Norm: ArbVG §115
Rechtssatz: Eine Beschränkung der Betriebsratstätigkeit besteht in jedem Eingriff in den Ablauf des vom Betriebsratsmitglied gewünschten bzw in Aussicht genommenen Verhaltens im Rahmen der Interessenvertretung. Aus diesem Grund steht auch nicht freigestellten Betriebsratsmitgliedern im Prinzip das Recht zu, zur Ausübung ihrer Betriebsratstätigkeit während der Arbeitszeit Mobiltelefone zu verwenden. Ist zur Mandatsausübung eine ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bis einschließlich November 1998 Obmann des Arbeitbetriebsrats der beklagten Partei; seitdem ist er einfaches Mitglied des Arbeiterbetriebsrates. Bis einschließlich November 1998 bezog er monatlich S 33.369,80 brutto; darin war ein Überstundenpauschale von S 5.269 brutto enthalten. Im Herbst 1995 begann die beklagte Partei, die Löhne der Arbeiter mittels Änderungsvereinbarungen zu kürzen, wobei bei Nichtabschluss dieser Änderungsvereinbarungen Kün... mehr lesen...
Norm: ArbVG §115ArbVG §120ArbVG §121ArbVG §122
Rechtssatz: Mangels einer rechtlichen Grundlage müssen sich Betriebsratsmitglieder, welche einer Änderungsvereinbarung im Zuge allgemeiner Lohnkürzungen (durch Änderungskündigungen) nicht zustimmen und auch das Anbot zu einer einvernehmlichen Auflösung mit den Folgen wie bei einer Arbeitgeberkündigung nicht annehmen, weder einer einseitigen Kürzung der Löhne durch den Arbeitgeber noch einer Rechtsg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die vier Beklagten sind Betriebsratsmitglieder im seinerzeit 74 Arbeitnehmer beschäftigenden Betrieb der klagenden Partei. Allen vier Beklagten wurde die zur Erfüllung ihrer betriebsrätlichen Obliegenheiten erforderliche Freizeit seitens der klagenden Partei unter Fortzahlung des Entgeltes gewährt. Diese hatte ihren Arbeitnehmern im Laufe der Zeit teils mittels Einzelvertrages, teils mittels Betriebsvereinbarung verschiedene die Entgeltzahlung betreffende Zu... mehr lesen...
Norm: ArbVG §115ArbVG §116ArbVG §117ArbVG §120ArbVG §121ArbVG §122
Rechtssatz: Wird das Entgelt der vergleichbaren Belegschaftsmitglieder durch eine im Wege der Änderungskündigung herbeigeführte Vertragsänderung herabgesetzt, kann den Betriebsratsmitgliedern das Verbleiben mit reduziertem Entgelt nicht mit einer formell auf Abgabe einer Willenserklärung gerichteten, in Wahrheit als Rechtsgestattungsklage zu qualifizierenden Klage aufgezwungen w... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger, der bei der beklagten Partei zuletzt als Korrektor beschäftigt ist, ist seit Jahren als Vorsitzender des Arbeiterbetriebsrates gemäß § 117 ArbVG von der Dienstleistung freigestellt. Wäre er weiterhin als Korrektor tätig, müßte er regelmäßig Sonntagsarbeit im Ausmaß von jeweils 6 Stunden leisten. Diese Sonntagsarbeit ist gemäß § 16 Abs 2 des Kollektivvertrages für die Arbeiter im graphischen Gewerbe mit einem Zuschlag von 100 % zu entlohnen; außer... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die geltend gemachten Revisionsgründe der Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens und der Aktenwidrigkeit liegen nicht vor. Der entscheidungswesentliche Sachverhalt ergibt sich aus den vorgelegten Urkunden und ist ohnehin unstrittig. Soweit die Revisionswerberin unterlassene Beweisaufnahmen rügt und ergänzende Feststellungen begehrt, betreffen diese die rechtliche Beurteilung (§ 510 Abs 3 ZPO). Im übrigen hat... mehr lesen...
Norm: ArbVG §115ArbVG §116
Rechtssatz: Allein das Mitglied des Betriebsrats entscheidet darüber, wieviel Freizeit es für seine (gesetzmäßige) Betriebsratstätigkeit aufwendet; dem Betriebsinhaber kommt darauf keine Einflußnahme und insbesondere kein Recht auf eine Einschränkung der Tätigkeit auf das "unbedingt Notwendige" etwa zugunsten eines Betreuungsmonopols freigestellter Mitglieder des Betriebsrates zu. Entscheidungstext... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Urteils zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin noch folgendes zu erwidern: Rechtliche Beurteilung Die Entlassungsgründe sind, wie das Berufungsgericht zutreffend erkannt hat, in § 82 GewO taxativ aufgezählt (vgl Kuderna, Entlassungsrecht 31). Entgegen der Ansicht der Revisionswerberin kann eine nicht bei der b... mehr lesen...
Norm: ArbVG §115ArbVG §117 Abs1
Rechtssatz: Die Höhe des Entgeltes richtet sich danach, was das Betriebsratsmitglied verdient hätte, wenn es während der Zeit der Freistellung gearbeitet hätte; es handelt sich um den mutmaßlichen Verdienst. Wird im Betrieb zulässig unter entsprechender Lohnkürzung Kurzarbeit geleistet, reduziert sich auch der Verdienst des Betriebsratsmitgliedes. Hätte hingegen das Betriebsratsmitglied im Falle der Beschäftigung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der beklagten Partei, einem Unternehmen der Schwerindustrie, seit 31. Jänner 1977 als Arbeiter beschäftigt. Mit rechtskräftiger Strafverfügung des Bezirksgerichtes Hall i.T. vom 16. April 1986, U 116/86-12, wurde er der Vergehen der versuchten Körperverletzung und der fahrlässigen Körperverletzung nach den §§ 15, 83 Abs 1 und 88 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Das Strafgericht legte ihm zur Last, daß er am 22. Oktober 1985 in der Firmenunterkun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war Mitglied des Angestelltenbetriebsrates des beklagten Vereins, einer Interessengemeinschaft für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung, die in Oberösterreich 18 Arbeitsgruppen unterhält. Mit Schreiben vom 19. Oktober 1984 teilte die beklagte Partei dem Angestelltenbetriebsrat unter anderem mit, daß zu den vier Besprechungen pro Jahr vom Verein der Landesobmann, einer seiner Stellvertreter, der Landesfinanzreferent und der Landessekre... mehr lesen...
Norm: ArbVG §115
Rechtssatz: Das Betriebsratsmandat ist eng mit dem durch die Betriebsratsfunktion allerdings geänderten Arbeitsvertrag verknüpft. Das Mandat ist zwar gemäß § 115 Abs 1 ArbVG neben den Berufspflichten auszuüben, doch ist dieser Grundsatz sehr starken Durchbrechungen unterworfen und es ist sichergestellt, daß die Entlohnung des Betriebsratsmitglieds, das ungeachtet seiner Stellung als Organ der Belegschaft Arbeitnehmer bleibt, we... mehr lesen...
Norm: ArbVG §72ArbVG §115
Rechtssatz: Reisen, die durch die Betriebsratstätigkeit anfallen, sind zur Erfüllung der Aufgaben der gesetzlichen Interessenvertretung erforderlich; die Reisekosten sind vom Betriebsratsfonds nur insoweit zu ersetzen, als der Arbeitgeber nicht gemäß § 72 ArbVG ohnehin zur Beistellung eines Kraftfahrzeuges verpflichtet ist. Entscheidungstexte 14 ObA 7/87 En... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war vom 1.Jänner 1980 bis 30.Juni 1983 in der Kanzlei des beklagten Notars als Sekretärin mit einem Bruttogehalt von zuletzt 18.000 S monatlich beschäftigt. Sie wurde mit Schreiben vom 30. Juni 1983 vorzeitig entlassen. Die Klägerin bringt vor, daß diese Entlassung zu Unrecht erfolgt sei, und begehrt an Gehaltsnachzahlung samt kapitalisierten Zinsen, Kündigungsentschädigung (einschließlich aliquoter Sonderzahlungen), Urlaubsentschädigung und Abferti... mehr lesen...
Norm: ArbVG §53 Abs4ArbVG §115GewO 1859 §82 litg
Rechtssatz: Unter den "übrigen Hilfsarbeitern" sind alle - auch Betriebsratsmitglieder - beim selben Arbeitgeber beschäftigten Arbeitnehmer, mögen sie Arbeiter oder Angestellte sein, zu verstehen, weil der Schutzzweck der
Norm: im selben Maße auf alle Arbeitnehmer eines Betriebes zutrifft. Entscheidungstexte 4 Ob 46/79 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z6 E6cArbVG §115GewO 1859 §82 litg
Rechtssatz: Eine im Zusammenhang mit dem vom Betriebsrat betriebenen Sparverein gemachte Ehrenbeleidigung gegen ein Betriebsratsmitglied steht im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis. Entscheidungstexte 4 Ob 46/79 Entscheidungstext OGH 10.07.1979 4 Ob 46/79 Veröff: ZAS 1980/13 S 103 = Arb 9804 = DRdA 1980,53 = SozM IA/d,1187... mehr lesen...
Norm: AngG §27 Z6 E6cArbVG §115GewO 1859 §82 litgKWG 1979 §3 Abs2
Rechtssatz: Eine objektiv, aber nicht wissentlich falsche Beschuldigung aus Anlaß des Abhandenkommens eines Betrages ist mangels Verletzungsabsicht und infolge Wahrnehmung der berechtigten Interessen des Dienstnehmers gegenüber den zuständigen Betriebsratsmitgliedern - geradezu ausgelöst durch deren Befragen - bei einem zu Unzukömmlichkeiten einladenden System des Betriebssparens... mehr lesen...
Norm: ABGB §1162 IAbAngG §27 Z6 E6cArbVG §115GewO 1859 §82 litg
Rechtssatz: Es ist besonders schwerwiegend, wenn die beleidigende Äußerung gegen ein Mitglied des Betriebsrates gebraucht wird, weil diesem die Stellung eines ehrenamtlichen Funktionärs mit bestimmten Aufgaben und Befugnissen zukommt, deren Wahrnehmung Ehrenhaftigkeit, gerechten Sinn und soziale Einstellung erfordert. Entscheidungstexte ... mehr lesen...