Begründung: Der in Großbritannien wohnhafte Antragsgegner ist der Vater von Lawrence, Christa und Penny F*****. Lawrence und Christa sind noch minderjährig, Penny wurde am ***** 2006 volljährig. Die Kinder lebten zumindest ab Anfang Oktober 2001 bei ihrer Mutter in Österreich. Da der Aufenthalt des Vaters damals unbekannt war, erhielten sie ab diesem Zeitpunkt Unterhaltsvorschuss nach § 4 Z 2 UVG. Der in Großbritannien wohnhafte Antragsgegner ist der Vater von Lawrence, Christa u... mehr lesen...
Norm: UVG §4 Z2UVG §28UVG §30
Rechtssatz: Der originäre Rückersatzanspruch des Bundes nach § 28 UVG für Unterhaltsvorschüsse nach § 4 Z 2 UVG schließt eine Legalzession nach § 30 UVG nicht aus. Entscheidungstexte 4 Ob 146/08m Entscheidungstext OGH 23.09.2008 4 Ob 146/08m European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2008... mehr lesen...
Begründung: Die mj Magdalena H***** befindet sich in Obsorge ihrer Mutter in der Bundesrepublik Deutschland. Beide sind deutsche Staatsbürger. Der außereheliche Vater wohnt und arbeitet in Österreich. Die Minderjährige beantragte, vertreten durch ihre Mutter, Unterhaltsvorschüsse ab 1. 11. 2003 von monatlich EUR 192,--. Das Erstgericht bewilligte die beantragten Unterhaltsvorschüsse und trug dem Vater auf, alle Unterhaltsbeträge mit schuldbefreiender Wirkung an die Bezirkshauptman... mehr lesen...
Norm: UVG §9UVG §30UVG §31UVG §34
Rechtssatz: Für Kinder nicht österreichischer Staatsbürgerschaft, die im Ausland leben, aber Anspruch auf Unterhaltsvorschüsse in Österreich haben, trifft die in § 9 UVG vorgesehene Zuständigkeit des österreichischen Jugendwohlfahrtsträgers namentlich zur Eintreibung des Unterhalts nicht zu; mangels eines solchen ausreichenden Inlandsbezuges tritt von vorne herein die Legalzession an den Bund gemäß § 30 UVG ein... mehr lesen...
Begründung: Der Bund gewährte der Tochter des unterhaltspflichtigen beklagten Vaters in der Zeit vom 1. 1. 1978 bis 31. 12. 1980 Unterhaltsvorschüsse nach § 4 Z 2 UVG idF BGBl 1977/403. Der Beklagte hat keinerlei Rückersatz geleistet. Der Bund gewährte der Tochter des unterhaltspflichtigen beklagten Vaters in der Zeit vom 1. 1. 1978 bis 31. 12. 1980 Unterhaltsvorschüsse nach Paragraph 4, Ziffer 2, UVG in der Fassung BGBl 1977/403. Der Beklagte hat keinerlei Rückersatz geleistet... mehr lesen...
Norm: UVG idF BGBl 1977/403 §4 Z2UVG idF BGBl 1977/403 §27UVG idF BGBl 1977/403 §30
Rechtssatz: Die gemäß § 30 UVG auf den Bund übergegangenen Unterhaltsansprüche des Kindes berechtigen den Zessionar, die nach § 4 Z 2 UVG gewährten Unterhaltsvorschüsse vom Unterhaltsschuldner zurückzufordern, weil Unterhalt auch für die Vergangenheit verlangt werden kann und bevorschußte Unterhaltsforderungen gemäß § 27 Abs 2 UVG nicht verjähren. ... mehr lesen...
Norm: UVG §26UVG §27UVG §30
Rechtssatz: Nach der Konstruktion des UVG bleibt das Kind, auf dessen gesetzlichen Unterhalt der Bund Vorschüsse gewährt, vor dem Eintritt der Legalzession mit Beendigung der gesetzlichen Vertretung des Jugendwohlfahrtsträgers Unterhaltsgläubiger und ist - hinsichtlich hereingebrachter Beträge im Rahmen der Rangordnung des § 27 Abs 1 UVG-Schuldner des Bundes. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Prof. Dr. Friedl als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr. Gamerith, Dr. Kodek, Dr. Niederreiter und Dr. Redl als weitere Richter in der Pflegschaftssache des mj. Roman P*****, wegen Gewährung von Unterhaltsvorschüssen infolge außerordentlichen Rekurses des Vaters Herbert P*****, vertreten durch Dr. Albert M. Sauer-Nordendorf, Rechtsanwalt in Pöllau, g... mehr lesen...
Begründung: Mit dem Beschluß vom 23.8.1991 stellte das Erstgericht die der Minderjährigen gewährten Unterhaltsvorschüsse mit Wirkung vom 31.7.1991 ein. Mit dem Beschluß vom 9.10.1991 enthob es die Bezirkshauptmannschaft ***** als Unterhaltssachwalter, weil sich die Minderjährige seit August 1991 in der Bundesrepublik Deutschland befinde und sich auch ihr Vater in Deutschland aufhalte. Das Rekursgericht wies den Rekurs des Präsidenten des Oberlandesgerichtes gegen die Enthebung der... mehr lesen...
Begründung: Der Vater war mit Beschluß vom 12. April 1984, GZ 7 P 348/77-22, vom Erstgericht verhalten worden, für seine am 24. April 1967 geborene eheliche Tochter Jeanine R*** den auf 5.000 S monatlich erhöhten Unterhaltsbetrag zu leisten. Am 26. März 1985 wurde das Bezirksjugendamt nach § 22 JWG zum besonderen Sachwalter zur Durchsetzung der Unterhaltsansprüche des Kindes bestellt. Der Vater beantragte am 18. Oktober 1985, ihn von der Unterhaltsverpflichtung zu entheben. Die To... mehr lesen...
Norm: UVG §30UVG §31
Rechtssatz: Der Übergang der Unterhaltsforderungen vom Kind auf den Bund verschafft diesem auch die Rekurslegitimation, sofern in die rechtlich gestützte Stellung des Bundes eingegriffen wird. Entscheidungstexte 5 Ob 532/87 Entscheidungstext OGH 31.03.1987 5 Ob 532/87 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: UVG §30UVG §31 Abs2
Rechtssatz: Nach diesen Vorschriften vertritt der Präsident des OLG den Bund im Bezug auf die durch Legalzession auf diesen übergangenen Unterhaltsforderungen des Kindes. Es kommt ihm daher in dem Verfahren über den - strittigen - Bestand dieser Forderungen Parteistellung zu. Entscheidungstexte 5 Ob 532/87 Entscheidungstext OGH 31.03.1987 5 Ob 532/87 ... mehr lesen...
Norm: UVG §30UVG §31
Rechtssatz: Das volljährig gewordene Kind darf infolge Legalzession über Unterhaltsforderungen, soweit darauf Vorschüsse gewährt wurden, nicht mehr verfügen. Entscheidungstexte 5 Ob 532/87 Entscheidungstext OGH 31.03.1987 5 Ob 532/87 4 Ob 146/08m Entscheidungstext OGH 23.09.2008 4 Ob 146/08m ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Vergleich des Bezirksgerichtes Innere Stadt-Wien vom 9.6.1983, 5 Sch 55/83-2, verpflichtete sich der Kläger, seinem minderjährigen Sohn Aladin Daniel K***,geboren 13.1.1979, zu Handen des jeweiligen Vertreters, derzeit der Mutter (= beklagte Partei), ab 1.7.1983 einen monatlichen Unterhaltsbetrag von 2.500 S zu bezahlen. Zu 3 E 1619/84 des Exekutionsgerichtes Wien wurde mit Beschluß vom 14.2.1984 auf Grund dieses Exekutionstitels (dort mit dem unrichtigen ... mehr lesen...
Norm: UVG §27 Abs1UVG §30
Rechtssatz: § 27 Abs 1 UVG regelt nur, wie die bei der Bezirksverwaltungsbehörde einlangenden Beträge (sei es durch Zahlung des Unterhaltsschuldners oder auch im Exekutionswege) zu verwenden sind; § 30 UVG wieder ordnet nur für die Zeit nach der Beendigung der gesetzlichen Vertretung der Bezirksverwaltungsbehörde eine Legalzession hinsichtlich derjenigen Unterhaltsforderungen des Kindes an, die sich auf einen Zeitraum... mehr lesen...
Begründung: Der mj. Arnold K*** ist ein eheliches Kind des Arnold K*** und der Veronika L***. Die Ehe der Eltern wurde mit Urteil des Kreisgerichtes St. Pölten vom 18.November 1971, 1 Cg 759/71-6, rechtskräftig geschieden. Mit pflegschaftsbehördlich genehmigtem Vergleich vom selben Tag vereinbarten die Eltern, daß der Minderjährige in Pflege und Erziehung der Mutter bleibe. Der Vater verpflichtete sich zu einer Unterhaltszahlung von 900 S monatlich. Mit Beschluß des Erstgerichtes ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß ON 30 vom 20.9.1983 wurden der mj. Doris E*** gemäß §§ 3 und 4 Z 1 UVG für die Zeit vom 1.9.1983 bis 31.8.1986 monatliche Unterhaltsvorschüsse von S 1.000,-- bewilligt und das Jugendamt des Magistrates der Stadt St. Pölten gemäß § 9 Abs.2 UVG zum besonderen Sachwalter des Kindes zwecks Durchsetzung der Unterhaltsansprüche bestellt. Am 27.11.1985 stellte der besondere Sachwalter den Antrag, 1.) die Zahlung der Unterhaltsvorschüsse mit 1.12.1985 einzustellen... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 A2bAußStrG §9 A2cAußStrG §9 B1AußStrG §16 A1UVG §9 Abs3UVG §15 Abs1UVG §27UVG §30UVG §31
Rechtssatz: Dem Präsidenten des OLG steht gegen den Beschluß des Pflegschaftsgerichtes bzw Vormundschaftsgerichtes, mit dem die Bezirksverwaltungsbehörde gem § 9 Abs 3 UVG als besonderer Sachwalter des Kindes enthoben wird, kein Rekursrecht zu. Entscheidungstexte 1 Ob 793/80 Entsch... mehr lesen...