Norm: ABGB §1486 Z5ABGB §1491ABGB §1502ArbVG §3KollV für Handelsangestellte Österreich allg
Rechtssatz: Verkürzt bereits der KollV die Verjährung auf zwei Jahre, ist die Vereinbarung einer Verfallsfrist von drei Monaten unzulässig. Entscheidungstexte 9 ObA 87/94 Entscheidungstext OGH 25.05.1994 9 ObA 87/94 Veröff: SZ 67/97 9 ObA 2264... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 1.4.1990 bis 15.10.1990 bei der Beklagten als Außendienstmitarbeiter mit einem vereinbarten Monatsentgelt von S 12.000 brutto angestellt. Auf das Dienstverhältnis ist der Rahmenkollektivvertrag der Angestellten der Industrie (im folgenden: KV) und der Zusatzkollektivvertrag der Angestellten des Metallbereiches anzuwenden; danach war der Kläger in die Verwendungsgruppe III einzustufen. § 15 Abs 2 KV lautet: "Die Einreihung in die Verwe... mehr lesen...
Begründung: Der Kollektivvertrag vom 1.Dezember 1959 (im folgenden: Pensionsvereinbarung) bestimmte unter anderem folgendes: "....... § 3 (1) a) Die Zuschußpension ist die Ergänzung der Rente aus der gesetzlichen Pensionsversicherung auf einen Gesamtbezug gemäß Abs(2).... b) Die bedingte Pension wird bis zum Anfall einer Rente aus der gesetzlichen Pensionsversicherung im Ausmaße des Gesamtbezuges - unbeschadet der Bestimmungen nach den §§ 16 ff - bemessen. (2) a) Grund... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin war seit 15.April 1991 in der Wäscherei des Beklagten als gewerbliche Hilfskraft beschäftigt. Ihr letzter Stundenlohn betrug S 58,--. Nach ihrem vom Beklagten verfaßten schriftlichen "Arbeiterdienstvertrag" konnte das Arbeitsverhältnis beiderseitig nur jeweils zum Ende einer Arbeitswoche gekündigt werden. Die "Kündigungszeit" sollte für beide Teile abweichend vom Kollektivvertrag 3 Wochen betragen. Mit Schreiben vom 16.August 1991 kündigte die Klägerin u... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 1.7.1971 bis 17.3.1989 bei der Beklagten als Elektromonteur - zuletzt mit einem Stundenlohn von S 97,50 brutto - beschäftigt. Seit Oktober 1987 arbeitete er ständig auf der Baustelle der Beklagten im Allgemeinen Krankenhaus (AKH). Die Parteien lösten ihr Dienstverhältnis einvernehmlich auf. Nach einem bei der Beklagten beschlossenen Sozialplan gebührt dem Kläger ein 25 %iger Zuschlag zur Abfertigung. Nach dem einschlägigen Kollektivvertrag f... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin steht auf Grund (aufeinanderfolgender) Bühnendienstverträge seit 1. September 1977 als Sängerin in einem aufrechten Dienstverhältnis zum beklagten Bundestheaterverband (Volksoper Wien). Sie erhielt kein Auftrittshonorar, sondern einen festen Monatsbezug 14 x jährlich. Insbesondere stand sie auch in der Zeit vom 1. September 1985 bis 31. August 1987 in einem Bühnendienstvertrag mit einem Monatsbezug von S 38.000 bei 35 Auftritten pro Spielzeit (Bei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Bei der beklagten Partei sind 300 bis 600 Arbeitnehmer mit Montagearbeiten außerhalb des ständigen Betriebes betraut. Auf die Arbeitsverhältnisse dieser Arbeitnehmer ist der Kollektivvertrag für die eisen- und metallerzeugende und -verarbeitende Industrie anzuwenden. In die Berechnung der Weihnachtsremuneration und des Urlaubszuschusses bezieht die beklagte Partei nur die Vergütung für jene Wegzeiten ein, die in die Normalarbeitszeit fallen. Der Kollektivvertr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Einziger Streitpunkt des Revisionsverfahrens ist die Frage, ob die vom Kläger erst in der mündlichen Streitverhandlung vom 20. 11. 1989 erhobene Forderung auf Zahlung eines weiteren Betrages von S 12.770,-- an Urlaubsentschädigung nach Punkt XX. des Kollektivvertrages für das eisen- und metallverarbeitende Gewerbe (dort wird bestimmt, daß alle gegenseitigen Ansprüche aus dem Arbeitsvertrag bei sonstigem Verfall inne... mehr lesen...
Begründung: Der Kollektivvertrag vom 15. Juli 1982, abgeschlossen zwischen dem Fachverband der Gast- und Schankbetriebe sowie dem Fachverband der Beherbergungsbetriebe und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft Hotel, Gastgewerbe, persönlicher Dienst, der für alle in den den oben genannten Fachverbänden angehörenden Betrieben beschäftigten Arbeiter, Arbeiterinnen und Lehrlinge gilt, bestimmt unter anderem folgendes: "........ 7.) Lohnordnung a) Die von den vertragsab... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Da die
Begründung: der angefochtenen Entscheidung zutreffend ist, reicht es aus, auf deren Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Den Ausführungen des Revisionswerbers, bei der als "Auslöse" bezeichneten Aufwandsentschädigung handle es sich schon ihrem Wesen nach um Entgelt im weiteren Sinn und das Berufungsgericht habe die zwingenden Bestimmungen des einschlägigen Kollektivvertrags nicht beachtet, ist entgegen zu halt... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist eine kollektivvertragsfähige Körperschaft der Arbeitnehmer im Sinne des § 4 Abs 2 ArbVG. Die Kollektivvertragsfähgikeit wurde ihm vom Obereinigungsamt im Jahre 1957 zuerkannt; diese Zuerkennung gilt gemäß § 165 ArbVG auch nach dem Inkrafttreten des ArbVG weiter. Der Antragsgegner ist eine zur gesetzlichen Interessenvertretung der Arbeitgeber berufene Körperschaft im Sinne des § 4 Abs 1 ArbVG. Der Antragsgegner war am Abschluß des gegenständlichen ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war vom 10.10.1983 bis 2.2.1984 bei der T*** Handelsgesellschaft mbH als Angestellter beschäftigt. Im November 1983 erlitt er einen schweren Unfall und war bis 2.6.1985 arbeitsunfähig. Wegen dieses Krankenstandes wurde er von seinem damaligen Arbeitgeber zum 2.2.1984 unter der Zusage der Wiedereinstellung nach Ende des Krankenstandes gekündigt und bezog nach Ende des Dienstverhältnisses bis 2.6.1985 Krankengeld. Ab 1.1.1985 wurde das Unternehmen von der E***... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Beide Kläger waren vom 1.2.1981 bis 31.12.1984 bei der Firma TECHNO-TEAM für Anwendungsoptimierung im Umweltschutz und in der Energiewirtschaft Gesellschaft mbH angestellt. Vom 3.2.1981 bis 16.5.1983 waren sie zugleich handelsrechtliche Geschäftsführer dieses Unternehmens gewesen. Mit Urteil des Landesgerichtes Salzburg als Arbeits- und Sozialgericht vom 29.7.1987 wurde die Firma TECHNO-TEAM Gesellschaft mbH zur Zahlung von 306.596,80 S an den Erstkläger und v... mehr lesen...
Norm: ArbVG §3ZusatzkollV für die Handelsangestellten Salzburg PktIV
Rechtssatz: Günstigere Betriebsvereinbarungen sind zulässig; ihre Einhaltung verstößt nicht gegen § 1 UWG. Entscheidungstexte 4 Ob 71/89 Entscheidungstext OGH 12.09.1989 4 Ob 71/89 Veröff: SZ 62/147 = ÖBl 1990,7 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte betreibt auch im Bundesland Salzburg in mehreren Filialen den Einzelhandel mit Waren (insbesondere mit Lebensmitteln), darunter auch eine solche Filiale in Saalfelden neben dem "Shopping-Center" und eine andere in St.Johann im Pongau. Sie hielt diese beiden Filialen am 24.September 1987 (dem sogenannten "Rupertitag") offen und beschäftigte dabei Handelsangestellte, die bei der Salzburger Gebietskrankenkasse gemeldet waren; in beiden Filialen entfa... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 27. April 1983 neu abgeschlossene Kollektivvertrag für die holzverarbeitende Industrie Österreichs enthielt unter anderem folgende Regelungen: "... § 3 Geltungsdauer 1. Dieser Kollektivvertrag tritt in der vorliegenden Fassung am 1. Mai 1983 in Kraft und gilt auf unbestimmte Zeit. Er ist eine Wiederverlautbarung des Kollektivvertrages vom 20. März 1948, wirksam ab 1. Mai 1948, hinterlegt beim Einigungsamt Wien am 11. Juni 1948 unter der Nummer KE 13... mehr lesen...
Norm: AngG §23 IAArbVG §3
Rechtssatz: Die Vereinbarung mit dem Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft, die Abfertigung aus dem bisherigen Angestelltenverhältnis nicht auszuzahlen, sondern insbesondere auf den Abfertigungsanspruch weiterhin das AngG anzuwenden und die als Angestellter zurückgelegten Zeiten einzubeziehen, hält einen Günstigkeitsvergleich im Sinne des § 3 ArbVG stand. Die nur vom gewillkürten Verhalten des Arbeitnehmers abhäng... mehr lesen...
Norm: AngG §23 IAAngG §23 ICArbVG §3IESG §1 Abs6 Z2
Rechtssatz: Die Vereinbarung, die mit der Bestellung des bisherigen Angestellten zum Vorstandsmitglied fällig gewordene Abfertigung nicht auszuzahlen, sondern weiterhin die Abfertigungsregelung nach dem Angestelltengesetz unter Einbeziehung der als Angestellter zurückgelegten Zeiten beizubehalten, ist wirksam und schiebt die Fälligkeit auch des nach dem IESG gesicherten, aus dem Angestelltenve... mehr lesen...
Norm: AngG §23 IAAngG §23 ICArbVG §3
Rechtssatz: Entgegen der von Marhold in RdW 1984, 281 vertretenen Ansicht hält die Vereinbarung, die Abfertigung nicht auszuzahlen, sondern insbesondere auf den Abfertigungsanspruch weiterhin das AngG anzuwenden und die als Angestellter zurückgelegten Zeiten einzubeziehen, einem Günstigkeitsvergleich im Sinne des § 3 ArbVG stand. Die nur vom gewillkürten Verhalten des Arbeitnehmers abhängigen Verfallstatbest... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war vom 1.Oktober 1964 bis 14.November 1967 als kaufmännischer Angestellter und ab 15.November 1967 als Vorstandsmitglied auf Grund von Angestelltendienstverträgen für die E*** B*** W*** AG tätig. Nach diesen Dienstverträgen war in allen Fällen, in denen die Dienstzeit von Bedeutung war, insbesondere auch für den Abfertigungsanspruch, die Zeit ab 1. Oktober 1964 zugrundezulegen. In allen in den Verträgen nicht ausdrücklich geregelten Punkten sollten... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 CIIo1ArbVG §3
Rechtssatz: Soweit man davon ausgeht, dass im normativen Teil von Kollektivverträgen eine Bindung der Kollektivvertragsparteien an ein Gleichbehandlungsgebot besteht und dieses im Fall seiner Verletzung die Nichtigkeit der betreffenden Regelung zur Folge hat, bieten sich als normative Grundlage die spezifisch zivilrechtlichen Gleichbehandlungsgebote wie der arbeitsrechtliche oder der verbandsrechtliche Gleichbehand... mehr lesen...