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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
ARG 1984 §9;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):2002/08/0113 E 3. Juli 2002Rechtssatz
Aus § 9 ARG ergibt sich, dass auch ein Angestellter, der leistungsbezogene Entgelte (wie zB Provisionen) bezieht, seinen Anspruch auf dieses Entgelt an Feiertagen behält. Dabei soll der Arbeitnehmer während dieser arbeitsfreien Zeit so gestellt werden, als hätte er die ausgefallene Arbeit (also zB die Akquisition neuer Versicherungsverträge) tatsächlich erbracht, und daher weder einen wirtschaftlichen Nachteil noch Vorteil erfahren (Hinweis E 5. März 1991, 88/08/0239, VwSlg 13397 A/1991).
Schlagworte
Entgelt Begriff AnspruchslohnEntgelt Begriff DienstverhinderungEntgelt Begriff ProvisionEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2002:1997080521.X02Im RIS seit
24.06.2002Zuletzt aktualisiert am
01.10.2013