RS Vwgh 1991/3/5 88/08/0239

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Veröffentlicht am 05.03.1991
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Index

60/04 Arbeitsrecht allgemein
66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
66/03 Sonstiges Sozialversicherungsrecht

Norm

ARG 1984 §9;
ASVG §49 Abs1;
EFZG §3;
FeiertagsruheG 1957 §3 Abs2;
UrlaubsG 1976 §6;

Rechtssatz

Ist mangels einer im voraus bestimmten Arbeitszeiteinteilung nicht zweifelsfrei, ob Überstunden während der Ausfallszeit zu erbringen gewesen wären, so steht der Anwendung des "Durchschnittsprinzips" nicht die Behauptung im Wege, mangels Ausfalls wären im Beobachtungszeitraum (zumindest) weniger Überstunden geleistet worden, weil dies auf eine - abzulehnende - weitgehend spekulative Einzelfallberechnung hinausliefe.

Schlagworte

Entgelt Begriff AnspruchslohnEntgelt Begriff ÜberstundenEntgelt Begriff Dienstverhinderung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1991:1988080239.X12

Im RIS seit

22.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

01.10.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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