Norm
Rechtssatz
§ 76a JN ist dann nicht anwendbar, wenn die neue Klage an dem Tag beim gemäß § 76 JN für den Vorprozeß zuständigen Gericht eingelangt ist, in dem die Verhandlung in erster Instanz geschlossen worden ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
Dokumentnummer