Norm: ABGB §812 BAußStrG §161 Abs2
Rechtssatz: Der Vermächtnisnehmer ist zur Nachlaßabsonderung legitimiert. Entscheidungstexte 1 Ob 528/92 Entscheidungstext OGH 19.02.1992 1 Ob 528/92 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0008263 Dokumentnummer JJR_19920219_OGH0002_0010OB00528_92... mehr lesen...
Norm: AußStrG §161 Abs2
Rechtssatz: Auch die Anordnung einer fideikommissarischen Substitution bei einem Legat begründet kein besonderes schutzwürdiges Interesse des Legatars, daß über seinen - vor und nach der Einantwortung zulässigen - Sicherstellungsantrag noch vor der Einantwortung im Verlassenschaftsverfahren entschieden wird. Entscheidungstexte 4 Ob 549/89 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: ABGB §521 EABGB §662ABGB §688AußStrG §161 Abs2GBG §12
Rechtssatz: Ein Erblasser kann einem Dritten als Vermächtnisnehmer auf einer Liegenschaft, die zum Teil ihm und zum Teil den belasteten Erben gehört, letztwillig ein Wohnungsrecht einräumen. Dieses kann auch grundbücherlich einverleibt werden, wenn die Einverleibung im Testament nicht ausdrücklich verfügt worden ist. Sind mehrere Wohnungsberechtigte vorhanden, kann ein Berechtigter die... mehr lesen...
Norm: AußStrG §161 Abs2AußStrG §174 Abs1 A
Rechtssatz: Die Anhängigkeit des Sicherstellungsantrages des Legatars steht der Erlassung der Einantwortungsurkunde und damit auch der Schließung der Abhandlung gem § 174 Abs 1 AußStrG nicht entgegen (vgl RZ 1937,23). Entscheidungstexte 6 Ob 444/61 Entscheidungstext OGH 29.11.1961 6 Ob 444/61 6 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §161 Abs2
Rechtssatz: Das Vermächtnis des Vorkaufsrechtes läßt sich der im § 161 Abs 2 angeführten Kategorie von Vermächtnissen nicht unterstellen. Entscheidungstexte 7 Ob 321/55 Entscheidungstext OGH 13.07.1955 7 Ob 321/55 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0008257 Dokume... mehr lesen...
Norm: AußStrG §161 Abs2
Rechtssatz: Die Art der Sicherstellung ist dem Erben freigestellt. Entscheidungstexte 7 Ob 321/55 Entscheidungstext OGH 13.07.1955 7 Ob 321/55 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0008247 Dokumentnummer JJR_19550713_OGH0002_0070OB00321_5500000_002 mehr lesen...
Norm: ABGB §819AußStrG §1 B3aAußStrG §160AußStrG §161 Abs2
Rechtssatz: Der nach der Einantwortung der Erben geltend gemachte Sicherstellungsanspruch des Vermächtnisnehmers ist im streitigen Verfahren geltend zu machen. Monatszahlungen sind nicht von der Sicherstellung auszunehmen. Anmerkung Diese Rechtssatznummer wurde irrtümlich doppelt vergeben. Er sollte nur mehr mit der RS-Nummer RS0008249 zitiert werden. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §819AußStrG §160AußStrG §161 Abs2
Rechtssatz: Der nach der Einantwortung der Erben geltend gemachte Sicherstellungsanspruch des Vermächtnisnehmers ist im streitigen Verfahren geltend zu machen. Monatszahlungen sind nicht von der Sicherstellung auszunehmen. Anmerkung Die doppelte RS-Nummer resultiert aus der Zusammenführung von zwei identischen Rechtssätzen (doppelt erfasst) in ein einziges Rechtssatzdokument. De... mehr lesen...
Norm: AußStrG §161 Abs2JN §1 DVd3
Rechtssatz: Über den Sicherstellungsanspruch eines Legatars ist - wenigstens vor der Rechtskraft der Einantwortung und unvorgreiflich der Bestimmung des § 2 Z 7 AußStrG - im außerstreitigen Verfahren zu entscheiden. Über das Begehren um Sicherstellung eines strittigen Vermächtnisses ist im Prozeßwege zu entscheiden. Sicherstellung kann auch dann gefordert werden, wenn nicht feststeht, ob wegen einer beigefügten... mehr lesen...
Norm: AußStrG §161 Abs2
Rechtssatz: Verpflichtung gegenüber dem Erbenkurator, eine Legatsforderung zu verzinsen. Entscheidungstexte 1 Ob 883/51 Entscheidungstext OGH 28.12.1951 1 Ob 883/51 EvBl 1952/89 S 129 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0008254 Dokumentnummer JJR_19511228_... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs2 Z7 H2AußStrG §161 Abs2
Rechtssatz: Über die Sicherstellung von Legaten nach § 161 Abs 2 AußStrG ist bis zur Rechtskraft der Einantwortungsurkunde jedenfalls im außerstreitigen Verfahren zu entscheiden. Eine solche Sicherstellung kann aber nicht darin bestehen, eine als Last zugewendete Dienstbarkeit grundbücherlich einzuverleiben, denn dies würde bereits die Erfüllung des Legates darstellen. Entscheidun... mehr lesen...
Norm: ABGB §685AußStrG §161 Abs2JN §1
Rechtssatz: Der im Zeitpunkt der Antragstellung begründete Anspruch auf Sicherstellung eines Vermächtnisses geht nicht dadurch verloren, daß das Gericht erst nach Eintritt der Fälligkeit des Vermächtnisses entscheidet. Vor der Einantwortung ist über das Sicherstellungsbegehren im außerstreitigen Verfahren zu entscheiden. Entscheidungstexte 3 Ob 1106/36 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 E4AußStrG §97 A1AußStrG §161 Abs2
Rechtssatz: Vermächtnisnehmer, deren Vermächtnisse bedingt sind und fortlaufende jährliche Zahlungen zum Gegenstande haben, denen daher ein Sicherstellungsanspruch nach § 161 AußStrG zusteht, sind zum Rekurse gegen die Ausscheidung von Vermögensstücken aus dem Nachlaßinventar berechtigt. Entscheidungstexte 4 Ob 160/32 Entscheidungstext... mehr lesen...