Norm
AußStrG §9 E4Rechtssatz
Vermächtnisnehmer, deren Vermächtnisse bedingt sind und fortlaufende jährliche Zahlungen zum Gegenstande haben, denen daher ein Sicherstellungsanspruch nach § 161 AußStrG zusteht, sind zum Rekurse gegen die Ausscheidung von Vermögensstücken aus dem Nachlaßinventar berechtigt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1932:RS0006580Dokumentnummer
JJR_19320422_OGH0002_0040OB00160_3200000_001