Begründung: 1. Die Einschreiterin beantragt die Bewilligung der Verfahrenshilfe zur Beschwerdeführung gegen einen Bescheid der Landesgeschäftsstelle des Arbeitsmartservice Wien, mit dem der Berufung der Arbeitgeberin gegen einen ihren Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung für die Einschreiterin, eine türkische Staatsangehörige, gemäß §4 Abs7 und §12a Abs1 und 2 AuslBG sowie unter Anwendung der Kundmachung des Bundesministers für Arbeit und Soziales über die Bundeshöch... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung62/01 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: B-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungAuslBG §4 Abs7AuslBG §21ZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit
Leitsatz: Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags einer Ausländerin zur
Beschwerdeerhebung gegen die Versagung der Beschäftigungsbewilligung
für die Arbeitgeberin als aussichtslos; keine Erschöpfung des
Instanzenzuges aufgrund Unterlassung der Einbringung einer Berufung
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Entscheidungsgründe: I. 1. Mit dem an die Erstbeschwerdeführerin als Arbeitgeberin gerichteten Bescheid der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Dornbirn vom 23. November 1995 wurde deren Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung für den Zweitbeschwerdeführer, einen türkischen Staatsangehörigen, gemäß §4 Abs7 AuslBG (iVm der Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales über die Bundeshöchstzahl 1995, BGBl. 944/1994 idF BGBl. 163/1995, und der Bunde... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit dem an den Erstbeschwerdeführer als Arbeitgeber gerichteten Bescheid des Arbeitsmarktservice Persönliche Dienste - Gastgewerbe Wien vom 17. September 1996 wurde dessen Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung für die Zweitbeschwerdeführerin, eine polnische Staatsangehörige, gemäß §4 Abs7 AuslBG (iVm der Kundmachung des Bundesministers für Arbeit und Soziales über die Bundeshöchstzahl 1996, BGBl. 763/1995, (kurz: BHZV 1996) und der Bundeshöc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit dem an die Erstbeschwerdeführerin als Arbeitgeberin gerichteten Bescheid des Arbeitsmarktservice Angestellte Wien vom 10. Oktober 1995 wurde deren Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung für den Zweitbeschwerdeführer, einen kroatischen Staatsangehörigen, gemäß §4 Abs7 AuslBG (iVm der Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales über die Bundeshöchstzahl 1995, BGBl. 944/1994 idF BGBl. 163/1995, (kurz: BHZV 1995) und der Bundeshöch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Die erstbeschwerdeführende Partei beantragte bei der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Bregenz die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung für den Zweitbeschwerdeführer, einen rumänischen Staatsangehörigen. Dieser Antrag wurde von der Behörde I. Instanz gemäß §4 Abs6 AuslBG abgewiesen. Der Berufungsbescheid der Landesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Vorarlberg, der sich auf §4 Abs7 AuslBG (idF BGBl. 450/1990) iVm der Verordnu... mehr lesen...
Begründung: I. 1. Mit dem an den Arbeitgeber, eine Gesellschaft mbH, gerichteten Bescheid des Arbeitsmarktservice Handel - Transport - Verkehr - Landwirtschaft Wien vom 12. März 1996 wurde dessen Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung für den nunmehrigen Beschwerdeführer, einen indischen Staatsangehörigen, gemäß §4 Abs7 AuslBG (iVm der Kundmachung des Bundesministers für Arbeit und Soziales über die Bundeshöchstzahl 1996, BGBl. 763/1995, (kurz: BHZV 1996) und der Bunde... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Der Erstbeschwerdeführer beantragte beim Arbeitsmarktservice Bekleidung-Druck-Papier Wien die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung für den Zweitbeschwerdeführer, einen jugoslawischen Staatsangehörigen. Dieser Antrag wurde von der Behörde I. Instanz gemäß §4 Abs6 AuslBG abgewiesen. Der dagegen vom Erstbeschwerdeführer erhobenen Berufung blieb der Erfolg versagt: Die Landesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Wien stützte ihren, nunmehr vor dem ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. Mit dem an die Erstbeschwerdeführerin als Arbeitgeberin gerichteten Bescheid der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Feldkirch vom 17. April 1996 wurde deren Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung für die Zweitbeschwerdeführerin, eine kroatische Staatsangehörige, gemäß §4 Abs7 AuslBG (iVm der Kundmachung des Bundesministers für Arbeit und Soziales über die Bundeshöchstzahl 1996, BGBl. 763/1995, (kurz: BHZV 1996) und der Bundesh... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung62/01 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: B-VG Art144 Abs1 / InstanzenzugserschöpfungB-VG Art144 Abs1 / AnlaßfallAuslBG §4 Abs7AuslBG §21AuslBG §12a
Leitsatz: Zurückweisung der Beschwerde des Zweitbeschwerdeführers
(ausländischer Staatsangehöriger) gegen die Versagung der Erteilung
der für ihn beantragten Beschäftigungsbewilligung mangels
Instanzenzugserschöpfung; Aufhebung des angefochtenen Bescheides
aufgrund ... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung62/01 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: B-VG Art144 Abs1 / LegitimationAuslBG BundeshöchstzahlenüberziehungsV, BGBl 278/1995 AuslBG §4 Abs7AuslBG §21AuslBG §12a
Leitsatz: Zulässigkeit (auch) der Beschwerde des Zweitbeschwerdeführers
(ausländischer Staatsangehöriger) gegen die Versagung der für ihn
beantragten Beschäftigungsbewilligung; Quasi-Anlaßfallwirkung der
Feststellung der Gesetzwidrigkeit der Bundeshöch... mehr lesen...
Begründung: 1. Mit Bescheid der regionalen Geschäftsstelle Persönliche Dienste-Gastgewerbe Wien wurde die von einer Imbißstuben-Betriebsgesellschaft m.b.H. beantragte Beschäftigungsbewilligung für die Beschwerdeführerin, eine jugoslawische Staatsangehörige, abgewiesen. Der Beschwerdeführerin wurde gemäß §20 Abs6 AuslBG eine Ausfertigung des an den antragstellenden Betrieb gerichteten Bescheides zugestellt. 2. a) Gemäß §63 Abs1 ZPO iVm §35 Abs1 VerfGG ist einer Partei die Ver... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung62/01 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: B-VG Art144 Abs1 / LegitimationAuslBG §3 Abs1AuslBG §4 Abs7AuslBG §21ZPO §63 Abs1 / Aussichtslosigkeit
Leitsatz: Abweisung eines Verfahrenshilfeantrags zur Beschwerdeführung gegen
die Versagung einer Beschäftigungsbewilligung; Aussichtslosigkeit der
beabsichtigten Rechtsverfolgung aufgrund zu gewärtigender
Zurückweisung der Beschwerde mangels Legitimation der
antragstell... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Beim Verfassungsgerichtshof ist zu B702/96 das Verfahren über eine Beschwerde anhängig, die sich gegen einen Bescheid der Landesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Wien vom 26. Jänner 1996 richtet. 1. Die beschwerdeführende Gesellschaft beantragte im Dezember 1995 die Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung für eine ausländische Arbeitskraft. Dieser Antrag wurde vom Arbeitsmarktservice Angestellte Wien mit Bescheid vom 19. Dezember 1995 infolge Übe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. a) Beim Verfassungsgerichtshof ist zu B3865/95 das Verfahren über eine Beschwerde anhängig, die sich gegen einen Bescheid der Landesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Wien vom 31. Oktober 1995 richtet. Mit diesem Bescheid wurde die Berufung des Beschwerdeführers im verfassungsgerichtlichen Verfahren gegen einen Bescheid des Arbeitsmarktservice Persönliche Dienste - Gastgewerbe Wien abgewiesen, mit welchem sein Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungs... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung62/01 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: B-VG Art18 Abs2B-VG Art140 Abs1 / PrüfungsmaßstabB-VG Art139 Abs6 zweiter SatzAuslBG BundeshöchstzahlV 1995, BGBl 944/1994 idF BGBl 163/1995 AuslBG BundeshöchstzahlV 1996, BGBl 763/1995 AuslBG §4 Abs7AuslBG §12a
Leitsatz: Gesetzwidrigkeit der BundeshöchstzahlV 1995 wegen fehlerhafter
Berechnung und falscher Rundung der Höchstzahl der
Beschäftigungsbewilligungen für Auslä... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. a) Beim Verfassungsgerichtshof sind drei Beschwerdeverfahren anhängig, deren Gegenstand jeweils ein im Instanzenzug ergangener Bescheid einer Landesgeschäftstelle des Arbeitsmarktservice bildet, mit dem - gestützt auf §4 Abs7 AuslBG idF BGBl. 450/1990 iVm der gemäß §12a leg.cit. erlassenen Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Soziales über die Bundeshöchstzahl 1995, BGBl. 944/1994 - ein Antrag auf Erteilung einer Beschäftigungsbewilligung für eine... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. 1. a) Beim Verwaltungsgerichtshof ist zur Z95/09/0118 das Verfahren über eine Beschwerde gegen einen von der Landesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Wien im Instanzenzug erlassenen Bescheid vom 13. März 1995 anhängig, mit dem ein Antrag der beschwerdeführenden Gesellschaft auf Erteilung einer Sicherungsbescheinigung nach §11 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG) abgelehnt wurde. Die belangte Behörde begründete - so der Verwaltungsgerichtshof... mehr lesen...
Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung62/01 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: B-VG Art7 Abs1 / GesetzB-VG Art140 Abs1 / AllgB-VG Art140 Abs4StGG Art5AuslBG BundeshöchstzahlenüberziehungsV, BGBl 278/1995 AuslBG §4 Abs7AuslBG §12aVfGG §65a
Leitsatz: Feststellung der Verfassungswidrigkeit der als absolute Sperre
wirkenden Festlegung einer Höchstzahl für Beschäftigungsbewilligungen
für Ausländer; Unverhältnismäßigkeit und Unsachlichkeit einer solchen
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Index: 62 Arbeitsmarktverwaltung62/01 Arbeitsmarktverwaltung
Norm: B-VG Art139 Abs1 / PrüfungsgegenstandB-VG Art139 Abs1 / AllgAuslBG BundeshöchstzahlV 1995, BGBl 944/1994 idF BGBl 163/1995 AuslBG §4 Abs7AuslBG §11AuslBG §12a
Leitsatz: Gesetzwidrigkeit der Ermächtigung des Arbeitsmarktservice zur
Erteilung von Sicherungsbescheinigungen und
Beschäftigungsbewilligungen auch ab Erreichen der in der
BundeshöchstzahlV 1995 festgelegten Zahl ... mehr lesen...