RS Vwgh 2001/4/4 99/09/0170

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Veröffentlicht am 04.04.2001
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §4 Abs6 Z3 litb idF 1997/I/078;
AuslBG §4b Abs1 Z9 idF 1997/I/078;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 93/09/0098 E 2. September 1993 RS 2

Stammrechtssatz

Der Umstand, daß der beantragte Ausländer als Asylwerber auftritt, ist für sich allein ungeeignet, das Vorliegen der nach § 4 Abs 6 Z 3 AuslBG geforderten öffentlichen oder gesamtwirtschaftlichen Interessen an seiner Beschäftigung darzutun.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:1999090170.X02

Im RIS seit

25.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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