Norm: JN §31aJN §104 Abs3 F
Rechtssatz: Gemäß § 104 Abs 3 JN wird auch ein sachlich unzuständiges Gericht zuständig, wenn sich der rechtsfreundlich vertretene oder vom Richter belehrte Beklagte in die Verhandlung einläßt, ohne die Einrede der Unzuständigkeit zu erheben. Insoweit sind somit selbst die Bestimmungen über die sachliche Zuständigkeit der Parteiendisposition unterworfen. Es wäre daher sachlich nicht gerechtfertigt, die Bindungswirkun... mehr lesen...
Begründung: Mit Abstattungskreditvertrag vom 7.9.1981 gewährte die klagende Kreditunternehmung der Beklagten einen Einmalkredit in Höhe von S 105.000. Aus dem als echt anerkannten und nur hinsichtlich der Zuständigkeitsvereinbarung bestrittenen Kreditvertrag ergibt sich, daß dieser Kredit jährlich mit 14 % kontokorrentmäßig zu verzinsen ist und zusätzlich 7 % Verzugszinsen zu zahlen sind, sowie daß für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ohne Rücksicht auf die Höhe des Betrages... mehr lesen...
Norm: JN §104 Abs3KSchG §14 Abs1ZPO §477 Abs1 Z3 D3
Rechtssatz: Die absolute Unzuständigkeit des angerufenen Gerichtes, wozu auch eine § 14 Abs 1 KSchG widersprechende Vereinbarung gehört, die nicht geheilt ist, stellt einen Nichtigkeitsgrund dar. Entscheidungstexte 8 Ob 586/92 Entscheidungstext OGH 14.01.1993 8 Ob 586/92 European... mehr lesen...
Norm: JN §104 Abs3ZPO §451
Rechtssatz: Im bezirksgerichtlichen Mahnverfahren ist der schriftliche Einspruch des Beklagten gegen den Zahlungsbefehl, selbst wenn er bereits ein Sachgegenvorbringen mit Beweisanboten enthält, noch keine Streiteinlassung im Sinn des § 104 Abs 3 JN. Hier erfolgt eine Heilung der Unzuständigkeit des Gerichtes erst durch qualifizierte Sacheinlassung des Beklagten bei der ersten mündlichen Streitverhandlung oder in eine... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile haben am 5.2.1990 einen schriftlichen Kaufvertrag geschlossen, der unter anderem folgende Bestimmungen enthält: "II. Herr Ing. Ekke Bernd Z*** ... verkauft und übergibt hiemit an Herrn Heinz Friedrich P*** ... und dieser kauft und übernimmt von ersterem die Liegenschaft EZ 125 Grundbuch 42019 Reiterndorf ... III. Der Kaufpreis für die vertragsgegenständliche Liegenschaft ... wird mit dem Betrag von S 1,550.000,-- ... als angemessen beiderseits frei vere... mehr lesen...
Begründung: Im Verfahren zu C 302/79 des Bezirksgerichtes Schwaz begehrte der Kläger, den Beklagten als seinen Vater festzustellen und ihn zur Leistung eines monatlichen Unterhaltsbetrages von 900 S zu verpflichten. Der Beklagte bestritt, der Mutter des Klägers beigewohnt zu haben. Das Erstgericht erkannte im Sinne dieses Klagebegehrens und stellte fest, der Beklagte habe mit der Mutter des Klägers in der Zeit vom 24. Juli 1971 bis 23. November 1971 regelmäßig geschlechtlich verke... mehr lesen...
Norm: JN §104 Abs3 FZPO §532 Abs2
Rechtssatz: Die in der Bestimmung des § 532 Abs 2 ZPO beinhaltete Komponente der funktionellen Zuständigkeit steht einer Heilung der Unzuständigkeit gemäß § 104 Abs 3 JN entgegen. Entscheidungstexte 6 Ob 579/86 Entscheidungstext OGH 12.11.1987 6 Ob 579/86 Veröff: SZ 60/238 = NZ 1989,11 (Anmerkung Fink) 4 ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt vom Beklagten die Zahlung von S 981.040,20 s.A. als Kaufpreis für einen nach ihrer Behauptung vom Beklagten bei ihr bestellten Bagger. Unbestritten ist, daß der Beklagte am 6.5.1985 einen entsprechenden Kaufantrag an die Klägerin gestellt hat, wobei als Erfüllungsort und Gerichtsstand Salzburg angegeben war. Im Akt erliegt eine schriftliche Auftragsbestätigung der Klägerin vom 18.5.1983. Nach den Einwendungen des Beklagten sei eine Stornomöglichkeit ... mehr lesen...
Norm: JN §104 Abs3 HKSchG §14 Abs1
Rechtssatz: Im Gerichtshofverfahren ist die Erstattung der Klagebeantwortung ein unzuständigkeitsbehebender Akt der Streiteinlassung, es sei denn, der Rechtsanwalt macht spätestens in diesem Schriftsatz den Vorprozeß gegen § 14 Abs 1 KSchG geltend. Macht der anwaltlich vertretene Beklagte nicht spätestens mit dieser Prozeßhandlung die Unzuständigkeit nach § 14 Abs 1 KSchG geltend, so endet auch die Amtsbeachtl... mehr lesen...
Norm: JN §104 Abs3 H
Rechtssatz: Die Frage der örtlichen Zuständigkeit ist nur für den Fall unaufrollbar festgelegt, daß es auch bei der sachlichen Zuständigkeit des angerufenen Gerichtes verbleibt. Die Folgerung, daß die örtliche Zuständigkeit - im Sinn des allgemeinen Gerichtsstandes der Beklagten - auch für den Fall unverrückbar festgelegt wäre, daß die Rechtssache wegen einer wahrgenommenen sachlichen Unzuständigkeit von einem anderen Geric... mehr lesen...
Norm: JN §104 Abs3 FZPO §236 Abs2 A
Rechtssatz: Die Vorschrift des § 104 Abs 3 JN ist für den Bereich des § 236 ZPO anwendbar. Denn im Falle der Prorogation des Bezirksgerichtes bezüglich des Gegenstandes des Zwischenfeststellungsantrages durch die Parteien mangelt diesem Gerichte nicht mehr die sachliche Zuständigkeit nach § 236 Abs 2 ZPO. Es wäre unbegreiflich, wenn dem Bezirksgerichte zwar die Entscheidung mit Feststellungsklage, aber nicht ... mehr lesen...
Der Kläger begehrte die Verurteilung der beklagten Partei zur Zahlung von fünf Monatsgehältern a 3000 S für September 1957 bis einschließlich Jänner 1958, weil er von der beklagten Partei zu Unrecht entlassen worden sei. Sein Anstellungsverhältnis zur beklagten Partei gehe auf eine am 26. April 1957 getroffene Vereinbarung mit den anderen Gesellschaftern Gustav B. und Gertrude W. zurück, womit er zum Direktor mit einem Monatsgehalt von 3000 S berufen wurde. Außerdem habe er wie die an... mehr lesen...