Norm
ABGB §879 BIIa4Rechtssatz
Eine Unterhaltsvereinbarung anlässlich einer einvernehmlichen Scheidung stellt einen vollendeten Tatbestand iSd § 7 IPRG dar, auf den der spätere Statutenwechsel keinen Einfluss mehr haben kann. Die Frage, ob infolge einer Änderung der für den Abschluss der Unterhaltsvereinbarung maßgeblichen Umstände ein Teil nicht mehr an sie gebunden sein soll, ist allerdings nach dem geänderten Statut zu beurteilen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0123309Dokumentnummer
JJR_20080408_OGH0002_0040OB00232_07G0000_001