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60/04 Arbeitsrecht allgemeinNorm
ARG 1984 §9;Rechtssatz
Ist mangels einer im voraus bestimmten Arbeitszeiteinteilung nicht zweifelsfrei, ob Überstunden während der Ausfallszeit zu erbringen gewesen wären, so steht der Anwendung des "Durchschnittsprinzips" nicht die Behauptung im Wege, mangels Ausfalls wären im Beobachtungszeitraum (zumindest) weniger Überstunden geleistet worden, weil dies auf eine - abzulehnende - weitgehend spekulative Einzelfallberechnung hinausliefe.
Schlagworte
Entgelt Begriff AnspruchslohnEntgelt Begriff ÜberstundenEntgelt Begriff DienstverhinderungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1991:1988080239.X12Im RIS seit
22.11.2001Zuletzt aktualisiert am
01.10.2013