Mit Bescheid der beschwerdeführenden Gebietskrankenkasse vom 22. Jänner 2003 wurde auf Grund einer im Oktober 2000 durchgeführten Beitragsprüfung die mitbeteiligte Partei als Dienstgeber verpflichtet, für die in einer dem Bescheid angeschlossenen Aufstellung namentlich angeführten Dienstnehmer allgemeine Beiträge und Sonderbeiträge in einer Höhe von insgesamt EUR 34.656,12 zu entrichten. Dieser Gesamtbetrag setzt sich - nach der im Spruch: erfolgten Aufschlüsselung - aus allgemeinen Be... mehr lesen...
Index: 60/01 Arbeitsvertragsrecht60/03 Kollektives Arbeitsrecht60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: AngG §8;ARG 1984 §9;GeneralKollV Entgeltbegriff §2 Abs4;UrlaubsG 1976 §6; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2003/08/0246 E 26. April 2006
Rechtssatz: Ausführungen, dass die Entgeltfortzahlung im Nichtleistungsfall - welche sowohl nach § 8 AngG (vgl. OGH 17. Oktober 2002, 8 ObA 67/02i) als auch ... mehr lesen...
1. Die Beschwerdeführerin betreibt einen Büromaschinenhandel mit technisch höherwertigen Produkten. Sie nimmt die Montage der Verkaufsprodukte an Ort und Stelle vor und stimmt sie auf die Bedürfnisse des Kunden ab. Montage-, Wartungs- und allfällige Reparaturarbeiten werden von Technikern der Beschwerdeführerin vorgenommen. Die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse führte am 6. Oktober 1998 für den Zeitraum Juni 1994 bis Juli 1998 eine Beitragsprüfung bei der Beschwerdeführerin durch... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ARG 1984 §9;ASVG §49 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 97/08/0521 E 20. Februar 2002 RS 2(Hier: Wegen der Schwierigkeit der fiktiven Ermittlung des Entgeltes bei Leistungslöhnen zieht das Gesetz die Errechnung eines Durchschnittsbetrages einer weitgehend spekulativen Einzelfallberechnung vor.) Stammrechtssatz Aus § 9 ARG ergi... mehr lesen...
Die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse stellte mit Bescheid vom 6. Mai 1996 fest, dass der Erstmitbeteiligte auf Grund seiner Beschäftigung als Garderobier beim Dienstgeber "Republik Österreich, Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst, Österreichischer Bundestheaterverband, Publikumsdienst" in den in Anlage 1 zu diesem Bescheid bezeichneten Zeiten der Voll- (Kranken-, Unfall-Pensions-) und Arbeitslosenversicherungspflicht unterliege. Die in dieser Anlage genannten Zeitr... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ABGB §1155;ARG 1984 §9;UrlaubsG 1976 §6;
Rechtssatz: Der Arbeitgeber trägt gemäß § 1155 ABGB nicht nur das Risiko der Entgeltfortzahlung, wenn die Erbringung der Arbeitsleistung aus Gründen unterblieben ist, die in seiner (des Arbeitgebers) Sphäre eingetreten sind (er sich also in einem objektiven Annahmeverzug in Bezug auf d... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 29. Jänner 1997 verrechnete die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse der Beschwerdeführerin gemäß § 51 iVm § 44 Abs. 1 und § 49 Abs. 1 ASVG und § 2 AMPFG die in zwei (Teile des Bescheides bildenden) Beilagen (Beitragsnachverrechnungen vom 28. Jänner 1997) angeführten allgemeinen Beiträge für näher bezeichnete Dienstnehmer und Zeiträume sowie gemäß § 59 Abs. 1 ASVG iVm der VO BGBl. Nr. 612/82 die in den Beilagen näher angeführten Verzugszinsen. In der Begründung: führte di... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ARG 1984 §9;ASVG §49 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2002/08/0113 E 3. Juli 2002
Rechtssatz: Aus § 9 ARG ergibt sich, dass auch ein Angestellter, der leistungsbezogene Entgelte (wie zB Provisionen) bezieht, seinen Anspruch auf dieses Entgelt an Feiertagen behält. Dabei soll der Arbeitnehmer während ... mehr lesen...
Aus der vorliegenden Beschwerde und der ihr beigeschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides ergibt sich nachstehender Sachverhalt: Die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse hat der Beschwerdeführerin als Dienstgeber im Sinne des § 35 Abs. 1 ASVG mit Bescheid vom 16. Jänner 1996 allgemeine Beiträge in der Höhe von S 6.938,70 zur Zahlung vorgeschrieben und einen Beitragszuschlag in der Höhe von S 1.100,-- verhängt. Der gegen diesen Bescheid erhobene Einspruch wurde mit dem in Besch... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ARG 1984 §9;ASVG §49; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/03/05 88/08/0239 11 (hier: Provisionsanspruch) Stammrechtssatz Die nach dem Ausfallsprinzip zu stellende Frage, ob Arbeiten, für die dies nicht im vorhinein feststeht (hier: Überstunden), in der Ausfallszeit zu erbringen gewesen wären, ... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 17. Juli 1991 verpflichtete die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse den Beschwerdeführer (einen Rechtsanwalt) als Dienstgeber im Sinne des § 35 Abs. 1 ASVG für die in der diesem Bescheid angeschlossenen Beitragsrechnung namentlich angeführte Versicherte und die dort bezeichneten Zeiträume (Dezember 1987 und Dezember 1988) allgemeine Beiträge in der Höhe von S 4.354,90 und gemäß § 113 Abs. 1 ASVG einen Beitragszuschlag in der Höhe von S 1.400,-- zu entrichten. In der Beg... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz66/03 Sonstiges Sozialversicherungsrecht
Norm: ARG 1984 §9;ASVG §49 Abs1;EFZG §3;FeiertagsruheG 1957 §3 Abs2;UrlaubsG 1976 §6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/03/05 88/08/0239 11 Stammrechtssatz Die nach dem Ausfallsprinzip zu stellende Frage, ob Arbeiten, für die dies nicht im vorhinein feststeht (hier: Überstunden), in der... mehr lesen...
1.1. Mit Bescheid vom 15. Dezember 1982 schrieb die mitbeteiligte Oberösterreichische Gebietskrankenkasse dem beschwerdeführenden Verein für die in einer beigeschlossenen Beitragsnachrechnung namentlich angeführten Versicherten und bezeichneten Zeiträume allgemeine Beiträge in der Höhe von S 76.736,-- und Sonderbeiträge in der Höhe von S 35.205,30 zur Zahlung vor. Die beschwerdeführende Partei erhob Einspruch und machte geltend, daß sie hinsichtlich der allgemeinen Beiträge nur einen ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz66/03 Sonstiges Sozialversicherungsrecht
Norm: ARG 1984 §9;ASVG §49 Abs1;EFZG §3;FeiertagsruheG 1957 §3 Abs2;UrlaubsG 1976 §6;
Rechtssatz: Den Charakter der Regelmäßigkeit weist etwa eine Verteilung der Sonntagszulagen und Feiertagszulagen auf die zwölf Monate eines Jahres je mit 15, 10, 10, 10, 25, 15, 10, 5, 0 (Urlaub im September), 15... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz66/03 Sonstiges Sozialversicherungsrecht
Norm: ARG 1984 §9;ASVG §49 Abs1;EFZG §3;FeiertagsruheG 1957 §3 Abs2;UrlaubsG 1976 §6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/03/05 88/08/0239 1 (hier: Überstundenentgelte, Sonntagsdienstzulagen, Nachtdienstzulagen, Vertretungsdienstzulagen und Bereitschaftsdienstzulagen sowie Bereit... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz66/03 Sonstiges Sozialversicherungsrecht
Norm: ARG 1984 §9;ASVG §49 Abs1;EFZG §3;FeiertagsruheG 1957 §3 Abs2;UrlaubsG 1976 §6; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/03/05 88/08/0239 11 (hier: Überstundenentgelte, Sonntagsdienstzulagen, Nachtdienstzulagen, Vertretungsdienstzulagen, Bereitschaftsdienstzulagen sowie Bereitsch... mehr lesen...
1. Am 9. September 1987 fand im Betrieb der Beschwerdeführerin eine Beitragsprüfung statt. Nach dem Endbericht des Prüfers seien unter anderem für die Berechnung des Feiertagsentgeltes gemäß § 9 Abs. 1 und 2 des Arbeitsruhegesetzes - ARG, BGBl. Nr. 144/1983, regelmäßig (d.h. überwiegend im Rückrechnungszeitraum) geleistete Überstunden nicht herangezogen worden. Sie seien nach Ansicht des Prüfers mit dem Durchschnittsbetrag der letzten 13 Wochen bzw. 12 Monate in das Feiertagsentgelt e... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein
Norm: ARG 1984 §9;
Rechtssatz: Auch die ArbN, die am Feiertag arbeiten, erhalten so, wie jene, die nicht arbeiten, zunächst gem § 9 Abs 1 bis 4 ARG weiterhin das zu zahlende Entgelt als Feiertagsentgelt und überdies gem § 9 Abs 5 ARG das Feiertagsarbeitsentgelt. Haben sie im Beobachtungszeitraum weniger Überstunden geleistet als andere ArbN, so ist freilich - als Folge des Ausfa... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz66/03 Sonstiges Sozialversicherungsrecht
Norm: ARG 1984 §9;ASVG §49 Abs1;EFZG §3;FeiertagsruheG 1957 §3 Abs2;UrlaubsG 1976 §6;
Rechtssatz: Ist mangels einer im voraus bestimmten Arbeitszeiteinteilung nicht zweifelsfrei, ob Überstunden während der Ausfallszeit zu erbringen gewesen wären, so steht der Anwendung des "Durchschnittsprinzips" ... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz66/03 Sonstiges Sozialversicherungsrecht
Norm: ARG 1984 §9;ASVG §49 Abs1;EFZG §3;FeiertagsruheG 1957 §3 Abs2;UrlaubsG 1976 §6;
Rechtssatz: Die nach dem Ausfallsprinzip zu stellende Frage, ob Arbeiten, für die dies nicht im vorhinein feststeht (hier: Überstunden), in der Ausfallszeit zu erbringen gewesen wären, ist im Zweifel - in Anlehnu... mehr lesen...
Index: 60/04 Arbeitsrecht allgemein66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz66/03 Sonstiges Sozialversicherungsrecht
Norm: ARG 1984 §9;ASVG §49 Abs1;EFZG §3;FeiertagsruheG 1957 §3 Abs2;UrlaubsG 1976 §6;
Rechtssatz: In der Umschreibung des "regelmäßigen Entgelts" iSd § 3 Abs 2 EFZG und § 6 Abs 3 UrlaubsG mit jenem Entgelt, das dem ArbN gebührt hätte, "wenn keine Arbeitsverhinderung eingetreten wäre" bzw "wenn der... mehr lesen...