Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde den Antrag des Beschwerdeführers, eines türkischen Staatsangehörigen, auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft "gemäß §§ 10, 11a, 12, 13 und 14 des Staatsbürgerschaftsgesetzes 1985 (StbG)" ab. Begründend führte sie aus, der Beschwerdeführer sei am 15. Jänner 1984 in Bakirköy/Türkei geboren worden. Seit 28. Mai 1991 halte er sich ununterbrochen mit Hauptwohnsitz in Österreich auf. Er habe hier die Pflichtschule... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde den Antrag des Beschwerdeführers, eines türkischen Staatsangehörigen, auf Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft "gemäß §§ 10, 11a, 12, 13 und 14 des Staatsbürgerschaftsgesetzes 1985 (StbG)" ab. Begründend führte sie aus, der Beschwerdeführer sei am 15. Jänner 1984 in Bakirköy/Türkei geboren worden. Seit 28. Mai 1991 halte er sich ununterbrochen mit Hauptwohnsitz in Österreich auf. Er habe hier die Pflichtschule... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch24/02 Jugendgerichtsbarkeit41/02 Staatsbürgerschaft
Norm: JGG §1 Z2;StbG 1985 §10 Abs1 Z6;StGB §202 Abs1;StGB §83 Abs1;
Rechtssatz: Die Jugendstraftaten des Verleihungswerbers bieten keine ausreichende Grundlage dafür, das Vorliegen eines Verleihungshindernisses nach § 10 Abs. 1 Z 6 StbG 1985 anzunehmen. Ihm liegen ausschließlich zeitlich lange zurückliegende Jugendstraftaten zur Last. ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein24/02 Jugendgerichtsbarkeit41/02 Staatsbürgerschaft
Norm: JGG §1 Z2;StbG 1985 §10 Abs1 Z6;VwRallg;
Rechtssatz: Der Gesetzgeber geht - wie die Erläuterungen zur Regierungsvorlage des Jugendgerichtsgesetzes 1988 erkennen lassen - davon aus, dass die Beschleunigung jeder Form von Entwicklung im Jugendalter die Notwendigkeit begründet, besondere (diesem Umstand Rechnung tragende) ... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch24/02 Jugendgerichtsbarkeit41/02 Staatsbürgerschaft
Norm: JGG §1 Z2;StbG 1985 §10 Abs1 Z6;StGB §202 Abs1;StGB §83 Abs1;
Rechtssatz: Die Jugendstraftaten des Verleihungswerbers bieten keine ausreichende Grundlage dafür, das Vorliegen eines Verleihungshindernisses nach § 10 Abs. 1 Z 6 StbG 1985 anzunehmen. Ihm liegen ausschließlich zeitlich lange zurückliegende Jugendstraftaten zur Last. ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein24/02 Jugendgerichtsbarkeit41/02 Staatsbürgerschaft
Norm: JGG §1 Z2;StbG 1985 §10 Abs1 Z6;VwRallg;
Rechtssatz: Der Gesetzgeber geht - wie die Erläuterungen zur Regierungsvorlage des Jugendgerichtsgesetzes 1988 erkennen lassen - davon aus, dass die Beschleunigung jeder Form von Entwicklung im Jugendalter die Notwendigkeit begründet, besondere (diesem Umstand Rechnung tragende) ... mehr lesen...
In der Niederschrift über eine für den Prüfungszeitraum Jänner 1994 bis März 1997 durchgeführte abgabenbehördliche Kontrolle ist festgehalten, dass der beschwerdeführende Verein in Graz ein Studentenheim betreibe und die Ansicht vertrete, er sei gemäß § 8 Z 2 KommStG 1993 ("Kinder- und Jugendfürsorge") von der Kommunalsteuer befreit. Der Kontrollbeamte gehe aber davon aus, dass sich der Begriff der Jugendfürsorge nur auf minderjährige Personen beziehe. Soweit die im Studentenheim unte... mehr lesen...
In der Niederschrift über eine für den Prüfungszeitraum Jänner 1994 bis März 1997 durchgeführte abgabenbehördliche Kontrolle ist festgehalten, dass der beschwerdeführende Verein in Graz ein Studentenheim betreibe und die Ansicht vertrete, er sei gemäß § 8 Z 2 KommStG 1993 ("Kinder- und Jugendfürsorge") von der Kommunalsteuer befreit. Der Kontrollbeamte gehe aber davon aus, dass sich der Begriff der Jugendfürsorge nur auf minderjährige Personen beziehe. Soweit die im Studentenheim unte... mehr lesen...
Index: 24/02 Jugendgerichtsbarkeit32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: JGG §1 Z2;KommStG 1993 §8 Z2;UStG 1994 §10 Abs1 Z14;UStG 1994 §6 Abs1 Z23;UStG 1994 §6 Abs1 Z25;
Rechtssatz: Gemäß § 6 Abs. 1 Z 23 UStG 1994 sind umsatzsteuerbefreit "die Leistungen der Jugend-, Erziehungs-, Ausbildungs-, Fortbildungs- und Erholungsheime an Personen, die das 27. Lebensjahr nicht vollendet haben, ... mehr lesen...
Index: 24/02 Jugendgerichtsbarkeit32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: JGG §1 Z2;KommStG 1993 §8 Z2;UStG 1994 §10 Abs1 Z14;UStG 1994 §6 Abs1 Z23;UStG 1994 §6 Abs1 Z25;
Rechtssatz: Gemäß § 6 Abs. 1 Z 23 UStG 1994 sind umsatzsteuerbefreit "die Leistungen der Jugend-, Erziehungs-, Ausbildungs-, Fortbildungs- und Erholungsheime an Personen, die das 27. Lebensjahr nicht vollendet haben, ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Tirol (der belangten Behörde) vom 8. Mai 1995 wurde gegen den Beschwerdeführer, einen türkischen Staatsangehörigen, gemäß § 18 Abs. 1, Abs. 2 Z. 1 und §§ 19 bis 21 FrG ein Aufenthaltsverbot für die Dauer von zehn Jahren erlassen. In der Begründung: ging die belangte Behörde davon aus, daß der Beschwerdeführer vom Landesgericht Innsbruck (als Schöffengericht in Jugendstrafsachen) am... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Tirol (der belangten Behörde) vom 8. Mai 1995 wurde gegen den Beschwerdeführer, einen türkischen Staatsangehörigen, gemäß § 18 Abs. 1, Abs. 2 Z. 1 und §§ 19 bis 21 FrG ein Aufenthaltsverbot für die Dauer von zehn Jahren erlassen. In der Begründung: ging die belangte Behörde davon aus, daß der Beschwerdeführer vom Landesgericht Innsbruck (als Schöffengericht in Jugendstrafsachen) am... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch24/02 Jugendgerichtsbarkeit41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: FrG 1993 §20 Abs2;JGG §1 Z2;JGG §5 Z4;StGB §201 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/09/30 93/18/0320 1
VwSlg 13912 A/1993 Stammrechtssatz Bei den Strafdrohungen nach dem JGG handelt es sich um für eine bestimmte Personengruppe (Jugendliche) geltende, gegenüber den im StGB vorgesehenen Strafdrohungen geänderte S... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch24/02 Jugendgerichtsbarkeit41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: FrG 1993 §20 Abs2;JGG §1 Z2;JGG §5 Z4;StGB §201 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/09/30 93/18/0320 1
VwSlg 13912 A/1993 Stammrechtssatz Bei den Strafdrohungen nach dem JGG handelt es sich um für eine bestimmte Personengruppe (Jugendliche) geltende, gegenüber den im StGB vorgesehenen Strafdrohungen geänderte S... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde gegen den Beschwerdeführer, einen jugoslawischen Staatsangehörigen, gemäß § 18 Abs. 1 und Abs. 2 Z. 1 in Verbindung mit § 21 FrG ein Aufenthaltsverbot für die Dauer von 10 Jahren erlassen. In der Begründung: wurde ausgeführt, daß der Beschwerdeführer mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes Feldkirch vom 2. Februar 1994 wegen des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach den §§ 127, 128 Abs. 1 Z. 4 und ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde gegen den Beschwerdeführer, einen jugoslawischen Staatsangehörigen, gemäß § 18 Abs. 1 und Abs. 2 Z. 1 in Verbindung mit § 21 FrG ein Aufenthaltsverbot für die Dauer von 10 Jahren erlassen. In der Begründung: wurde ausgeführt, daß der Beschwerdeführer mit rechtskräftigem Urteil des Landesgerichtes Feldkirch vom 2. Februar 1994 wegen des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach den §§ 127, 128 Abs. 1 Z. 4 und ... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch24/02 Jugendgerichtsbarkeit41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: FrG 1993 §18 Abs1;FrG 1993 §18 Abs2 Z1;FrG 1993 §19;JGG §1 Z2;StGB §127;StGB §128 Abs1 Z4;StGB §129 Z1;
Rechtssatz: Die im § 18 Abs 1 FrG 1993 umschriebene Annahme ist schon aufgrund der Schwere der begangenen Straftat gerechtfertigt (der Fremde war wegen des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach § 127, § 12... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch24/02 Jugendgerichtsbarkeit41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: FrG 1993 §18 Abs1;FrG 1993 §18 Abs2 Z1;FrG 1993 §19;JGG §1 Z2;StGB §127;StGB §128 Abs1 Z4;StGB §129 Z1;
Rechtssatz: Die im § 18 Abs 1 FrG 1993 umschriebene Annahme ist schon aufgrund der Schwere der begangenen Straftat gerechtfertigt (der Fremde war wegen des Verbrechens des schweren Diebstahls durch Einbruch nach § 127, § 12... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien (der belangten Behörde) vom 25. Mai 1993 wurde gegen den Beschwerdeführer, einen jugoslawischen Staatsangehörigen, gemäß § 18 Abs. 1 iVm Abs. 2 Z. 1 des Fremdengesetzes-FrG, BGBl. Nr. 838/1992, ein Aufenthaltsverbot für die Dauer von zehn Jahren erlassen. In sachverhaltsmäßiger Hinsicht ging die belangte Behörde davon aus, daß der Beschwerdeführer vom Jugendgerichtshof Wien zweimal r... mehr lesen...
I. 1. Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien (der belangten Behörde) vom 25. Mai 1993 wurde gegen den Beschwerdeführer, einen jugoslawischen Staatsangehörigen, gemäß § 18 Abs. 1 iVm Abs. 2 Z. 1 des Fremdengesetzes-FrG, BGBl. Nr. 838/1992, ein Aufenthaltsverbot für die Dauer von zehn Jahren erlassen. In sachverhaltsmäßiger Hinsicht ging die belangte Behörde davon aus, daß der Beschwerdeführer vom Jugendgerichtshof Wien zweimal r... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch24/02 Jugendgerichtsbarkeit41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: FrG 1993 §20 Abs2;JGG §1 Z2;JGG §5 Z4;StGB §130;StGB §142 Abs1;
Rechtssatz: Bei den Strafdrohungen nach dem JGG handelt es sich um für eine bestimmte Personengruppe (Jugendliche) geltende, gegenüber den im StGB vorgesehenen Strafdrohungen geänderte Strafdrohungen eigener Art, was dazu führt, daß für die Beurteilung, ob die Au... mehr lesen...
Index: 24/01 Strafgesetzbuch24/02 Jugendgerichtsbarkeit41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: FrG 1993 §20 Abs2;JGG §1 Z2;JGG §5 Z4;StGB §130;StGB §142 Abs1;
Rechtssatz: Bei den Strafdrohungen nach dem JGG handelt es sich um für eine bestimmte Personengruppe (Jugendliche) geltende, gegenüber den im StGB vorgesehenen Strafdrohungen geänderte Strafdrohungen eigener Art, was dazu führt, daß für die Beurteilung, ob die Au... mehr lesen...