Begründung: Die Klägerin, eine Gesellschaft mit Sitz in Österreich, ist ein weltweit führender Produzent von Schneeketten, die unter anderem auch in Japan verkauft werden. Die Beklagte, eine Aktiengesellschaft mit Sitz in Italien, produziert und verkauft ebenfalls Schneeketten. Mit Schreiben vom 22. März 2010 teilte die Beklagte (von ihrem Sitz in Italien aus) einem der größten Händler des Generalimporteurs der Klägerin in Japan mit, dass einige von der Klägerin gelieferte und vom a... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Inhaberin der Gemeinschaftsmarke (richtig) „PERSONAL SHOP" für die Klassen 35 (Dateienverwaltung mittels Computer; Zusammenstellung und Systematisierung von Daten in Computerdatenbanken; Versandwerbung) und 39 (Zustellung [Auslieferung] von Versandhandelsware). Bei der Anmeldung am 2. April 2002 nahm sie die Priorität ihrer entsprechenden österreichischen Marke vom 24. Oktober 2001 in Anspruch. Die Rechte zur Verwertung und Verwendung der Marke übertru... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt mit seiner am 15. 2. 2002 beim Erstgericht eingelangten Klage von den Beklagten zur ungeteilten Hand die Zahlung von 33.429,50 EUR. Die Erstbeklagte, eine Gesellschaft mit dem Sitz auf den British Virgin Islands, habe seit 1996 sogenannte "E*****-Vorzugsaktien" bzw "E*****-Direktbeteiligungen" angeboten. Der in Tel Aviv wohnhafte Zweitbeklagte sei Präsident und Alleinverantwortlicher der Erstbeklagten. Die Drittbeklagte sei die einzige Gesellschafteri... mehr lesen...
Norm: JN §27aJN §41JN §93 Abs1
Rechtssatz: Die Prüfung der Zuständigkeitsvoraussetzungen des §93 JN erfolgt auch dann nach den zuständigkeitsbegründenden Angaben in der Klage, wenn es um die internationale Zuständigkeit geht. Die mit der sogenannten Indikationentheorie begründete Auffassung, dass die Richtigkeit der Klageangaben zu prüfen sei (SZ60/277), ist seit der Einfügung des §27a JN durch die WGN1997 überholt. Entschei... mehr lesen...
Begründung: Die klagende und gefährdete Partei (im Folgenden kurz: klagende Partei) begehrte aufgrund einer Wechselbürgschaft den Zuspruch von 218.018,50 Euro sA und stützte die Zuständigkeit des angerufenen Gerichts auf die Behauptung, Wien sei nach der Wechselurkunde Zahlungsort der Wechselschuld. Die beklagte Partei und Gegnerin der gefährdeten Partei (im Folgenden kurz: Beklagter) habe einen Blankowechsel als Wechselbürge unterfertigt. Im Übrigen beantragte die klagende Partei... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile sind nach dem Antragsvorbringen Ehegatten, sind britische Staatsangehörige und hatten ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder Wohnsitz niemals in Österreich. Zur Sicherung ihres Anspruchs "aus der Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens sowie des Anspruchs auf Unterlassung der Verfügung über Vermögensgegenstände sowie auf Bekanntgabe der Vermögenswerte" beantragte die gefährdete Partei eine einstweilige Verfügung, mit der ihrem Gegner untersagt werden so... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile haben ihren Sitz in Deutschland. Die Klägerin ist Inhaberin der international registrierten Wortmarke BOSS, die mit Priorität vom 7. 12. 1979 auch für das Gebiet der Republik Österreich geschützt ist. Die Marke ist für Waren der Warenklasse 25 (ua Herren-, Damen- und Kinderbekleidung) eingetragen. Die Klägerin erzeugt und vertreibt unter der Marke BOSS seit vielen Jahren Herrenbekleidung; Damenbekleidung vertreibt sie erst seit dem Jahr 2000. Sie hat ... mehr lesen...
Norm: EuGVÜ Art5 Z3JN §27a
Rechtssatz: Wird mit einer Marke im Internet geworben und richtet sich die Werbung (auch) an österreichische Internetnutzer, so ist jedes österreichische für die Verletzungsklage des Markeninhabers sachlich zuständige Gericht auch örtlich zuständig, so dass die inländische Gerichtsbarkeit gegeben ist. Entscheidungstexte 4 Ob 110/01g Entscheidungstext OGH 29.... mehr lesen...
Norm: JN §27aTEG §12
Rechtssatz: § 27a JN ist teleologisch zu reduzieren, sodass auch für die inländische Gerichtsbarkeit zur Beweisführung des Todes § 12 TEG als die den nächstverwandten Rechtsbereich regelnde
Norm: der inländischen Gerichtsbarkeit analog angewendet wird. Entscheidungstexte 3 Ob 264/00w Entscheidungstext OGH 25.04.2001 3 Ob 264/00w Veröff: SZ 74/74 ... mehr lesen...
Begründung: Die Staatsanwaltschaft Wels beantragte beim Erstgericht aus öffentlichem Interesse die Einleitung eines Todeserklärungsverfahrens betreffend den amerikanischen Staatsbürger Joshua Michael U*****, geboren am 16. 2. 1975, zuletzt wohnhaft in N*****, Alaska. Die Staatanwaltschaft legte einen Bericht des Gendarmeriepostenkommandos Hallstatt vor, aus dem sich ergibt, dass diese Dienststelle mit ziemlicher Sicherheit annahm, dass Joshua Michael U***** am 29. 5. 1999 bei ei... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger, der in Wien wohnt, begehrt mit der am 17. 3. 1999 beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien eingebrachten Klage von der beklagten Partei, die ihren Sitz in Deutschland hat, S 144.220,50 aus dem Titel des Schadenersatzes. Er habe beim Reisebüro L***** (im Folgenden nur mehr Reisebüro L***** oder Reisebüro genannt) in ***** Wien, für die Zeit vom 25. 12. 1997 bis 9. 1. 1998 einen Tauchurlaub auf den Malediven gebucht. Auf dem von der beklagten Partei d... mehr lesen...
Norm: JN §27aWarschauer Luftverkehrsabk allgZusatzabk zum Warschauer Luftverkehrsabk ArtVIII
Rechtssatz: Das ZAG greift ein, wenn der Luftfrachtführer, der Vertragspartner des Kunden ist, die Beförderung nicht selbst durchführt, sondern sie einem Dritten, dem sog. ausführenden Luftfrachtführer überträgt. Gemäß Art VIII ZAG stehen dem Kunden als weitere Gerichtsstände dann auch der Wohnsitz und der Sitz der Hauptbetriebsleitung des ausführenden ... mehr lesen...
Norm: EuGVÜ Art57JN §27aWarschauer Luftverkehrsabk Art17 ffWarschauer Luftverkehrsabk Art28Warschauer Luftverkehrsabk Art32
Rechtssatz: Da das WA zu den für besondere Rechtsgebiete geschlossenen Abkommen zählt, denen von Art 57 EuGVÜ der Vorrang vor dem EuGVÜ eingeräumt wird, ist für Klagen, die gegen einen Luftfrachtführer auf der Grundlage der Art 17 ff WA erhoben werden, die - nach Art 32 WA zwingende - Zuständigkeitsregelung des Art 28 WA a... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Von der vom Beklagten als erheblich geltend gemachten Rechtsfrage - Fehlen einer Rechtsprechung zur Frage, ob Art 5 Z 3 EuGVÜ auf Verbandsklagen wegen unzulässiger Vertragsklauseln anwendbar ist - hängt die Entscheidung nicht ab: Von der vom Beklagten als erheblich geltend gemachten Rechtsfrage - Fehlen einer Rechtsprechung zur Frage, ob Artikel 5, Ziffer 3, EuGVÜ auf Verbandsklagen wegen unzulässiger Vertragsklauseln a... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin, die ihren Sitz in Linz hat, begehrte mit dem am 24. 2. 1998 beim Erstgericht eingelangten Antrag unter Vorlage zweier an sie indossierter "Primissory Notes" vom 6. 6. 1997 und 23. 7. 1997, ausgestellt in Jakarta, Indonesien, die Erlassung eines Wechselzahlungsauftrages gegen die Beklagte über USD 1,994.791,67 sA und berief sich zur Zuständigkeit des angerufenen Gerichts auf § 87 und § 99 Abs 3 JN. Die Klägerin, die ihren Sitz in Linz hat, begehrte mit ... mehr lesen...
Norm: JN §27aJN §99
Rechtssatz: Seit der Einführung des § 27a JN ist - entgegen der von der Rechtsprechung entwickelten Indikationentheorie - unerheblich, ob neben der örtlichen Zuständigkeit eines inländischen Gerichtes auch eine sonstige ausreichende inländische Nahebeziehung vorliegt. Entscheidungstexte 8 Ob 105/99w Entscheidungstext OGH 25.11.1999 8 Ob 105/99w ... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagten und Gegner der gefährdeten Partei (in der Folge kurz Beklagte) sind gesetzliche Erben nach einem am 1. 12. 1997 verstorbenen Erblasser, zu dessen Nachlaß eine näher bezeichnete Liegenschaft gehörte. Mit Beschluß des Bezirksgerichts Urfahr-Umgebung vom 20. 5. 1998 wurde der Nachlaß dem Erst- und der Zweitbeklagten zu je einem Viertel und der Drittbeklagten zur Hälfte eingeantwortet. Die klagende und gefährdete Partei (in der Folge kurz Kläger) begehrt die ... mehr lesen...
Norm: EO §18 Z4EO §331 AEO §331 FB-VG Art9EGJN ArtIXGmbHG §76JN §27a
Rechtssatz: Für die Pfändung des Geschäftsanteiles an einer GesmbH mit dem Sitz in Tunesien fehlt es an der internationalen Zuständigkeit. Entscheidungstexte 3 Ob 44/98m Entscheidungstext OGH 07.10.1998 3 Ob 44/98m European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:A... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte antragsgemäß aufgrund eines Versäumungsurteils des Landesgerichtes Klagenfurt die Exekution durch Pfändung des der verpflichteten Partei als Gesellschafterin der P***** Gesellschaft mbH mit dem Sitz in Chott Meriam, Tunesien, zustehenden Geschäftsanteils. Die Entscheidung über den Verwertungsantrag wurde vorbehalten. Das Rekursgericht änderte diesen Beschluß dahin ab, daß der Antrag des betreibenden Gläubigers auf Bewilligung der Exekutio... mehr lesen...
Norm: EO §387 Abs1JN §27aJN §42 AaJN §42 AfVerordnung (EG) Nr 44/2001 des Rates 32001R0044 Brüssel I-Verordnung (EuGVVO) Art31
Rechtssatz: Liegt gemäß § 387 Abs 1 EO eine inländische Zuständigkeit vor, so ist für das Sicherungsverfahren die inländische Gerichtsbarkeit gegeben (so schon 6 Ob 612/78 = SZ 51/62). Entscheidungstexte 4 Ob 2/96 Entscheidungstext OGH 16.01.1996 4 Ob 2/96 ... mehr lesen...