RS OGH 1950/10/4 3Ob498/50

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.10.1950
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Norm

AußStrG §2 Abs2 Z7 H2
AußStrG §161 Abs2

Rechtssatz

Über die Sicherstellung von Legaten nach § 161 Abs 2 AußStrG ist bis zur Rechtskraft der Einantwortungsurkunde jedenfalls im außerstreitigen Verfahren zu entscheiden. Eine solche Sicherstellung kann aber nicht darin bestehen, eine als Last zugewendete Dienstbarkeit grundbücherlich einzuverleiben, denn dies würde bereits die Erfüllung des Legates darstellen.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 498/50
    Entscheidungstext OGH 04.10.1950 3 Ob 498/50

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0006528

Dokumentnummer

JJR_19501004_OGH0002_0030OB00498_5000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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