Norm
AngG §27 Z6 E6cRechtssatz
Eine im Zusammenhang mit dem vom Betriebsrat betriebenen Sparverein gemachte Ehrenbeleidigung gegen ein Betriebsratsmitglied steht im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Angestellte, Entlassungsgrund, wichtiger Grund, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, erhebliche Ehrverletzung, Beleidigung, Ehrenbeleidigung, ArbeiterEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0029794Dokumentnummer
JJR_19790710_OGH0002_0040OB00046_7900000_004