstellungserfordernis wurde Studium der Photogrammetrie, als Beschäftigungsorte Villach und Graz und als Entlohnung ein Monatsbruttolohn von S 25.000,-- angegeben. Dr. S. sei seit 1. Oktober 1992 in Österreich aufenthaltsberechtigt. Im Begleitschreiben teilte die Beschwerdeführerin ergänzend m... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs6 Z1 idF 1998/I/078;AuslBG §4b Abs1 Z8 idF 1998/I/078;
Rechtssatz: Auch Studenten fallen unter den Personenkreis des § 4b AuslBG. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1998090097.X02 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4 Abs6 Z1 idF 1998/I/078;AuslBG §4b Abs1 Z8 idF 1998/I/078;
Rechtssatz: Auch Studenten fallen unter den Personenkreis des § 4b AuslBG. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1998090097.X02 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Aufgrund der Beschwerde und des mit ihr vorgelegten angefochtenen Bescheides steht folgender Sachverhalt fest: Die beschwerdeführende Partei beantragte beim Arbeitsmarktservice Baden die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den "jugoslawischen" Staatsangehörigen K. (geboren am 30. Juli 1972) für die berufliche Tätigkeit als Tischler. Diesen Antrag wies das Arbeitsmarktservice Baden nach Anhörung des Regionalbeirates bz... mehr lesen...
Aufgrund der Beschwerde und des mit ihr vorgelegten angefochtenen Bescheides steht folgender Sachverhalt fest: Die beschwerdeführende Partei beantragte beim Arbeitsmarktservice Baden die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für den "jugoslawischen" Staatsangehörigen K. (geboren am 30. Juli 1972) für die berufliche Tätigkeit als Tischler. Diesen Antrag wies das Arbeitsmarktservice Baden nach Anhörung des Regionalbeirates bz... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4b Abs1 Z7;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1998090171.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: AuslBG §4b Abs1 Z7;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1998090171.X01 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei beantragte am 6. Juli 1995 beim Arbeitsmarktservice Angestellte Wien die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für die polnische Staatsangehörige Mag. Anna Dykij (geboren: 28. September 1970) für die berufliche Tätigkeit als Sprachlehrerin für die polnische Sprache. Diesen Antrag wies das Arbeitsmarktservice Angestellte Wien mit Bescheid vom 20. Juli 1995 gemäß § 4 Abs. 3 Z. 11 und § 4 Abs. 7 AuslBG... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei beantragte am 6. Juli 1995 beim Arbeitsmarktservice Angestellte Wien die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für die polnische Staatsangehörige Mag. Anna Dykij (geboren: 28. September 1970) für die berufliche Tätigkeit als Sprachlehrerin für die polnische Sprache. Diesen Antrag wies das Arbeitsmarktservice Angestellte Wien mit Bescheid vom 20. Juli 1995 gemäß § 4 Abs. 3 Z. 11 und § 4 Abs. 7 AuslBG... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Partei beantragte am 6. Juli 1995 beim Arbeitsmarktservice Angestellte Wien die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) für die polnische Staatsangehörige Mag. Anna Dykij (geboren: 28. September 1970) für die berufliche Tätigkeit als Sprachlehrerin für die polnische Sprache. Diesen Antrag wies das Arbeitsmarktservice Angestellte Wien mit Bescheid vom 20. Juli 1995 gemäß § 4 Abs. 3 Z. 11 und § 4 Abs. 7 AuslBG... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §46 Abs1;AuslBG §19 Abs7;AuslBG §4 Abs7;AuslBG §4b Abs1 Z2 lita;AuslBG §4b Abs1 Z3 litc;
Rechtssatz: Die Ausnahmebestimmung des § 4 Abs 7 zweiter Satz AuslBG ist erkennbar als eine der Entlastung der Arbeitslosenversicherung von der Bestreitung des Lebensunterhaltes eines arbeitslos gewordenen Auslän... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §46 Abs1;AuslBG §19 Abs7;AuslBG §4 Abs7;AuslBG §4b Abs1 Z2 lita;AuslBG §4b Abs1 Z3 litc;
Rechtssatz: Die Ausnahmebestimmung des § 4 Abs 7 zweiter Satz AuslBG ist erkennbar als eine der Entlastung der Arbeitslosenversicherung von der Bestreitung des Lebensunterhaltes eines arbeitslos gewordenen Auslän... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §46 Abs1;AuslBG §19 Abs7;AuslBG §4 Abs7;AuslBG §4b Abs1 Z2 lita;AuslBG §4b Abs1 Z3 litc;
Rechtssatz: Die Ausnahmebestimmung des § 4 Abs 7 zweiter Satz AuslBG ist erkennbar als eine der Entlastung der Arbeitslosenversicherung von der Bestreitung des Lebensunterhaltes eines arbeitslos gewordenen Auslän... mehr lesen...