Norm: ABGB §879 BIIa4IPRG §7IPRG §20
Rechtssatz: Eine Unterhaltsvereinbarung anlässlich einer einvernehmlichen Scheidung stellt einen vollendeten Tatbestand iSd § 7 IPRG dar, auf den der spätere Statutenwechsel keinen Einfluss mehr haben kann. Die Frage, ob infolge einer Änderung der für den Abschluss der Unterhaltsvereinbarung maßgeblichen Umstände ein Teil nicht mehr an sie gebunden sein soll, ist allerdings nach dem geänderten Statut zu beur... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §97 Abs2 Z1EheG §46IPRG §6IPRG §18 Abs1 Z1IPRG §20
Rechtssatz: Wenn nach § 18 Abs 1 Z 1 iVm § 20 Abs 1 IPRG österreichisches Sachrecht anzuwenden ist, kann eine Ehe nur durch Entscheidung eines Gerichtes geschieden werden, sodass ausländische Privatscheidungen nicht wirksam sind. Anderes würde nur dann gelten, wenn nach dem von § 20 IPRG berufenen Recht eine derartige Privatscheidung vorgesehen ist und diese überdies nicht de... mehr lesen...
Norm: IPRG §20
Rechtssatz: Die Möglichkeit der Eltern, Vereinbarungen über das Sorgerecht für die Kinder im Falle der Scheidung zu treffen, bestimmt sich im internen Verhältnis nach § 20 IPRG. Entscheidungstexte 7 Ob 173/00t Entscheidungstext OGH 27.04.2001 7 Ob 173/00t European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2001:... mehr lesen...
Norm: IPRG §18IPRG §20
Rechtssatz: Für die Beurteilung der Sittenwidrigkeit von vor der Ehescheidung geschlossenen Vereinbarungen ist das Ehewirkungsstatut im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses heranzuziehen. Nach dem späteren tatsächlichen Scheidungsstatut ist dann nur zu beurteilen, inwieweit die in dem dann maßgeblichen Sachrecht vorgesehenen Scheidungsfolgen einer wirksamen Vereinbarung zu weichen haben. Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: ABGB §7EheG §69 Abs3IPRG §18IPRG §20
Rechtssatz: Wurde eine Ehe nach ausländischem Recht, welches nur eine Scheidung ohne Verschuldensausspruch kennt, geschieden und kommt auf den Unterhaltsanspruch österreichisches Recht zur Anwendung, steht dem bedürftigen Ehegatten analog § 69 Abs 3 EheG unter den dort beschriebenen Voraussetzungen ein Unterhaltsanspruch gegen den anderen Teil zu. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: IPRG §20
Rechtssatz: Die Kollisionsnorm des § 20 IPRG erfaßt lediglich die materiellrechtlichen Voraussetzungen und Wirkungen der Ehescheidung, wogegen die Verfahrensart und die Zuständigkeit dem Recht des Gerichtsorts anheimgestellt sind. Entscheidungstexte 1 Ob 2386/96f Entscheidungstext OGH 16.12.1996 1 Ob 2386/96f 1 Ob 264/98z ... mehr lesen...
Norm: IPRG §18IPRG §20
Rechtssatz: Besitzen Ehegatten nach dem Zerfall Jugoslawiens nicht mehr dieselbe Staatsbürgerschaft, bestimmt sich das Ehewirkungsstatut nach dem Recht des Staates, in dem beide Ehegatten ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben bzw. gehabt haben. Entscheidungstexte 3 Ob 564/95 Entscheidungstext OGH 11.10.1995 3 Ob 564/95 Veröff: SZ 68/182 ... mehr lesen...
Norm: EheG §98IPRG §20
Rechtssatz: Sieht das anzuwendende ausländische Scheidungsfolgenrecht für den Fall einer nachehelichen Vermögensaufteilung einer dem § 98 EheG entsprechenden Eingriff in ein Kreditverhältnis eines Dritten mit den Scheidungspartnern nicht vor, bleibt es unerheblich, daß eine solche Regelung nach dem Recht, dem die Obligation unterliegt (hier österreichisches Recht), zulässig wäre (§ 98 EheG). Entscheidu... mehr lesen...
Norm: ZPO §502 Abs1 HIII6EVÜ Art4 Abs2IPRG §1IPRG §20
Rechtssatz: Der Frage, ob für eine Ehescheidung österreichisches oder norwegisches Recht anzuwenden ist, kommt keine entscheidende Bedeutung zu, weil beide Rechtsordnungen im Sachergebnis übereinstimmten. Entscheidungstexte 2 Ob 517/94 Entscheidungstext OGH 30.06.1994 2 Ob 517/94 ... mehr lesen...
Norm: EheG §81 ffIPRG §20
Rechtssatz: Die nacheheliche Vermögensaufteilung - namentlich die Zuweisung der Ehewohnung - ist der Kollisionsnorm der § 20 IPRG zu unterstellen. Entscheidungstexte 1 Ob 544/93 Entscheidungstext OGH 25.03.1993 1 Ob 544/93 7 Ob 173/00t Entscheidungstext OGH 27.04.2001 7 Ob 173/00t Auch ... mehr lesen...
Norm: IPRG §18IPRG §20
Rechtssatz: Ob bei Anwendung ausländischen Rechtes der Scheidungsrichter gleichzeitig mit der Scheidung deren Folgen regelt (sogenannte Verbundzuständigkeit) oder ob dies einem eigenen Verfahren vorbehalten ist, bestimmt sich, da es sich um eine Frage der Zuständigkeit und damit des Verfahrensrechtes handelt, ausschließlich nach der lex fori. Entscheidungstexte 1 Ob 521... mehr lesen...
Norm: IPRG §20
Rechtssatz: Daß nach deutschem Recht das Verschulden an der Ehezerrüttung bei einer Scheidung der Ehe nicht zu beachten ist, widerspricht nicht dem österreichischen ordre public. Entscheidungstexte 7 Ob 700/89 Entscheidungstext OGH 30.11.1989 7 Ob 700/89 Veröff: SZ 62/189 = ZfRV 1992,235 European Case Law Identifi... mehr lesen...
Norm: IPRG §18IPRG §20Jugoslawisches Eherecht allgJugoslawische ZPO allg
Rechtssatz: In der an die Stelle der ZPO 1956 getretenen neuen jugoslawischen ZPO 1976 (= Gesetz über das streitige Verfahren vom 24.12.1976, Amtsblatt 1977/4 S 212) ist der Abschnitt über das Verfahren in Ehesachen entfallen und es wird in der Übergangsbestimmung des Art 509 letzter Absatz darauf verwiesen, daß ab dem Zeitpunkt der Erlassung der neuen Ehegesetze durch die... mehr lesen...
Norm: IPRG §20
Rechtssatz: Ein zur Entscheidung über eine Scheidungsfolge angerufenes inländisches Gericht hat die maßgebende Rechtsordnung nach § 20 IPRG zu ermitteln. Es hat dabei nicht auf die bei der Entscheidung über das Scheidungsbegehren tatsächlich angewendete Rechtsordnung abzustellen. Entscheidungstexte 6 Ob 586/85 Entscheidungstext OGH 10.07.1986 6 Ob 586/85 Veröff: SZ ... mehr lesen...
Norm: IPRG §20
Rechtssatz: Übt ein ausländisches Erkenntnis Tatbestandswirkung in der Richtung aus, daß eine Ehe aus dem zugrundegelegten Sachverhalt nach dem ausländischen Scheidungsrecht aufgelöst wurde, ist das zur Entscheidung über ein für die Zeit nach der Scheidung gestelltes Unterhaltsbegehren angerufene inländische Gericht nicht in der Weise gebunden, daß es die Voraussetzungen des Unterhaltsanspruches nur deshalb, weil die Ehe nach aus... mehr lesen...
Norm: IPRG §5IPRG §20
Rechtssatz: Das für die persönlichen Rechtswirkungen der Ehe im Zeitpunkt der Scheidung anwendbare Recht ist nach dem Grundsatz der Gesamtverweisung (§ 5 IPRG) aufzusuchen. Dasselbe materielle Recht entscheidet dann auch über die Ehescheidung. Keinesfalls ist jenes Kollisionsrecht, das die Verweisung über die persönlichen Ehewirkungen annimmt, dann noch über seine Verweisung oder Annahme hinsichtlich der Scheidung zu befra... mehr lesen...
Norm: IPRG §18 Abs1 Z2IPRG §19IPRG §20
Rechtssatz: Die Zuweisung der Ehewohnung und die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens sind Angelegenheiten, die nicht nach § 19, sondern nach § 20 IPRG zu beurteilen sind. Entscheidungstexte 6 Ob 716/84 Entscheidungstext OGH 20.12.1984 6 Ob 716/84 7 Ob 173/00t Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: IPRG §20Polnisches Gesetzbuch des Familien- und Vormundschaftsrechtes Art56
Rechtssatz: Das polnische Scheidungsrecht geht prinzipiell vom Zerrüttungsprinzip aus, jedoch ist die Scheidung selbst im Falle der dauerhaften und vollständigen Zerrüttung in mehrfacher Weise eingeschränkt. Entscheidungstexte 5 Ob 587/83 Entscheidungstext OGH 20.12.1983 5 Ob 587/83 ... mehr lesen...
Norm: IPRG §5IPRG §20
Rechtssatz: Ist die österreichische Jurisdiktion für die Scheidung von Staatsbürgern der USA gegeben, so ist materiell österreichisches Scheidungsrecht anzuwenden. Entscheidungstexte 1 Ob 549/80 Entscheidungstext OGH 30.04.1980 1 Ob 549/80 Veröff: JBl 1981,36 = EvBl 1981/21 S 75 = ZfRV 1980,296 (teilweise ablehnend Hoyer) ... mehr lesen...