RS OGH 2001/4/27 7Ob173/00t

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Veröffentlicht am 27.04.2001
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Norm

IPRG §18
IPRG §20

Rechtssatz

Für die Beurteilung der Sittenwidrigkeit von vor der Ehescheidung geschlossenen Vereinbarungen ist das Ehewirkungsstatut im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses heranzuziehen. Nach dem späteren tatsächlichen Scheidungsstatut ist dann nur zu beurteilen, inwieweit die in dem dann maßgeblichen Sachrecht vorgesehenen Scheidungsfolgen einer wirksamen Vereinbarung zu weichen haben.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115112

Dokumentnummer

JJR_20010427_OGH0002_0070OB00173_00T0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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