RS OGH 2008/1/24 6Ob270/07k

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 24.01.2008
beobachten
merken

Norm

ABGB §271
ABGB §272
AußStrG 2005 §5 Abs2 Z1
FBG §15 Abs1
JN §109 Abs1
JN §112 Abs1

Rechtssatz

Das Firmenbuchgericht kann einen Kollisions- oder Zustellkurator nur in den bei ihm anhängigen Firmenbuchverfahren selbst bestellen. Ansonsten fällt die Bestellung eines Kollisionskurators (sowie aller übrigen Kuratoren) für eine juristische Person, eine Personengesellschaft oder ein rechts- oder parteifähiges Gebilde, in die sachliche Zuständigkeit des Bezirksgerichtes in dessen Sprengel sich deren Sitz befindet.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123214

Dokumentnummer

JJR_20080124_OGH0002_0060OB00270_07K0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten