Norm
AußStrG §2 Abs2 Z7 H2Rechtssatz
Über die Sicherstellung von Legaten nach § 161 Abs 2 AußStrG ist bis zur Rechtskraft der Einantwortungsurkunde jedenfalls im außerstreitigen Verfahren zu entscheiden. Eine solche Sicherstellung kann aber nicht darin bestehen, eine als Last zugewendete Dienstbarkeit grundbücherlich einzuverleiben, denn dies würde bereits die Erfüllung des Legates darstellen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0006528Dokumentnummer
JJR_19501004_OGH0002_0030OB00498_5000000_001