Norm: Verordnung (EG) Nr 2201/2003 des Rates 32003R2201 Brüssel IIa-Verordnung Art1 Abs2 liteJN §110
Rechtssatz: 1) Art 1 Abs 2 lit e) Brüssel IIa-VO erfasst die pflegschaftsgerichtliche Genehmigung des zugrundeliegenden Rechtsgeschäfts und die Genehmigung einer Klagsführung des Kindes. 2) Die Regelung der JN ist im Anwendungsbereich der Brüssel IIa-VO lediglich subsidiär anzuwenden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin und der Beklagte schlossen am 15. 7. 2001 in der Botschaft der Republik Serbien in Moskau zu Nr 197/2001 die Ehe. Beide Parteien sind serbische Staatsangehörige. Ihre Muttersprache ist serbisch. Der letzte gemeinsame Aufenthalt der Streitteile war in einer im Sprengel des Erstgerichts gelegenen Wohnung. Am 23. 3. 2006 brachte der Beklagte beim zweiten Gemeindegericht in Belgrad eine Klage wegen Ehescheidung gegen die Klägerin wegen ernsthafter und dauernde... mehr lesen...
Begründung: Marcel und Selina W***** sind die minderjährigen Kinder von Cornelia W*****-M***** und Johann Josef W*****. Die Kinder leben mit ihrer Mutter in Liechtenstein. Sie sind österreichische Staatsbürger; ob sie auch liechtensteinische Landesbürger sind, ist nicht festgestellt. Der Vater ist am 10. Juni 2003 gestorben. Er war österreichischer Staatsbürger, wohnte aber bis zu seinem Tod ebenfalls in Liechtenstein. Testamentarische Alleinerbin war die Mutter der Kinder. Das Verl... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile haben Ende 1994 in Texas geheiratet. Seit 1995 lebten sie in Texas/C***** in einem Haus, das die Antragstellerin noch immer bewohnt. 1995 kam ihre gemeinsame Tochter zur Welt. Sie absolvierte bis zur Scheidung der Streitteile in Texas die Schule, wobei der Unterricht von August bis Weihnachten und von Mitte Februar bis Anfang Mai abgehalten wurde. Die freie Zeit zwischen den zwei Semestern verbrachte sie in Österreich und besuchte zusätzlich - soweit mögl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die österreichische Staatsbürgerin Chen Hao G***** (richtig wohl: Cheng Hao G*****, siehe die Auskunft der Magistratsabteilung 61 der Stadt Wien, Beilage 1) verstarb am 24. 12. 1990 in Wien. Mit Beschluss des Verlassenschaftsgerichts vom 13. 10. 1992 wurde der reine Nachlass der Verstorbenen in der Höhe des Klagsbetrags gemäß § 130 AußStrG für erblos erklärt und aufgrund eines entsprechenden Antrags der Beklagten übergeben. Die Erblasserin hatte am 11. 9. 1949 ... mehr lesen...
Begründung: Beim Erstgericht ist ein Verfahren zur Bestellung eines Sachwalters für den Betroffenen anhängig. Grund für die Einleitung des Verfahrens war die Mitteilung, dass er an einer Psychose leidet, die teilweise dem schizophrenen, teilweise dem manisch-depressiven Formenkreis zuzuordnen ist. Es ist zu befürchten, dass sich der Betroffene durch Handlungen, die er nicht rational zu steuern oder deren Tragweite er nicht zu überblicken vermag, selbst Schaden an seinem Vermögen (... mehr lesen...
Norm: JN §29JN §110RHV Österreich - Liechtenstein Art14RHV Österreich - Liechtenstein Art15
Rechtssatz: Aus Art14 des Vertrages ergibt sich unmissverständlich, dass die internationale Zuständigkeit den Aufenthalt des Pflegebefohlenen im jeweiligen Vertragsstaat voraussetzt, was gemäß Art 15 des Vertrages auch für vorläufige und dringliche pflegschaftsbehördliche Maßnahmen gilt. Bei Einleitung des Verfahrens lag die internationale Zuständigkeit ... mehr lesen...
Begründung: In dem beim Landesgericht Feldkirch anhängigen Verfahren begehrt die Klägerin Rückzahlung eines Darlehens von restlich 38.153,24 EUR. Der Beklagte beantragt Klageabweisung und wendet ein, die Klägerin habe ihm kein Darlehen zugezählt, sondern nur Beiträge für den Ausbau einer gemeinsamen Wohnung zur Verfügung gestellt. Nach Aufhebung der Lebensgemeinschaft habe er sich mit dem damaligen Sachwalter der Klägerin dahin geeinigt, dass mit einer bereits geleisteten Zahlung a... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Erstgericht den Antrag des Vaters, es möge feststellen, dass die Mutter im Zeitraum von Februar 2000 bis August 2000 die mj. Kinder widerrechtlich zurückgehalten habe, zurückgewiesen (Punkt 1.) und von der Fortsetzung des Pflegschaftsverfahrens abgesehen (Punkt 2.). Zur
Begründung: führte das Erstgericht aus, dass sich der Vater mit den mj. Kindern nunmehr in Polen aufhalte. Vor dem zuständigen Gericht in Warschau sei bereits ein O... mehr lesen...
Norm: JN §29JN §110HKÜ .Übereinkommen vom 25.10.1980 über die zivilen Aspekte internationaler Kindesentführung, BGBl Nr. 512/1988, art3HKÜ .Übereinkommen vom 25.10.1980 über die zivilen Aspekte internationaler Kindesentführung, BGBl Nr. 512/1988, art8HKÜ .Übereinkommen vom 25.10.1980 über die zivilen Aspekte internationaler Kindesentführung, BGBl Nr. 512/1988, art15
Rechtssatz: Die "perpetuatio fori" hindert das AußStrG nicht, von der Möglichke... mehr lesen...
Norm: JN §110
Rechtssatz: Sinn und Zweck des § 110 JN ist es, die inländische Gerichtsbarkeit mit einem allfälligen ausländischen Rechtsschutz zu koordinieren, indem er es dem im Inland befassten Gericht ermöglicht, von der Einleitung oder Fortsetzung des Verfahrens abzusehen, soweit und solange durch die im Ausland getroffenen oder zu erwartenden Maßnahmen die Rechte und Interessen der Minderjährigen ausreichend gewahrt werden. Der Wegfall der... mehr lesen...
Norm: ABGB §273JN §110
Rechtssatz: § 110 JN steckt die Grenzen der inländischen Gerichtsbarkeit auch für den Fall der Bestellung eines Sachwalters für behinderte Personen ab. Entscheidungstexte 3 Ob 2008/96g Entscheidungstext OGH 13.03.1996 3 Ob 2008/96g Veröff: SZ 69/67 4 Nc 4/04g Entscheidungstext OGH 16.03.2004 4 Nc 4/04g ... mehr lesen...
Norm: JN §28JN §40aJN §110EuGVÜ Art5 Z2
Rechtssatz: Eine Beschlußfassung des Außerstreitrichters, ein Unterhaltsantrag wäre wegen Volljährigkeit der Antragstellerin im streitigen Verfahren zu behandeln und zu erledigen, kommt dann nicht in Betracht, wenn es für eine Klagsführung mangels Ratifizierung des EuGVÜ (Art 5 Z 2) an der inländischen Gerichtsbarkeit mangelt. Entscheidungstexte 3 Ob ... mehr lesen...
Norm: JN §110
Rechtssatz: Zum zentralen Anwendungsbereich des § 110 JN gehören alle Maßnahmen im Zusammenhang mit der Obsorge über die Kinder. Entscheidungstexte 7 Ob 598/93 Entscheidungstext OGH 02.02.1994 7 Ob 598/93 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0046945 Dokumentnummer J... mehr lesen...
Begründung: Am 18.8.1986 gab die österreichische Staatsbürgerin Elke B*** beim Bezirksgericht Gmunden den Antrag zu Protokoll, die Zustimmung des Dr. Martin B***, des ehelichen Vaters ihrer mj. Kinder Simon Martin und Christian Gerhard B***, die kanadische Staatsbürger sind, zur beantragten Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft an diese durch Gerichtsbeschluß zu ersetzen. Mit Beschluß vom 22.8.1986 erklärte sich das Bezirksgericht Innere Stadt Wien, an das der Antrag ... mehr lesen...
Norm: JN §110StbG 1965 §19 Abs3
Rechtssatz: § 19 Abs 3 StbG 1965 idF in der Nov 1983 stellt im Verhältnis zu § 110 JN eine lex specialis dar, mit welcher ein Fall ausschließlicher inländischer Gerichtsbarkeit geschaffen wird. Entscheidungstexte 5 Ob 649/89 Entscheidungstext OGH 19.12.1989 5 Ob 649/89 Veröff: ÖA 1990,111 Europea... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §97 Abs2 Z4EO §80 Z1JN §76 Abs2JN §109JN §110
Rechtssatz: Ist die "österreichische Jurisdiktionsformel" anzuwenden, wird die Zuständigkeit der Behörden des Erststaates unter Anwendung des österreichischen Rechts geprüft; wird von Österreich nicht die ausschließliche inländische Gerichtsbarkeit beansprucht, ist zu prüfen, ob irgendeine Gerichtsbehörde des anderen Staates, also nicht unbedingt das erkennende Gericht, nach irgen... mehr lesen...
Begründung: Am 11. Juli 1986 beantragte die betreibende Partei beim Landesgericht Innsbruck aufgrund des "Beschlusses der Türkischen Republik" (richtig vermutlich des Urteils [Karar] des Bezirksgerichtes [Sulh Hukuk Mahkemesi] der Türkischen Republik [T(ürkiye) C(umhuriyeti)] in Trabzon [früher Trapezunt]) vom 8. Juli 1985, "GZ" (richtig Grundzahl) 1984/1096, (Urteilszahl) 1985/627, zur Hereinbringung der vollstreckbaren Forderung von "mtl. Unterhalt seit 23.10.84 über TL" (türkis... mehr lesen...
Norm: JN §110
Rechtssatz: § 110 JN schließt die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen ausländischer Minderjähriger mit ständigem Wohnsitz im Ausland im außerstreitigen Verfahren aus. Entscheidungstexte 7 Ob 684/84 Entscheidungstext OGH 22.11.1984 7 Ob 684/84 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0046948 ... mehr lesen...
Norm: JN §28JN idF ZVN 1983 §110PStG §31
Rechtssatz: § 110 JN idF der ZVN 1983 hat an der bisherigen Rechtslage nicht geändert, daß für eine bloße Entscheidung nach § 31 PStG als Anknüpfungsgrund für die inländische Gerichtsbarkeit (internationale Zuständigkeit) die Eintragung der Geburt in einem inländischen Geburtenbuch genügt. Entscheidungstexte 3 Nd 515/83 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...