Norm
ABGB §144Rechtssatz
Für die Ermittlung der Zuständigkeit ist nur von Belang, wo die Kinder am Tag der Einleitung des pflegschaftsgerichtlichen Verfahrens im Inland einen gewöhnlichen Aufenthalt oder mangels eines solchen einen Aufenthalt hatten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0047944Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
09.11.2020