Norm
ArbVG §39Rechtssatz
Die widerspruchslose Gewährung der zur Erfüllung der Obliegenheiten als Mitglied des Betriebsrates erforderlichen Freizeit kann nicht als Ersatz des für die Gewährung der Bildungsfreistellung erforderlichen Einvernehmens zwischen Betriebsrat und Betriebsinhaber gewertet werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1976:RS0051079Dokumentnummer
JJR_19761019_OGH0002_0040OB00118_7600000_001