Norm
JN §27aRechtssatz
Seit der Einführung des § 27a JN ist - entgegen der von der Rechtsprechung entwickelten Indikationentheorie - unerheblich, ob neben der örtlichen Zuständigkeit eines inländischen Gerichtes auch eine sonstige ausreichende inländische Nahebeziehung vorliegt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112696Im RIS seit
25.12.1999Zuletzt aktualisiert am
14.05.2013