Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden sowie die Hofräte Dr. Spenling und Dr. Kuras und die Hofrätinnen Dr. Lovrek und Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Sachwalterschaftssache des Betroffenen Dr. Viktor S*****, vertreten durch Mag. Christa Schatzl, Rechtsanwältin in Irdning, über den außerordentlichen Revisionsrekurs des Betroffenen gegen den Beschluss des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien vom 20. März... mehr lesen...
Begründung: Am 28. August 2007 gab die schon volljährige, damals in Pasching wohnhafte Antragstellerin vor dem Bezirksgericht Traun einen gegen beide Elternteile gerichteten Unterhaltsantrag zu gerichtlichem Protokoll (AZ 1 Fam 24/07a). Mit Beschluss vom 5. Oktober 2007 erklärte sich das Bezirksgericht Traun zur weiteren Führung des Verfahrens für unzuständig und überwies das Verfahren zur Gänze an das Bezirksgericht Fünfhaus (ON 6). Zur Führung des Pflegschaftsverfahrens sei das G... mehr lesen...
Begründung: Die W***** GmbH & Co OEG mit dem Sitz in W***** ist zu FN ***** in das Firmenbuch des Handelsgerichts Wien eingetragen. Sie hat zwei unbeschränkt haftende Gesellschafter, nämlich: 1. die W***** GmbH mit dem Sitz in W*****, FN ***** des Handelsgerichts Wien, deren Geschäftsführer und alleiniger Gesellschafter Leopold W*****, geboren ***** ist, und 2. die D***** GmbH mit dem Sitz in W*****, FN ***** des Handelsgerichts Wien, deren Geschäftsführer DI Gert D*****, gebo... mehr lesen...
Norm: ABGB §271ABGB §272AußStrG 2005 §5 Abs2 Z1FBG §15 Abs1JN §109 Abs1JN §112 Abs1
Rechtssatz: Das Firmenbuchgericht kann einen Kollisions- oder Zustellkurator nur in den bei ihm anhängigen Firmenbuchverfahren selbst bestellen. Ansonsten fällt die Bestellung eines Kollisionskurators (sowie aller übrigen Kuratoren) für eine juristische Person, eine Personengesellschaft oder ein rechts- oder parteifähiges Gebilde, in die sachliche Zuständigkeit ... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund eines Ersuchens des Bezirksgerichtes Rohrbach zu überprüfen, ob der Betroffene in einem Zwangsversteigerungsverfahren, an dem er als Pfandgläubiger beteiligt war, seine Rechte wahrnehmen könne oder ob eventuell ein Sachwalter zu bestellen sei, verfügte das Bezirksgericht Vöcklabruck am 5. 7. 2007, einen Pflegschaftsakt für den Betroffenen anzulegen. In einem Aktenvermerk vom 9. 7. 2007 des Bezirksgerichtes Vöcklabruck ist festgehalten, dass der Betroffene sich ... mehr lesen...
Begründung: Die Eltern des Minderjährigen - die ebenso wie dieser polnische Staatsbürger sind - leben nach den vom Rekursgericht ergänzten Feststellungen seit mehr als 10 Jahren in Österreich. Der Minderjährige lebt nun gemeinsam mit seiner Mutter ständig im Sprengel des Bezirksgerichtes Josefstadt, wobei dem Kindesvater aufgrund seiner aktenkundigen Gewalttätigkeiten die Adresse der Kindesmutter nicht genannt wurde. Rechtliche Beurteilung Der gewöhnlich... mehr lesen...
Norm: JN §109 Abs1
Rechtssatz: Wohl stellt der Wohnort (gewöhnliche Aufenthalt oder Aufenthalt) der Betroffenen im allgemeinen schon wegen der Zuständigkeitsbestimmung des § 109 Abs 1 JN einen wichtigen Grund dafür dar, die zufolge eines vorher anderen Aufenthaltes begründete Zuständigkeit zur Weiterführung eines Sachwalterschaftsverfahrens auf das Gericht des nunmehrigen Aufenthaltes zu übertragen. Dem können im Einzelfall allerdings gewichtig... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Eltern wurde mit Beschluß des Bezirksgerichtes Neusiedl am See vom 25. Mai 1988, Sch 20/88-3, einvernehmlich geschieden. Mit Vergleich vom selben Tag vereinbarten die Eltern, daß die Obsorge für das Kind dem Vater zusteht. Dieser Vergleich wurde mit Beschluß des Erstgerichtes vom 8. Juni 1988, ON 3, pflegschaftsbehördlich genehmigt. Nach der Scheidung befand sich die Mutter rund ein Jahr in den USA. Das Kind wurde während dieser Zeit hauptsächlich von der m... mehr lesen...
Begründung: Zwischen den Eltern, deren Ehewohnung sich in Klosterneuburg befand, ist beim Erstgericht ein Scheidungsverfahren anhängig. Am 18. März 1989 fuhr der Vater mit der Tochter im Einverständnis mit der Mutter zu seinen Eltern nach Kufstein. Bis heute brachte er, weiterhin in Kufstein wohnend, das Kind nicht zurück. Am 21. März 1989 beantragte der Vater beim Bezirksgericht Kufstein, ein Pflegschaftsverfahren zu eröffnen und ihm die Obsorge an dem Kind zu übertragen. Am 13. ... mehr lesen...
Begründung: Am 21.März 1989 beantragte der Vater beim Erstgericht die Eröffnung einer Pflegschaft hinsichtlich der mj. Gudrun; ferner begehrte er, ihm die elterlichen Rechte und Pflichten zu übertragen. Dazu führte der Vater aus, er habe gemeinsam mit der Minderjährigen den ehelichen Haushalt in Klosterneuburg verlassen. Seine Ehegattin habe die Scheidung angestrengt. Der Auszug aus der ehelichen Wohnung unter Mitnahme der Tochter sei zur Sicherung des Kindeswohles dringend erford... mehr lesen...
Norm: JN §109 Abs1
Rechtssatz: Zu den im § 109 genannten Geschäften gehört auch die Festsetzung des gesetzlichen Unterhaltes. Entscheidungstexte 3 Ob 552/88 Entscheidungstext OGH 22.02.1989 3 Ob 552/88 Veröff: JBl 1989,394 = RZ 1989/90 S 248 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0046938 ... mehr lesen...
Norm: JN idF ZVN 1983 §66 Abs2 BJN idF ZVN 1983 §109 Abs1 B
Rechtssatz: Hat sich die Mutter mit den Kindern nur mit der Absicht niedergelassen, nicht mehr an den früheren Wohnsitz zurückzukehren und dort zu bleiben, ist auch für die Kinder, deren Pflege und Erziehung ihr ebenso wie dem Vater zukam, eine dauerhafte Beziehung zu ihrem Aufenthalt an diesem Ort hergestellt, die zur Beurteilung als gewöhnlicher Aufenthalt im Sinne seiner Umschreibun... mehr lesen...
Norm: ABGB §144ABGB §146bABGB §273AußStrG §117 ffJN idF ZVN 1983 §66 Abs2 BJN idF ZVN 1983 §109 Abs1 B
Rechtssatz: Für die Ermittlung der Zuständigkeit ist nur von Belang, wo die Kinder am Tag der Einleitung des pflegschaftsgerichtlichen Verfahrens im Inland einen gewöhnlichen Aufenthalt oder mangels eines solchen einen Aufenthalt hatten. Entscheidungstexte 3 Ob 621/83 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: JN idF ZPNov 1983 §109 Abs1 BJN idF ZPNov 1983 §110 Abs2
Rechtssatz: Die Entscheidung über den Antrag eines Elternteiles ihm die elterlichen Rechte allein zu übertragen gehört jedenfalls zu den in § 109 Abs 1 JN genannten Angelegenheiten. Entscheidungstexte 3 Ob 582/83 Entscheidungstext OGH 29.06.1983 3 Ob 582/83 7 Ob 598/93 ... mehr lesen...
Die am 8. Juni 1969 unehelich geborene minderjährige M F (nunmehr durch Namensgebung M K) ist österreichische Staatsbürgerin und hat - ebenso wie ihre Mutter - den Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland. Vor ihrer Übersiedlung wohnten die Mutter und das Kind zuletzt in Wien, Pötzleinsdorferhöhe, also im Sprengel des Bezirksgerichtes Döbling. Mit der Führung der vormundschaftlichen Geschäfte war jedoch kein Wiener Gericht befaßt. Daß eine Vormundschaft bei irgendeinem anderen öster... mehr lesen...
Norm: JN §28JN §109 Abs1JN §111JN §114 Abs2Vormundschaftsabk Österreich - BRD ArtI
Rechtssatz: Auch dann, wenn die Vormundschaft über ein in der BRD befindliches uneheliches österreichisches minderjähriges Kind gemäß Art I des Vormundschaftsabk von Behörden in der BRD geführt wird, bestehen die inländische Gerichtsbarkeit und eine Restzuständigkeit jenes inländischem Gerichtes weiter, bei welchem die Vormundschaft zuletzt im Inland geführt wurd... mehr lesen...
Norm: ABGB §142 I4.DVEheG §104.DVEheG §14JN §109 Abs1
Rechtssatz: Sofern das inländische Gericht Anordnungen nach § 142 ABGB zu treffen hat, hat es zwar inländisches Verfahrensrecht anzuwenden, jedoch im Hinblick auf § 10 der 4.DVEheG nach der dafür in Betracht kommenden Sachnorm des Heimatrechtes des Vaters zu entscheiden. Entscheidungstexte 1 Ob 181/75 Entscheidungstext OGH 17.09.1... mehr lesen...
Die Ehe der Eltern der Minderjährigen ist geschieden. Beide Elternteile beantragen wechselseitig, die Pflege und Erziehung der Kinder dem jeweiligen Antragsteller zu überlassen. Das Erstgericht hat dem Antrag der Mutter stattgegeben und jenen des Vaters abgewiesen. Es traf im wesentlichen folgende Feststellungen: Die Eltern haben am 26. August 1961 vor dem Standesamt I die Ehe geschlossen. Die Mutter hat vom Amt der Tiroler Landesregierung die Bewilligung zur Beibehaltung der österr... mehr lesen...
Der antragstellende Minderjährige und dessen gesetzliche Vertreterin, seine uneheliche Mutter, sind in Jugoslawien wohnhafte jugoslawische Staatsbürger. Mit rechtskraftigem Urteil des Bezirksgerichtes für ZRS Graz vom 15. Feber 1971, 2 C 1214/70, wurde der im Sprengel des Bezirksgerichtes Kirchbach wohnhafte Hans E der nunmehrige Antragsgegner, als Vater des antragstellenden Minderjährigen festgestellt und verpflichtet, diesem ab 1. Juni 1970 einen monatlichen Unterhaltsbetrag von 400... mehr lesen...
Norm: ABGB §1624.DVEheG §14JN §28JN §109 Abs1JN §113
Rechtssatz: Zur Führung der Vormundschaft über ein Kind mit ausländischer Staatsbürgerschaft und dem Wohnsitz im Ausland ist die Zuständigkeit eines inländischen Gerichtes nicht gegeben. Entscheidungstexte 4 Nd 506/67 Entscheidungstext OGH 09.05.1967 4 Nd 506/67 Veröff: RZ 1967,127 = ZfRV 1969,217 ... mehr lesen...