Norm
EuGVÜ Art2Rechtssatz
Die Frage, ob eine bestimmte Rechtsschutzform zulässig ist, ist nach österreichischem Recht dem Verfahrensrecht zuzuordnen, auch wenn materiellrechtlich ausländisches Recht anzuwenden ist. Nach dem Grundsatz der lex fori kommt daher für die Zulässigkeit der Klageform allein österreichisches Verfahrensrecht zur Anwendung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116287Im RIS seit
09.05.2002Zuletzt aktualisiert am
18.12.2019