Norm
FBG §15Rechtssatz
Bei der Verbindung mehrerer Eintragungsbegehren ist bei Vorliegen eines Abweisungsgrundes hinsichtlich einer begehrten Eintragung vor der Abweisung des gesamten Gesuches ein Verbesserungsverfahren einzuleiten, um klarzustellen, ob der Einschreiter auch eine nur teilweise Stattgebung seines Gesuches anstrebt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0109198Im RIS seit
16.01.1998Zuletzt aktualisiert am
26.07.2021