Begründung: Die klagende und gefährdete Partei (in der Folge: klagende Partei) begehrte mit ihrer am 6. 2. 2003 eingebrachten Klage, den Beklagten und Gegner der gefährdeten Partei (in der Folge: beklagter Betriebsrat) schuldig zu erkennen, es zu unterlassen, gegenüber Dritten Behauptungen aufzustellen und Erklärungen abzugeben, wonach es Forderungen des A***** - Vorstandes nach Kosteneinsparungen gebe, die Service, Qualität und Sicherheit gefährden könnten. Die klagende Partei be... mehr lesen...
Norm: ArbVG §39
Rechtssatz: Im Rahmen der gesetzlichen Betriebsverfassung besteht ein besonderes Kampfverbot in Gestalt einer gesetzlichen betriebsverfassungsrechtlichen Friedenspflicht. Diese wird aus dem Gebot des § 39 ArbVG abgeleitet, zum Wohl der Arbeitnehmer und des Betriebes einen Interessenausgleich herbeizuführen. Sowohl dem Arbeitgeber als auch dem Betriebsrat ist daher die Kampfführung untersagt. Mitgliedern des Betriebsrates ist zwa... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrer Klage vom 24. 10. 2001 beantragten die Kläger das Urteil, dass die Betriebsratswahl der J***** GmbH vom 27./28. 9. 2001, insbesondere wegen ungerechtfertigter Streichung der Kläger und dreier weiterer Mitbewerber von der Liste "NL-Neue Liste Iscilerin Listesi" und wegen ungerechtfertigter Kürzung der Listenbezeichnung ungültig und nichtig und daher ab beendeter Einreichung der Wahllisten, in eventu von Beginn an, zu wiederholen sei. Als beklagte Partei nahmen d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Erstkläger wurde in der in der Zeit vom 8. bis 10. 10. 1997 abgehaltenen Wahl zum Arbeiterbetriebsrat gewählt. Die Zweit- bis Viertkläger sind aufgrund dieser Wahl Mitglieder des Erstklägers. Die Wahl wurde von einer wahlwerbenden Gruppe und einem (ehemals) wahlberechtigten Arbeitnehmer mit Klage angefochten. Die erstinstanzliche Entscheidung in diesem Verfahren steht noch aus. Der aus der Wahl zunächst als Betriebsratsvorsitzender hervorgegangene Arbe... mehr lesen...
Norm: ArbVG §39ArbVG §40 Abs4ArbVG §88a
Rechtssatz: Bei der klaren Unterscheidung im Arbeitsverfassungsgesetz zwischen Unternehmen und Konzern besteht keine Veranlassung, für den Bereich des ArbVG diesen Begriff einen vom Handelsrecht bzw Gesellschaftsrecht abweichenden Begriffsinhalt zu geben, um die Interessenvertretungsaufgabe des Betriebsrates gemäß § 39 ArbVG rechtlich durchzusetzen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Im März 1990 wurde die Ausgabe Nr 1 der "KRANKENHAUSNACHRICHTEN" auf dem Postweg "An einen Haushalt" kostenlos versendet; nach dem Impressum dieser Zeitschrift war ihr Medieninhaber, Herausgeber und Finanzierer der "Betriebsrat des A.ö.Krankenhauses Z*****". Mit der Behauptung, daß der beklagte Betriebsrat in der Absicht, fremden Wettbewerb zu fördern, in der genannten Zeitschrift drei namentlich genannte behandelnde Ärzte sowie bestimmte Heilbehelfe reklamehaft hervor... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist seit längerem bei der beklagten Partei beschäftigt. Mit Dienstanweisung Nr. 40 vom 1. März 1989 ordnete die beklagte Partei für den 29. und 30. November 1989 eine Wahl der Personalvertretung im Sinne der Wahlordnung zu § 9 der Personalvertretungsvorschrift an. Mit der vorliegenden Klage begehrt der Kläger die Feststellung, daß die Personalvertretungsvorschrift und die Wahlordnung zur Personalvertretungsvorschrift der beklagten Partei in der derz... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Mitglied des beklagten Angestelltenbetriebsrates der S*** Gebietskrankenkasse, der aus vier Mitgliedern der Fraktion Sozialistischer Gewerkschafter, drei Mitgliedern der Namensliste E*** und einem Mitglied der Fraktion Überparteilicher Gewerkschafter besteht. Gegen den Chefarzt der Salzburger Gebietskrankenkasse Univ.Dozent Dr.Walter K*** wurde von der Salzburger Gebietskrankenkasse ein Disziplinarverfahren eingeleitet und eine Strafanzeige bei ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §38ArbVG §39ArbVG §40ArbVG §50ASGG §53 Abs1
Rechtssatz: Materieller Träger der betriebsverfassungsrechtlichen Befugnisse sind nicht die Belegschaftsorgane oder die einzelnen Arbeitnehmer, sondern nach herrschender Auffassung die Belegschaft als Ganzes. Die Belegschaft wird durch die Organisationsnormen des Betriebsverfassungsrechtes in die Lage versetzt, Organe zu bestellen, durch die sie handlungsfähig wird. Der gesetzlich vorgesch... mehr lesen...
Norm: ArbVG §38ArbVG §39ArbVG §40ArbVG §50
Rechtssatz: Die meisten Normen des Betriebsverfassungsrechts sind privatrechtlicher Natur; das gilt insbesondere für die Normen über die Belegschaftsorgane, deren Stellung eine privatrechtliche ist. Die betriebsverfassungsrechtlichen Rechte und Rechtsverhältnisse beruhen in der Hauptsache unmittelbar auf dem Gesetz; sie können sich aber auch auf behördliche Entscheidungen oder betriebsverfassungsrechtl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist ein Verein, der die Betreuung und Förderung Behinderter im Land Vorarlberg übernimmt. Sie beschäftigt derzeit ca. 170 Arbeitnehmer. Auch in anderen Bundesländern bestehen gleichartige Vereine, die ebenfalls Arbeitnehmer beschäftigen. 1986 gründeten Betriebsräte mehrerer Lebenshilfevereine eine Arbeitsgemeinschaft, die erst im Anfangsstadium steht und derzeit noch keine eigenen Statuten hat. Diese Arbeitsgemeinschaft (ARGE) hält vierteljährlich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist seit 14.Dezember 1983 Mitglied und seit 4. September 1984 Vorsitzender des Angestelltenbetriebsrates der Beklagten, deren Betriebsgegenstand die Branchen Handel mit Büromaschinen, graphisches Gewerbe und wirtschaftliches Werbewesen umfaßt. Der Kläger ist auch Mitglied des Fachgruppenausschusses Büromaschinenhandel in der Gewerkschaft der Privatangestellten. Er nahm an verschiedenen Veranstaltungen von kollektivvertragsfähigen Körperschaften teil... mehr lesen...
Der Kläger ist Mitglied des Betriebsrates im Betrieb der beklagten Partei. In dieser Eigenschaft nahm er an folgenden eintägigen Veranstaltungen teil: Am 11. Oktober 1974 an einer Informationskonferenz in Bruck/Mur, wozu der GB, Gewerkschaft der Arbeiter in der Land- und Forstwirtschaft, eingeladen hatte. Die Tagesordnung sah Kurzberichte über den Gewerkschaftstag und die Landarbeitsgesetznovelle, Aktuelles und Allfälliges vor. Gegenstand der Berichte und Erörterungen war die Vorber... mehr lesen...
Norm: ArbVG §39ArbVG §116
Rechtssatz: Freizeit nach § 116 ArbVG ist zu gewähren, wenn die Veranstaltung unmittelbar der Erörterung betriebsbezogener und in den gesetzlichen Aufgabenbereich des Betriebsrates fallender Angelegenheiten dient. Hiebei ist auch zu berücksichtigen, daß der Betriebsrat gemäß § 39 Abs 2 ArbVG die ihm bei der Verwirklichung der Interessenvertretung obliegenden Aufgaben im Einvernehmen mit den zuständigen kollektivvertrag... mehr lesen...
Norm: ArbVG §39ArbVG §116ArbVG §118 Abs4
Rechtssatz: Die widerspruchslose Gewährung der zur Erfüllung der Obliegenheiten als Mitglied des Betriebsrates erforderlichen Freizeit kann nicht als Ersatz des für die Gewährung der Bildungsfreistellung erforderlichen Einvernehmens zwischen Betriebsrat und Betriebsinhaber gewertet werden. Entscheidungstexte 4 Ob 118/76 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...