Norm
ABGB §271Rechtssatz
Das Firmenbuchgericht kann einen Kollisions- oder Zustellkurator nur in den bei ihm anhängigen Firmenbuchverfahren selbst bestellen. Ansonsten fällt die Bestellung eines Kollisionskurators (sowie aller übrigen Kuratoren) für eine juristische Person, eine Personengesellschaft oder ein rechts- oder parteifähiges Gebilde, in die sachliche Zuständigkeit des Bezirksgerichtes in dessen Sprengel sich deren Sitz befindet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123214Dokumentnummer
JJR_20080124_OGH0002_0060OB00270_07K0000_001