RS OGH 1994/3/17 8ObA201/94, 8ObA2113/96k

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Veröffentlicht am 17.03.1994
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Norm

ArbVG §102

Rechtssatz

Der Ausschluß eines Dienstnehmers von freiwillig gewährten Leistungsprämien, auf die kein Rechtsanspruch besteht, ist grundsätzlich nicht als der zwingenden Mitbestimmung unterliegende Disziplinarmaßnahme im Sinne des § 102 ArbVG anzusehen.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Arbeitnehmer

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0051339

Dokumentnummer

JJR_19940317_OGH0002_008OBA00201_9400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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