RS Vwgh 2007/6/26 2004/13/0032

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Veröffentlicht am 26.06.2007
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Index

L34009 Abgabenordnung Wien
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §80 Abs1;
BAO §9 Abs1;
LAO Wr 1962 §54 Abs1;
LAO Wr 1962 §7 Abs1;

Rechtssatz

Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes trifft den Geschäftsführer (bzw. das Vorstandsmitglied einer AG) lediglich die Pflicht, für die Abgabenentrichtung aus den vorhandenen Mitteln der Gesellschaft zu sorgen und die Mittel insbesondere nicht zur bevorzugten Befriedigung anderer Gesellschaftsschulden zu verwenden. Es ist Sache des zur Haftung herangezogenen Vertreters der Gesellschaft, im Verwaltungsverfahren das Fehlen ausreichender Mittel der Gesellschaft nachzuweisen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2007:2004130032.X03

Im RIS seit

19.07.2007

Zuletzt aktualisiert am

29.10.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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