Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 12. September 1960 als Sparkassenangestellter bei der Beklagten beschäftigt und trat am 30. 9. 1992 in den Ruhestand. Auf das Dienstverhältnis war der Kollektivvertrag "Sparkassen-Dienstrecht" anzuwenden. Art 2 des Kollektivvertrages (in dem zum Zeitpunkt der Pensionierung des Klägers gültigen Fassung) ermächtigte namentlich angeführte Institute (- darunter auch die beklagte Partei -), bezüglich Anstellung, Pflichten und Rechten der An... mehr lesen...
Begründung: Antragsteller und Antragsgegner sind zur gesetzlichen Interessenvertretung der Arbeitgeber bzw der Arbeitnehmer berufene Körperschaften im Sinn des § 4 Abs 1 ArbVG. Dieser Umstand sowie die Legitimation im Verfahren gemäß § 54 Abs 2 ASGG wurde hinsichtlich des Antragsgegners bereits mehrfach klargestellt (SZ 67/149 mwH). Die Rechtsnatur des Antragstellers bedarf in Anbetracht des mit 1. Jänner 1999 in Kraft getretenen Wirtschaftskammergesetzes 1998 (BGBl I 103/1998)... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin als damalige Inhaberin eines Fachgeschäfts für Reiterzubehör wandte sich im November 1994 an die beklagte Steuerberaterin, um sich von dieser in steuerlicher Hinsicht beraten und vertreten zu lassen. Die Streitteile unterfertigten eine Vollmachtsurkunde, die unterhalb der in hervorstechender Weise gedruckten Überschrift "Vollmacht" einen Text von insgesamt 16 Zeilen in normaler Schrift auf einer einzigen Seite umfasst. Der vorletzte Absatz lautet:... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die im aufrechten Dienstverhältnis vom Kläger bezogene Bereichsleiterzulage in die Bemessungsgrundlage für die Ermittlung des von der Beklagten gewährten Rentenzuschusses einzubeziehen ist, zutreffend verneint. Es reicht daher insoweit aus, auf die Richtigkeit der eingehenden
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 ZPO). Das Berufungsgericht hat ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 24. April 1961 geborene Kläger trat am 1. 9. 1985 in den Dienst der beklagten Partei und war zunächst bis 31. 12. 1986 im Außendienst tätig. Vom 1. 1. 1987 bis 31. 12. 1993 bekleidete er die Funktion eines Außendienst-Fachbetreuers, der für die Intensivierung der Werbetätigkeit der hauptberuflichen Lebensversicherungs-Außendienstmitarbeiter des Kundenbüros Theresianumgasse und des Innendienstes der BV-ARAG in allen Sachversicherungssparten zu sorgen h... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger wurde von der Rechtsvorgängerin der nunmehrigen Beklagten, der P***** AG, am 7. 1. 1974 als Hilfsarbeiter zur Sozialversicherung angemeldet und am 14. 1. 1998 von der beklagten Partei abgemeldet, wobei als Abmeldungsgrund Kündigung durch den Dienstgeber aufscheint. Am 19. 12. 1994 wurde zwischen der P***** AG nachstehende Betriebsvereinbarung abgeschlossen, die die folgenden wesentlichen Inhalte aufweist: "Betriebsvereinbarung gemäß § 97 Abs 1 Z 4 i... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war bei der Beklagten als Fliesenleger beschäftigt. Auf das Dienstverhältnis zwischen den Streitteilen ist der Kollektivvertrag für das Hafner-, Platten- und Fliesenlegergewerbe anzuwenden. Der Kläger verrichtete im Zeitraum vom Juli 1997 bis Oktober 1997 im Akkord an diversen Baustellen Schlütterarbeiten im Umfang von 147,68 lfm und Silikonarbeiten im Umfang von 1.577,34 lfm. Bei den dauerelastischen Dehnfugen (Silikonarbeiten) wurden keine Voranstriche a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war zunächst vom 1. 4. 1992 bis 30. 6. 1992 im Rahmen eines befristeten Angestelltenvertrages als Innendienstangestellter der beklagten Partei tätig. Vom 1. 7. 1992 bis 6. 7. 1992 wurde er zum ordentlichen Präsenzdienst einberufen, sodann aber wegen Untauglichkeit entlassen. Am 13. 7. 1992 setzte er sein Dienstverhältnis bei der beklagten Partei fort und zwar zunächst im Rahmen eines bis 30. 9. 1992 befristeten Dienstverhältnisses. Im Anschluß da... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach ständiger Rechtsprechung ist bei der im Rahmen der Anwendung des Günstigkeitsprinzipes gebotenen Vornahme des Gruppenvergleiches zwischen den maßgebenden Bestimmungen des AngG und des als Vertragsschablone anwendbaren VBG auf den Einzelfall des betroffenen Arbeitnehmers abzustellen (9 ObA 117/88; Arb 11.207; Floretta/Spielbüchler/Strasser, Arbeitsrecht I4 102). Die generelle Günstigkeit der nachrangigen Regelung hil... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Der geltend gemachte Revisionsgrund der Mangelhaftigkeit des Verfahrens und/oder Aktenwidrigkeit liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Betriebsvereinbarungen sind wie Kollektivverträge auszulegen (Arb 11.550). Es ist vom objektiven Inhalt der
Norm: auszugehen. Nur der in der
Norm: objektiv erkennbare Wille des Normengebers ist maßgebend (SZ 66/36; Arb 11.550). Demzufolge sind Motive der Betriebsvereinbarungspartner,... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage, ob der Zuschlag von 33 % im Sinne des Punktes 2 der Sonderbestimmungen des Kollektivvertrages für Expeditarbeiter, Redaktions- und Verwaltungsgehilfen, Zusteller und Austräger nach den geleisteten Stunden je Nachtschicht zu aliquotieren ist, zutreffend bejaht und ist richtig davon ausgegangen, daß nach Zahlung dieses Zuschlages, der nach den Bestimmungen des Kollektivvertrage... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 15. 7. 1964 bis 31. 12. 1990 Angestellter einer KG. Diese Kommanditgesellschaft war alleinige Gesellschafterin einer GesmbH. Ab 1. 1. 1991 war der Kläger als Angestellter dieser GesmbH beschäftigt. Bereits mit Gesellschafterbeschluß vom 23. 11. 1990 war er zum Geschäftsführer der GesmbH bestellt worden. Anläßlich des Wechsels des Klägers als Angestellter von der KG zur GesmbH wurde zwischen den Beteiligten vereinbart, daß die Abfertigungsa... mehr lesen...
Begründung: Auf die bei den Vereinigten Bühnen G***** beschäftigten Arbeitnehmer kommen insgesamt vier Kollektivverträge zur Anwendung: Für das technische Bühnenpersonal (Vorstände, Werkstättenpersonal ohne Vorstellungsverpflichtung, Vorstellungspersonal, Publikumsdienst und Hauspersonal) gilt der Kollektivvertrag, welcher zwischen dem Theatererhalterverband Österreichischer Bundesländer und Städte einerseits und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft Kunst, Med... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Da nach § 46 Abs 3 Z 1 erster Fall ASGG, die Zulässigkeit der Revision auch ohne die Voraussetzung des § 46 Abs 1 ASGG nicht nur vom Wert des Streitgegenstandes allein, sondern kumulativ auch noch davon abhängig ist, daß es sich um eine Streitigkeit über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses handelt, die Beendigung desselben im vorliegenden Fall aber nicht strittig ist, ist eine vom Wert des Streitgegenstandes unabhän... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der Beklagten seit 1.6.1989 als Schlosser beschäftigt. Im Betrieb der Beklagten wurde sowohl im vollkontinuierlichen Schichtbetrieb (Montag 6.00 Uhr bis Montag 6.00 Uhr) als auch im kontinuierlichen Schichtbetrieb (Montag 6.00 Uhr bis Samstag 6.00 Uhr) gearbeitet, wobei täglich drei Schichten a 8 Stunden gefahren wurden. Der Kläger hat nie im vollkontinuierlichen, wohl aber im kontinuierlichen Schichtbetrieb gearbeitet. Er wurde unter Einh... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist gemäß § 4 Abs 2 ArbVG als auf freiwilliger Mitgliedschaft beruhende Berufsvereinigung der Arbeitgeber, die Arbeitgeberin gemäß § 4 Abs 1 ArbVG als gesetzliche Interessenvertretung der Arbeitgeber kollektivvertragsfähig. Beide Parteien sind daher § 54 Abs 2 ASGG in den dort geregelten besonderen Feststellungsverfahren antragslegitimiert. Der Antragsteller ist gemäß Paragraph 4, Absatz 2, ArbVG als auf freiwilliger Mitgliedschaft beruhende Berufs... mehr lesen...
Begründung: Mit dem seit 1.Oktober 1994 in Kraft stehenden Zusatzkollektivvertrag für die Speditionsangestellten Österreichs sollten Maßnahmen getroffen werden, um die Arbeitnehmer, die aufgrund der strukturellen Änderungen im Gefolge des Beitritts Österreichs zur EU vom Personalabbau betroffen sind, bei der Wiedererlangung eines Arbeitsplatzes zu unterstützen (Präambel). § 4 des Zusatzkollektivvertrages regelt die Errichtung einer Arbeitsstiftung (Branchenstiftung Spedition). ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 1.Februar 1992 bis 15.Oktober 1993 bei der beklagten Partei als EDV-Organisationsprogrammierer beschäftigt. Nach dem Gehaltsschema des Kollektivvertrages für Angestellte des Innendienstes der Versicherungsunternehmen (KVI) betrug das Grundgehalt in der Bezugsklasse für Büroangestellte in der Stufe VI C bis 31.März 1992 33.680 S, vom 1.April 1992 bis 31.März 1993 35.450 S, vom 1.April 1993 bis 31.März 1994 37.020 S und ab 1.April 1994 Der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 13.1.1986 bis 2.9.1988 als Isolierspengler in der Niederlassung der beklagten Partei in Innsbruck, welche am 2.9.1988 an ein anderes Unternehmen verkauft wurde, beschäftigt. Anschließend arbeitete der Kläger bis 1992 bei dem Nachfolgeunternehmen weiter. Am 19.10.1987 erlitt der Kläger auf einer Baustelle der beklagten Partei einen Arbeitsunfall, wobei er sich eine Verletzung im Bereich des linken Unterarmes mit Speichentrümmerbruch und ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war vom 1.8.1983 bis 31.8.1996 als Einkaufsleiterin bei der Beklagten beschäftigt. Das Dienstverhältnis endete durch Arbeitgeberkündigung vom 27.2.1996 zum 31.8.1996. In der Vereinbarung vom 20.11.1987 ist folgender Punkt enthalten: "Dieses Dienstverhältnis beginnt ab 1.Oktober 1987 und wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Das Dienstverhältnis kann vom Dienstgeber oder vom Dienstnehmer unter Einhaltung einer sechsmonatigen Kündigungsfrist j... mehr lesen...
Begründung: Aufgrund des Arbeitsvertrages vom 21.2.1994 war der Kläger bei der beklagten Partei ab 1.4.1994 als angestellter Handelsreisender mit einem monatlichen Fixum und Provision beschäftigt; er kündigte sein dem Kollektivvertrag für die Handelsangestellten Österreichs (im folgenden nur KV) unterliegendes Arbeitsverhältnis zum 30.6.1996, wobei er auf seine unterkollektivvertragliche Entlohnung hinwies und die Differenz (wenn auch ohne Nennung eines Betrages) binnen 14 Tagen... mehr lesen...