Begründung: Am 6. 2. 2007 stellte die Erstrekurswerberin als unbeschränkt haftende Gesellschafterin sowie die Zweit- und Drittrekurswerber je als Kommanditisten der Franz S***** Gesellschaft m. b. H. & Co KG den Antrag auf Vornahme folgender Eintragungen im Firmenbuch: 1) Änderungen der Geschäftsanschrift sowie der Anschriften der Gesellschafter, 2) Eintragung der seit 2. 2. 2007 jeweils selbstständig vertretungsberechtigten Prokuristen Mag. Franz S*****, und Gerald S*****. Da... mehr lesen...
Begründung: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 71 Abs 1 AußStrG iVm § 15 FBG) - Ausspruch des Rekursgerichts ist der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (Paragraph 71, Absatz eins, AußStrG in Verbindung mit Paragraph 15, FBG) - Ausspruch des Rekursgerichts ist der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig: Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht hat seinen Zuläs... mehr lesen...
Norm: FBG §17GmbHG §6a
Rechtssatz: Bei der Einbringung eines bilanzierenden Unternehmens, das schon fünf Jahre besteht, ist eine gewisse Gewähr für die Vollwertigkeit der Sacheinlage gegeben. Es ist aber auch dabei unzulässig, eine Gesellschaft mbH mit einem Haftungsfonds so geringen Umfangs auszustatten, dass er unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Einnahmen zur Befriedigung der künftigen Gläubiger offensichtlich nicht ausreicht (quali... mehr lesen...
Begründung: Im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien ist die Revisionsrekurswerberin zu FN ***** seit 25. 1. 1990 eingetragen. Mit Beschluss des Handelsgerichts Wien vom 22. 8. 1995, 3 Se 603/95m wurde ein Antrag auf Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der Gesellschaft mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen. Über Mitteilung des Insolvenzgerichts erfolgte am 22. 11. 1995 die § 3 Z 14 FBG entsprechende Eintragung dieses Beschlusses ins Firmenbuch unter Hinweis auf die zug... mehr lesen...
Begründung: Im Firmenbuch des Handelsgerichtes Wien ist die Gesellschaft mbH mit einem zur Hälfte eingezahlten Stammkapital von 500.000 S und der Maria A. I***** als Geschäftsführerin und DI Dr. Karl B***** als Alleingesellschafter eingetragen. Gegenstand des Revisionsrekursverfahrens ist die von den Vorinstanzen gemäß § 24 FBG über die Geschäftsführerin verhängte Zwangsstrafe von 300 EUR, weil trotz wiederholter Verbesserungsaufforderungen die Anmeldung des Wechsels von Gesellsc... mehr lesen...
Norm: FBG §11FBG §17FBG §24GmbHG §26
Rechtssatz: 1. Die Anmeldungspflicht des Gesellschafterwechsels einer Gesellschaft mbH (§ 26 Abs 1 GmbHG) ist mit Zwangsstrafen nach § 24 FBG durchzusetzen. Bei unvollständiger Anmeldung ist vor der Verhängung einer Zwangsstrafe ein Verbesserungsauftrag zu erteilen. 2. Die vereinfachte Anmeldung eines Gesellschafterwechsels (§ 11 FBG) kann auch durch einen bevollmächtigten Rechtsanwalt erfolgen. Die vorzuleg... mehr lesen...
Begründung: Mit Gesellschaftsvertrag vom 19.10.1995 beschlossen die Gründungsgesellschafter Ing.Johann E*****, Dr.Georg G*****, Dr.Kamel K***** und Mag.Bernhard T***** die Errichtung einer Gesellschaft mbH mit der Firma NW-PK Planungs- und Errichtungsgesellschaft mbH und einem Stammkapital von 500.000 S. Die Gesellschafter übernahmen in der genannten Reihenfolge Stammeinlagen von 175.000, 250.000, 50.000 und 25.000 S. P IV. der Satzung bestimmte eine Teilbarkeit der Geschäftsan... mehr lesen...
Norm: FBG §15FBG §17PSG §33 Abs2
Rechtssatz: Bei der Verbindung mehrerer Eintragungsbegehren ist bei Vorliegen eines Abweisungsgrundes hinsichtlich einer begehrten Eintragung vor der Abweisung des gesamten Gesuches ein Verbesserungsverfahren einzuleiten, um klarzustellen, ob der Einschreiter auch eine nur teilweise Stattgebung seines Gesuches anstrebt. Entscheidungstexte 6 Ob 342/97f En... mehr lesen...
Norm: FBGAußStrG §11JN §19JN §20JN §21JN §22JN §23JN §24JN §25
Rechtssatz: Gegen den Beschluß, mit dem der Ablehnungsantrag abgewiesen wurde, ist eine Vorstellung nicht zulässig. Auch der verspätete Rekurs ist zurückzuweisen. Entscheidungstexte 1 Nc 17/97y Entscheidungstext HG Wien 22.09.1997 1 Nc 17/97y European Case Law Identi... mehr lesen...
Norm: FBG §16FBG §17
Rechtssatz: Das Eintragungsbegehren kann insofern noch im Rekurs ergänzt werden, als ein verbesserungsfähiger Mangel vorliegt (der mangels Verbesserung zum rekursgerichtlichen Verfahrensergänzungsauftrag zwecks Vornahme eines Verbesserungsversuches führen hätte müssen). Entscheidungstexte 6 Ob 25/95 Entscheidungstext OGH 22.06.1995 6 Ob 25/95 ... mehr lesen...
Norm: FBG §17
Rechtssatz: Ein nach § 17 FBG zu behandelnder Mangel kann darin liegen, dass gleichzeitig mehrere Eintragungen ohne eindeutige Erklärung begehrt werden, dass sie nur insgesamt und gleichzeitig (Junktimierung) oder eventualiter auch bloß teilweise (Kumulierung) angestrebt werden. Entscheidungstexte 6 Ob 17/93 Entscheidungstext OGH 25.11.1993 6 Ob 17/93 Veröff: SZ 66/1... mehr lesen...