Begründung: Die Parteien waren bis 5. 10. 2009 verheiratet und lebten bis zum Auszug der Beklagten am 31. 7. 2009 in einem gemeinsam gemieteten Reihenhaus zusammen. Mit der am 11. 1. 2010 eingebrachten Klage forderte der Kläger die Zahlung des anteiligen Mietzinses von August bis November 2009 sowie den Ersatz von Räumungskosten. Die Beklagte verwies insbesondere darauf, mit der Zustimmung des Klägers und des Vermieters mit 31. 7. 2009 aus dem Mietverhältnis ausgeschieden zu sein. D... mehr lesen...
Begründung: Mit der gegenständlichen Klage begehrt die Klägerin festzustellen, dass sie im Erlebensfall aus einer Lebensversicherung des Beklagten bezugsberechtigt sei. Als Anspruchsgrund stützt sie sich auf die anlässlich der einvernehmlichen Scheidung nach § 55a EheG mit dem Beklagten abgeschlossene Vereinbarung. Beide Vorinstanzen wiesen das Klagebegehren ab. Das Berufungsgericht sprach aus, dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei und - in den Entscheidungsgründen (vgl R... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrer beim Bezirksgericht Feldkirch eingebrachten Klage, mit der auch ein Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe verbunden wurde, begehrt die Klägerin, den Beklagten zu verpflichten, ihr (eventualiter: zu Handen ihrer Mutter) 57.268,04 CHF sA, zu zahlen. Die Klägerin sei mit dem Beklagten verheiratet gewesen. Anlässlich der am 30. 11. 2007 erfolgten einvernehmlichen Scheidung der Ehe gemäß § 55a EheG habe sich der Beklagte im Scheidungsvergleich verpflichtet, e... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Erstgerichts vom 31. 1. 2008 geschieden. Es wurde ausgesprochen, dass beide Parteien ein gleichteiliges Verschulden daran trifft. Das Urteil ist in Rechtskraft erwachsen. Mit einstweiliger Verfügung vom 28. 8. 2008 hat das Erstgericht im zweiten Rechtsgang aufgrund des von der Frau während des Scheidungsverfahrens gestellten Sicherungsantrags dem Mann verboten, über den aus dem ehelichen Tresor entnommenen Geldbetrag von 12.50... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller, der nach dem vorgelegten Vermögensbekenntnis ZPF 1 bosnischer Staatsangehöriger ist und unter der Anschrift *****, Bosnien, wohnt, begehrt die Ergänzung der im Urteil vom 27. November 1998 des Grundgerichts D*****, über die Scheidung seiner Eltern festgesetzten Unterhaltsverpflichtung des Antragsgegners, und zwar „beginnend ab dem 27. 11. 1998 Kindesunterhalt in Höhe eines monatlichen Betrags von 15 % seines persönlichen Einkommens zu bezahlen". Der Ex... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind seit 15. 7. 1999 verheiratet. Vor dem Bezirksgericht Liesing ist das Scheidungsverfahren anhängig. Im Mai 2004 brachte der Beklagte aus der vormaligen Ehewohnung verschiedene Einrichtungsstücke und Möbel in seine neue Wohnung. Die Klägerin begehrte mit der am 8. 4. 2005 eingebrachten Klage die Herausgabe mehrerer konkret bezeichneter Geräte, Möbel und sonstiger Einrichtungsgegenstände, wobei sie dem Beklagten einräumte, sich durch Zahlung eines letzt... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte mit ihrer im Mahnverfahren eingebrachten Klage die Zahlung von 20.000 EUR samt Zinsen und brachte dazu schlagwortartig vor: „Ausgleichszahlung/Forderung aus der Scheidungsvereinbarung des BG Voitsberg vom 17. 8. 2006, 11 C 70/06x des BG Voitsberg fällig seit spätestens 13. 10. 2006"; die Sache wurde als „Familienrechtssache" (Code 12F) bezeichnet. Das Erstgericht wies die Klage wegen sachlicher Unzuständigkeit mit der
Begründung: zurück, dass der S... mehr lesen...
Beschluss gefasst: Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nicht zulässig. 1. Klagen, die sich aus einer aus Anlass einer (streitigen oder einvernehmlichen) Scheidung geschlossenen Vereinbarung ergeben, fallen nicht unter § 49 Abs 2 Z 2b JN (Simotta in Fasching I2, § 49 JN Rz 40 mwN). Ansprüche, die sich aus einem vor einer einvernehmlichen Scheidung geschlossenen gerichtlichen Vergleich über die Scheidungsfolgen ergeben, fallen nicht unter § 49 Abs 2 ... mehr lesen...
Begründung: Mit seiner am 6. 3. 2006 eingebrachten Klage begehrt der Kläger von seiner geschiedenen Ehegattin unter anderem den Betrag von EUR 2.880,-- s.A. mit folgender
Begründung: ersetzt: „Die Beklagte hat für die gemeinsame Tochter der Streitteile ..., obzwar sich dieses Kind im Haushalt des Klägers aufgehalten hat, im Zeitraum März 2004 bis 30. 6. 2005 Familienbeihilfe im Ausmaß von EUR 2.880,-- bezogen. Dieser Betrag wäre allerdings dem Kläger zugestanden. ..." Das Erstgericht... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrer Klage begehrt die Klägerin den Ausspruch, dass der zwischen den Streitteilen am 1. 3. 2005 vor dem Bezirksgericht Bregenz getroffene Scheidungsfolgenvergleich nichtig ist und weiters die Löschung der Einverleibung des Eigentumsrechtes des Beklagten hinsichtlich bestimmter Grundstücksanteile. Sie stützt diese Klage zusammengefasst darauf, dass die Scheidungsfolgenvereinbarung gemäß § 879 ABGB nichtig sei, weil ihr bei Durchführung eines Aufteilungsverfahrens im... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile waren Ehegatten. Diese Ehe wurde am 21. 1. 2002 gemäß § 55a EheG geschieden. Der Beklagte war Mieter der Ehewohnung. Vor der Scheidung hatten die Streitteile einen gerichtlichen Vergleich über die Scheidungsfolgen geschlossen. Danach trat der Beklagte der Klägerin „sämtliche Rechte aus dem Mietverhältnis ab". Er verpflichtete sich ferner, „sämtliche in diesem Zusammenhang allenfalls notwendigen Erklärungen gegenüber dem Vermieter abzugeben". In der Folg... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrer am 11. 11. 2003 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte die Klägerin die Miteigentumsgemeinschaft der Streitteile an bestimmt bezeichneten Liegenschaften durch Naturalteilung aufzuheben und den Beklagten schuldig zu erkennen, der Einverleibung des Eigentumsrechts für die Klägerin an den Hälfteanteilen bestimmter Liegenschaften zuzustimmen, wobei die Zustimmung mit Rechtskraft des Urteils als ersetzt zu gelten habe. Die Ehe der Streitteile sei Anfang des J... mehr lesen...
Begründung: Mit seiner am 3. 2. 2004 beim Erstgericht überreichten Klage begehrte der Kläger die Wiederaufnahme seines seit 1976 beim Erstgericht anhängig gewesenen Ehescheidungsverfahrens, die Aufhebung des Scheidungsurteils vom 2. 12. 1998 hinsichtlich des Ausspruchs seines Verschuldens an der Zerrüttung der Ehe und stattdessen den Ausspruch des Alleinverschuldens, hilfsweise des überwiegenden Verschuldens und hilfsweise des Mitverschuldens der Beklagten. Weiters begehrte er di... mehr lesen...
Norm: JN §76JN §76a
Rechtssatz: Die Klage auf Wiederaufnahme des Ehescheidungsverfahrens hinsichtlich des Verschuldens an der Zerrüttung der Ehe ist nicht als Klage "über die Scheidung" im Sinne des § 76 Abs 1 JN zu qualifizieren. Die Zuständigkeit richtet sich daher nicht nach § 76a JN. (Die Ehe wurde von einem Gerichtshof erster Instanz geschieden.) Entscheidungstexte 6 Ob 115/04m E... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile, die miteinander verheiratet waren, sind deutsche Staatsbürger. Der in Deutschland lebende Kläger wurde mit Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 30. 9. 1993 verpflichtet, der nunmehr bei Villach wohnenden Beklagten ab 1. 1. 1993 einen monatlichen nachehelichen Unterhalt von 1.740 DM zu zahlen. Mit der am 26. 3. 2001 eingebrachten Klage begehrt der Kläger, das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 30. 9. 1993 dahin abzuändern, dass der Kläger ab Jänn... mehr lesen...
Norm: EuGVÜ Art2EuGVÜ Art5 Z2IPRG §1 Abs1JN §76aVerordnung (EG) Nr 44/2001 des Rates 32001R0044 Brüssel I-Verordnung (EuGVVO) Art2
Rechtssatz: Die Frage, ob eine bestimmte Rechtsschutzform zulässig ist, ist nach österreichischem Recht dem Verfahrensrecht zuzuordnen, auch wenn materiellrechtlich ausländisches Recht anzuwenden ist. Nach dem Grundsatz der lex fori kommt daher für die Zulässigkeit der Klageform allein österreichisches Verfahrensrec... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit rechtskräftigem Beschluss des Erstgerichtes vom 16. 12. 1993 geschieden. Dieser Ehe entstammen zwei minderjährige Kinder. Die Klägerin brachte in der am 2. 3. 1998 eingebrachten Klage vor, der Beklagte komme zwar an sich seiner Unterhaltspflicht für die Kinder durchaus nach, übe jedoch keinerlei Besuchsrecht aus. Durch dieses rechtswidrige und schuldhafte Verhalten seien ihr in den letzten drei Jahren Mehraufwendungen für Aufsichts... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind geschiedene Ehegatten. Sie betrieben - auch noch nach der Ehescheidung - gemeinsam eine Privatzimmervermietung als bürgerlich-rechtliche Erwerbsgesellschaft, die schließlich von der Beklagten aus wichtigem Grund aufgekündigt wurde. Eine Aufteilung des Gesellschaftsvermögens steht noch aus. Der Kläger begehrte, die Beklagte schuldig zu erkennen, ihm den Zutritt und die ungestörte Benützung der Wiener Geschäftsräume zu gewähren sowie die erforderlichen... mehr lesen...
Norm: JN §76 IJN §76a
Rechtssatz: § 76a JN ist dann nicht anwendbar, wenn die neue Klage an dem Tag beim gemäß § 76 JN für den Vorprozeß zuständigen Gericht eingelangt ist, in dem die Verhandlung in erster Instanz geschlossen worden ist. Entscheidungstexte 2 Ob 86/99g Entscheidungstext OGH 15.04.1999 2 Ob 86/99g Veröff: SZ 72/69 ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger brachte am 25. 11. 1997 beim Bezirksgericht Hietzing gegen seine Ehefrau als Beklagte eine Unterhaltsherabsetzungsklage (rückwirkend ab 1. 8. 1997) ein. An diesem Tag behing beim selben Gericht bereits ein Ehescheidungsverfahren zwischen den genannten Eheleuten (Klage 21 C 55/96w und Widerklage 1 C 20/97b, welche zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden waren), in welchem am selben Tag (25. 11. 1997: laut Verhandlungsprotokoll um 10 Uhr) die ... mehr lesen...
Norm: JN §76a Info
Rechtssatz: Informationen zu § 76a JN in der Fassung BGBl 1970/342 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0118630 Dokumentnummer JJR_19960909_OGH0002_0000JN00076_9600000_002 mehr lesen...
Norm: JN §28JN §65JN §76a
Rechtssatz: Für einen Unterhaltsstreit zwischen einer in der Türkei lebenden Klägerin und ihrem seit vielen Jahren in Österreich lebenden, wohnenden und arbeitenden Ehemann, dem Beklagten, liegt mit dem von der Klägerin in Anspruch genommenen allgemeinen Gerichtsstand des Beklagten gemäß § 65 JN ein in den österreichischen Verfahrensrechtsordnungen allgemein anerkannter tiefgreifender Anknüpfungspunkt an das Inland vor... mehr lesen...
Norm: JN §49 Abs2 Z2bJN §49 Abs2 Z2cJN §76aZPO §502 Abs3 Z1 KZPO §502 Abs5 Z1
Rechtssatz: Mit Streitigkeiten aus dem gegenseitigen Verhältnis der Ehegatten - § 502 Abs 3 Z 1 ZPO subsumiert sie sogar ausdrücklich unter die familienrechtlichen Streitigkeiten - können nur solche gemeint sein, die ohne Berücksichtigung der den Ehegatten kraft Gesetzes auferlegten besonderen Rechte und Pflichten gar nicht zu lösen sind. Die Wurzel des konkreten Konf... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Verneinung der Zuständigkeit gemäß § 49 Abs 2 Z 2c JN iVm § 76a JN für eine auf § 896 Satz 1 und (unschlüssig auf) § 97 ABGB sowie eine dem § 896 Satz 1 ABGB entsprechende Vereinbarung gestützte Klage desjenigen Ehegatten, der die bisher fällig gewordenen Kaufpreisraten für die von den Ehegatten gemeinsam, d.h. zu je einem Viertel, erworbene Liegenschaftshälfte (verbunden mit dem Benützungsrecht an einer Wohnung) al... mehr lesen...