Gründe: Der am 26. Mai 1989 geborene, im Tatzeitpunkt jugendliche Christian K***** wurde mit Urteil des Bezirksgerichts Baden vom 25. Juli 2007, GZ 12 U 86/07z-5, des Vergehens der dauernden Sachentziehung nach § 135 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Gemäß § 13 (Abs 1) JGG wurde der Ausspruch einer - wegen dieser Jugendstraftat zu verhängenden - Strafe für eine Probezeit von drei Jahren vorbehalten. Sowohl der Inhalt der Hauptverhandlung als auch das Urteil, das unangefochten in Rechtskr... mehr lesen...
Gründe: Der am 23. Oktober 1988 geborene Suzan K***** wurde mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes St. Pölten vom 6. Oktober 2003, GZ 14 Hv 125/03g-6, des Vergehens der Nötigung nach § 105 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Gemäß § 13 Abs 1 JGG wurde der Ausspruch der wegen einer Jugendstraftat zu verhängenden Strafe für eine Probezeit von drei Jahren vorbehalten. Der am 23. Oktober 1988 geborene Suzan K***** wurde mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes St. Pölten vom 6. ... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Jugendgerichtshofes Wien vom 26. Jänner 1993, GZ 19 U 508/92-5, wurde unter anderem der am 27. Juni 1974 geborene Jugendliche Walter S***** des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Mit Urteil des Jugendgerichtshofes Wien vom 26. Jänner 1993, GZ 19 U 508/92-5, wurde unter anderem der am 27. Juni 1974 geborene Jugendliche Walter S***** des Vergehens der Körperverletzung nach Paragraph 83, Absatz eins, StGB schuldig erkannt. ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Urteil des Landesgerichtes Feldkirch vom 4. August 1997, GZ 20 Vr 758/97-17, wurde der am 10. August 1982 geborene Jugendliche Daniel S***** des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 4, 129 Z 1 StGB, teilweise als Beteiligter nach § 12 dritter Fall StGB, schuldig erkannt. Mit dem Urteil des Landesgerichtes Feldkirch vom 4. August 1997, GZ 20 römisch fünf r 758/97-17, wurde der am 10. August 1982 geborene Jugendliche Daniel S... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Urteil des Bezirksgerichtes Gleisdorf vom 8.November 1993, GZ 1 U 171/93-8, wurde der am 7.August 1976 geborene (damals) Jugendliche (§ 1 Z 2 JGG) Mario G***** der Vergehen der Sachbeschädigung nach § 125 StGB und des unbefugten Gebrauches von Fahrzeugen nach § 136 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Gemäß § 13 Abs 1 JGG wurde der Ausspruch der deswegen zu verhängenden Strafe für eine Probezeit von drei Jahren vorbehalten. Mit dem Urteil des Bezirksgerichtes Gleisdorf ... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Bezirksgerichtes Eggenburg vom 22.Juni 1995, GZ U 15/95-9, wurde der am 15.Feber 1979 geborene, sohin jugendliche Angeklagte Milan L***** des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Der Ausspruch der wegen dieser Jugendstraftat zu verhängenden Strafe wurde gemäß § 13 Abs 1 JGG für eine Probezeit von drei Jahren vorbehalten. Mit Urteil des Bezirksgerichtes Eggenburg vom 22.Juni 1995, GZ U 15/95-9, wurde der am 15.Feber 1979 ge... mehr lesen...
Norm: StPO §494a Abs1 Z3JGG 1988 §15JGG 1988 §16
Rechtssatz: Gemäß § 494a Abs 1 Z 3 StPO hat das Gericht bei Vorliegen der Voraussetzungen für einen nachträglichen Ausspruch der Strafe (§§ 15, 16 JGG) die Strafe in einem Ausspruch so zu bemessen, wie wenn die Verurteilung wegen beider strafbarer Handlungen gemeinsam erfolgt wäre. Das Gesetz schließt somit für die hier gegebene Fallgestaltung einen nachträglichen Strafausspruch als gesonderte Un... mehr lesen...
Norm: JGG 1988 §13 Abs1JGG 1988 §15JGG 1988 §16
Rechtssatz: Ein Vorbehalt der Strafe im Sinn des § 13 Abs 1 JGG ist gemäß den einschlägigen Regelungen (§§ 15, 16 JGG; § 494 a Abs 1 Z 1 und Z 3 StPO) weder einer schlichten Widerrufsanordnung, noch einer Verlängerung der Probezeit zugänglich, sondern es kommen allein Entscheidungen über einen nachträglichen Ausspruch der Strafe oder über das Unterbleiben einer solchen Sanktionsfestsetzung in Betr... mehr lesen...
Norm: JGG §16JGG §47StPO §292
Rechtssatz: Eine Gesetzesverletzung dahin, daß bei einer Rahmenstrafe der Unterschied zwischen dem Mindestmaß und Höchstmaß der Strafe weniger als ein Jahr beträgt, gereicht dem Verurteilten zum Nachteil, weil ihm die Möglichkeit genommen wurde, unter den Voraussetzungen des § 47 Abs 2 JGG bereits ein Jahr vor Verbüßung des Höchstmaßes der Strafe zur Probe entlassen zu werden. Entscheidungstexte... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §16
Rechtssatz: Das Mindestmaß und Höchstmaß einer Rahmenstrafe (§ 16 JGG 1961) ist nicht ausnahmslos unter dem Gesichtspunkt festzusetzen, ob dereinst eine bedingte Entlassung des Verurteilten nach dem § 12 des Gesetzes über die bedingte Verurteilung 1949 in Frage kommt. Entscheidungstexte 10 Os 215/64 Entscheidungstext OGH 11.12.1964 10 Os 215/64 ... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §16JGG 1961 §47 Abs1
Rechtssatz: Das dem Staatsanwalt gemäß dem § 47 Abs 1 JGG 1961 zustehende Berufungsrecht gestattet die Bekämpfung des Ausmaßes der Rahmenstrafe sowohl in Ansehung ihrer Obergrenze wie Untergrenze, unabhängig davon, auf welche der beiden Bedingungen dieser Gesetzesstelle es sich gründet. Entscheidungstexte 10 Os 276/62 Entscheidungstext OGH 28.09.19... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §16StPO §33 BeStPO §290 Abs2 B
Rechtssatz: Setzt der Oberste Gerichtshof auf Grund einer gemäß dem § 33 StPO von der Generalprokuratur ergriffenen Nichtigkeitsbeschwerde, weil das Erstgericht zu Unrecht über einen im Zeitpunkt der Urteilsfällung nicht mehr jugendliche Täter eine Rahmenstrafe verhängt hat, die Strafe neu fest, so ist auf das Verbot der reformatio in Pejus in der Weise Bedacht zu nehmen, daß die allenfalls nun unbe... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §16StPO §283 A
Rechtssatz: Zulässigkeit der Berufung wegen Nichtverhängung einer unbestimmten Strafe ohne Rücksicht auf das Ausmaß der verhängten bestimmten Strafe. (Zum JGG 1949) Entscheidungstexte 5 Os 311/52 Entscheidungstext OGH 02.04.1952 5 Os 311/52 Gegenteilig; Veröff: EvBl 1952/237 S 357 6 Os 513/57 Entsch... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §16StPO §265 Bb
Rechtssatz: Hat das Gericht nach dem § 12 JGG eine Rahmenstrafe verhängt, so kann ein späteres Urteil bei Bemessung der Strafe auf das erste Urteil gemäß dem § 265 StPO nur derart Rücksicht nehmen, daß die neu zu verhängende Strafe zusammen mit dem im vorausgegangenen Urteil ausgesprochenen Höchstmaß der Rahmenstrafe die nach dem § 265 StPO höchste zulässige Strafdauer nicht übersteigt. (Zum JGG 1949) ... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §16StPO §283 A
Rechtssatz: Steht dem Angeklagten ein Berufungsrecht nicht zu, weil die über ihn verhängte Strafe nicht die Hälfte des gesetzlichen Mindestmaßes übersteigt, so ist ihm auch die Bekämpfung des Strafausspruches wegen Nichtanwendung des § 12 JGG verwehrt. (Zum JGG 1949) Entscheidungstexte 5 Os 311/52 Entscheidungstext OGH 02.04.1952 5 Os 311/52 Veröff... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §16
Rechtssatz: Die wegen eines dem Strafgesetz nach § 178 StG unterliegenden Diebstahles ausgesprochene Rahmenstrafe nach § 12 JGG darf zweieinhalb Jahre nicht übersteigen. (Zum JGG 1928) Entscheidungstexte 3 Os 293/46 Entscheidungstext OGH 30.09.1946 3 Os 293/46 Veröff: SSt XIX/15 European Case Law Identifier (ECLI... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §16StPO §265 Cb
Rechtssatz: Anwendbarkeit der Bestimmungen des § 12 Abs 1 JGG bei einer unter Berücksichtigung des § 265 StPO zu verhängenden Strafe. (Zum JGG 1928) Entscheidungstexte 5 Os 924/30 Entscheidungstext OGH 03.09.1930 5 Os 924/30 Veröff: SSt X/66 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:19... mehr lesen...
Norm: JGG 1961 §16
Rechtssatz: Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen die Nichtanwendung der Bestimmungen des § 12 Abs 1 JGG ein Berufungsrecht begründet. (Zum JGG 1928) Entscheidungstexte 5 Os 1115/29 Entscheidungstext OGH 05.12.1929 5 Os 1115/29 Veröff: SSt IX/110 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1929:RS0... mehr lesen...