Der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides lässt sich Folgendes entnehmen: Der Beschwerdeführer war handelsrechtlicher Geschäftsführer der C-GmbH. Mit Beschluss des Landesgerichtes vom 17. November 2004 wurde der Antrag auf Eröffnung des Konkurses über das Vermögen der C-GmbH mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen. Mit Bescheid des Finanzamtes vom 3. Dezember 2004 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 9 Abs 1 BAO zur Haftung für in der Vergan... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Der vertretungsbefugte Geschäftsführer ist von seiner Verantwortung zur Entrichtung der Abgaben nicht deshalb befreit, weil die Geschäftsführung - sei es auf Grund eines eigenen Willensentschlusses des Geschäftsführers, sei es über Weisung von Gesellschaftern, sei es auf Grund einer sonstigen Einflussnahme wirtschaftl... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/14/0172 E 29. Juni 1999 RS 2 Stammrechtssatz Wird ein zur Vertretung einer juristischen Person Berufener an der Erfüllung abgabenrechtlicher Pflichten gehindert, hat er die Behinderung der Ausübung seiner Funktion sofort abzustellen und - wenn sich dies als erfolglos erweist - seine Funktion ni... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war Geschäftsführer der K GmbH, über deren Vermögen mit Beschluss des Landesgerichtes Klagenfurt vom 10. April 2001 das Konkursverfahren eröffnet worden ist. Mit Bescheid vom 6. August 2001 zog das Finanzamt den Beschwerdeführer gemäß § 9 BAO zur Haftung für Abgabenschulden der K GmbH - im Wesentlichen Umsatzsteuer Dezember 2000 und Jänner 2001 sowie Lohnabgaben Jänner und Februar 2001 - im Ausmaß von insgesamt S 511.266,-- heran. Der Beschwerdeführer brachte Beru... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2004/14/0030 E 27. April 2005 RS 1 Stammrechtssatz Der Grundsatz der Gläubigergleichbehandlung bezieht sich auch auf Zahlungen, die zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes erforderlich sind, eine Privilegierung von Gläubigern kann auch in der Barzahlung von Wirtschaftsgütern (Zug-um-Zug-Gesch... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Wie der Verwaltungsgerichtshof im Erkenntnis eines verstärkten Senates vom 22. September 1999, 96/15/0049, VwSlg 7440 F/1999, klargestellt hat, haftet der Vertreter nicht für sämtliche Abgabenschulden des Vertretenen in voller Höhe, sondern nur im Umfang der Kausalität zwischen seiner schuldhaften Pflichtverletzung un... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;EStG 1988 §78 Abs3;
Rechtssatz: Hinsichtlich der Lohnsteuer ergibt sich aus § 78 Abs. 3 EStG 1988, dass der Arbeitgeber, wenn die Mittel zur Zahlung des vollen vereinbarten Bruttoarbeitslohnes nicht ausreichen, die Lohnsteuer von dem tatsächlich zur Auszahlung gelangenden niedrigeren Betrag zu... mehr lesen...
Mit einem per Telefax bei der ehemaligen Finanzlandesdirektion für Oberösterreich eingebrachten Schreiben vom 2. Jänner 2002 wurde von einem der nunmehrigen Beschwerdevertreter für die H GmbH, deren Geschäftsführer der Beschwerdeführer war, unter Bezugnahme auf das "soeben mit Ihnen geführte Telefonat" darauf hingewiesen, dass die H GmbH auf Grund einer Entscheidung der finanzierenden Bank nicht mehr in der Lage sei, sämtliche fällige Verbindlichkeiten zu bezahlen. An Umsatzsteuer zum... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;
Rechtssatz: Nach herrschender Rechtsprechung entbindet die Betrauung eines Steuerberaters mit der Wahrnehmung abgabenrechtlicher Pflichten durch den Vertreter nach § 80 BAO den Vertreter von seinen Pflichten nicht. Sie kann ihn allerdings entschuldigen, wenn er im Haftungsverfahren Sachverhalte vorträgt, aus denen sich ableiten l... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist selbständig vertretungsbefugter Geschäftsführer (seit 21. Mai 1992) und 50 %iger Gesellschafter der mit Gesellschaftsvertrag vom 15. April 1991 gegründeten A.L. GmbH (im Folgenden: Gesellschaft). Mit Bescheid des Finanzamtes vom 15. März 2005 wurde er als Haftungspflichtiger gemäß § 9 iVm § 80 BAO für aushaftende Abgabenschuldigkeiten der Gesellschaft im Ausmaß von EUR 67.731,88 (Kapitalertragsteuer 2000, Umsatzsteuer 1995 bis 2000 und 2003 sowie Nebengebühren... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen in der Beschwerde wurden über das Vermögen des Walter R. mit Beschluss des Bezirksgerichtes B. vom 5. November 2002 das Konkursverfahren eröffnet und der Beschwerdeführer zum Masseverwalter bestellt. Weder der erstinstanzliche Haftungsbescheid noch der angefochtene (Berufungs)Bescheid seien an den Masseverwalter gerichtet. Der angefochtene und schon der erstinstanzliche Haftungsbescheid "konnten sohin gegenüber dem Gemeinschuldner, der in den die Masse betreffenden... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 19. November 2002 wurde die Beschwerdeführein in ihrer Eigenschaft als Vorstandsmitglied der H-AG für rückständige Abgaben dieser Gesellschaft (Dienstgeberabgabe und Kommunalsteuer für März und April 2000 samt Säumniszuschlag) in der Höhe von insgesamt EUR 13.849,52 zur Haftung herangezogen. Dem in der Stellungnahme der Beschwerdeführerin vom 12. Juni 2001 gegen die Geltendmachung der Haftung erhobenen Einwand, die Beschwerdeführerin sei... mehr lesen...
Mit Haftungsbescheid des Magistrats der Stadt Wien vom 18. April 2005 wurde der Beschwerdeführer als Geschäftsführer der F. Gesellschaft m.b.H. (im Folgenden: Gesellschaft) gemäß §§ 7 und 54 der Wiener Abgabenordnung - WAO, LGBl. für Wien Nr. 21/1962, für den Rückstand an Kommunalsteuer und an Dienstgeberabgabe der Gesellschaft für den Zeitraum 2001, 2002 und Jänner bis November 2003 in Höhe von EUR 8.692,92 bzw. von EUR 525,10 haftbar gemacht und aufgefordert, diese Beträge gemä... mehr lesen...
Auf Grund der Beschwerde, der mit ihr vorgelegten Bescheidkopie und der Angaben in der Insolvenzdatei zu 36 Sa 1/05t des Handelsgerichtes Wien ergibt sich Folgendes: Der Beschwerdeführer war Geschäftsführer der A. GmbH. Mit Beschluss vom 23. Februar 2005 eröffnete das Handelsgericht Wien über das Vermögen dieser Gesellschaft das Ausgleichsverfahren. Mit weiterem, am 29. Juli 2005 in Rechtskraft erwachsenem Beschluss des Handelsgerichtes Wien vom 4. Juli 2005 wurde der in der Ausg... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;
Rechtssatz: Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes trifft den Geschäftsführer (bzw. das Vorstandsmitglied einer AG) lediglich die Pflicht, für die Abgabenentrichtung aus den vorhandenen Mitteln der Gesellschaft zu sorgen und die Mittel insbeson... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;
Rechtssatz: Nach der für die Vorstandsmitglieder bestehenden Agendenverteilung war das zur Haftung herangezogene Vorstandsmitglied zur Disposition über die zur Verfügung stehenden Finanzmittel zuständig. Dessen ungeachtet hat es sich seinem Vorbringen nach darauf ... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/13/0089 E 10. August 2005 RS 1
(hier ohne den zweiten Satz) Stammrechtssatz Es ist nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes Aufgabe des Geschäftsführers darzutun, weshalb er nicht dafür habe Sorge tragen ... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;
Rechtssatz: Sind mehrere potenziell Haftende vorhanden, richtet sich die haftungsrechtliche Verantwortung danach, wer mit der Besorgung der Abgabenangelegenheiten betraut ist. Der von den finanziellen, insbesondere steuerlichen Angelegenheiten ausgeschlossene Gesc... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien10/07 Verwaltungsgerichtshof23/01 Konkursordnung23/02 Anfechtungsordnung Ausgleichsordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: AusgleichsO §48;AusgleichsO §53 Abs1;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;KO §156 Abs1;KO §156;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1;VwGG §13 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 96/15/0049 E VS 22. September 1999 VwSlg 7440 F/1999 RS 10
(hier Wr LAO anzuwenden) ... mehr lesen...
Index: L34009 Abgabenordnung Wien32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;LAO Wr 1962 §54 Abs1;LAO Wr 1962 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2005/13/0035 E 15. Juni 2005 RS 1(hier ohne die letzten beiden Sätze) Stammrechtssatz Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist es Aufgabe des Geschäftsführers, darzutun, weshalb er den auferlegten Pflichten ni... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer gemäß § 9 i.V.m. § 80 BAO zur Haftung für rückständige Abgaben einer näher umschriebenen GmbH im Gesamtbetrag von EUR 39.927,04 in Anspruch genommen. Die belangte Behörde führte in der Begründung: aus, der Beschwerdeführer sei im maßgeblichen Zeitraum Geschäftsführer der GmbH gewesen. Er sei an der GmbH auch als Gesellschafter mit 50 % beteiligt gewesen (weitere Gesellschafter seien seine Ehefrau... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;EStG 1988 §78 Abs3;
Rechtssatz: Für den Dienstgeberbeitrag sowie den Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag besteht die Ausnahme vom Gleichbehandlungsgrundsatz nicht (vgl. das hg. Erkenntnis vom 25. Jänner 2000, 96/14/0080). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VW... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §224 Abs1;BAO §224 Abs3;BAO §4;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 99/14/0242 E 24. Februar 2004 RS 1 Stammrechtssatz Die Geltendmachung einer abgabenrechtlichen Haftung setzt zwar das Bestehen einer Abgabenschuld voraus, nicht jedoch, dass diese Schuld dem Abgabenschuldner gegenüber geltend gemacht wurde; abgabenrechtliche Haft... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin zur Haftung für Abgabenschuldigkeiten einer näher bezeichneten GmbH herangezogen. Die Beschwerdeführerin sei seit der Gründung der GmbH als Geschäftsführerin im Firmenbuch eingetragen gewesen. Sie habe gemeinsam mit einem weiteren Geschäftsführer die GmbH vertreten. Der weitere Geschäftsführer, der auch Gesellschafter gewesen sei, sei selbständig vertretungsberechtigt gewesen. Über das Ve... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb ab 1987 als Einzelunternehmer ein Asphaltfräsunternehmen. Mit Gesellschaftsvertrag vom 12. März 1996 wurde die DS GmbH gegründet. Gesellschafter waren der Beschwerdeführer und seine Gattin. Der Beschwerdeführer war Geschäftsführer dieser GmbH. Die DS GmbH übernahm eine Verpflichtung als Bürge und Zahler für die offenen Bankverbindlichkeiten des Beschwerdeführers (aus seinem Einzelunternehmen) in Höhe von ca. 8 Mio. S. Weiters wurde gegenüber der ... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen, angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer gemäß § 9 BAO als Haftender für die rückständigen Abgaben einer näher umschriebenen GmbH in Höhe von EUR 49.303,34 in Anspruch genommen. In der Begründung: des Bescheides heißt es nach einer Darstellung des Verwaltungsgeschehens im Erwägungsteil, der Beschwerdeführer sei vom 30. Mai 1995 bis zur Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen der GmbH am 15. Juni 1998 neben einem weiteren Gesch... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;EStG 1988 §83 Abs1;
Rechtssatz: Abgesehen davon, dass die Lohnsteuer gemäß § 83 Abs. 1 EStG 1988 der Arbeitnehmer und nicht der Arbeitgeber schuldet, ist dann, wenn die Lohnsteuer nicht einbehalten und abgeführt wird, von einer Pflichtverletzung des Geschäftsführers auszugehen (vgl. das hg. Er... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §20;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/15/0173 E 23. Jänner 1997 VwSlg 7158 F/1997 RS 4
(Hier: Im Rahmen der
Begründung: des Ermessens ist iSd Ausführungen
des hg Erkenntnisses vom 23. Jänner 1997, 95/15/0173, auf den das
Vermögen des Geschäftsführers betreffenden Zwangsausgleich
einzugehen.) Stammrechtssatz Die Geltendmachun... mehr lesen...
Index: 23/01 Konkursordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1;KO §30 Abs1;
Rechtssatz: Im Haftungsverfahren ist nicht zu prüfen, ob eine Anfechtbarkeit im Sinne der KO vorliegt (vgl. das hg. Erkenntnis vom 23. November 2004, 2001/15/0108). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2007:2005150081.X01 Im RIS seit ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §198;BAO §224 Abs1;BAO §80 Abs1;BAO §9 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2005/15/0060 E 29. März 2007 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/13/0127 E 17. Oktober 2001 RS 4 Stammrechtssatz Die Heranziehung des Geschäftsführers zur Haftung für Abgabenrückstände der Gesellschaft setzt keinen rechtskräftigen Abgabenbescheid ... mehr lesen...