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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
AuslBG §4 Abs6 Z3 litb idF 1997/I/078;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 93/09/0098 E 2. September 1993 RS 2Stammrechtssatz
Der Umstand, daß der beantragte Ausländer als Asylwerber auftritt, ist für sich allein ungeeignet, das Vorliegen der nach § 4 Abs 6 Z 3 AuslBG geforderten öffentlichen oder gesamtwirtschaftlichen Interessen an seiner Beschäftigung darzutun.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1999090170.X02Im RIS seit
25.10.2001