Norm
ArbVG §29Rechtssatz
Die firmenmäßige Zeichnung der Betriebsvereinbarung durch den Betriebsinhaber ist im Gesetz nicht vorgesehen; sie ist aber aus Gründen der Rechtssicherheit für den gemäß § 31 ArbVG Normwirkung entfaltenden Vertrag zu fordern. (§ 48 ASGG)
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1995:RS0074261Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.03.2013