In ihrer am 16. August 1971 beim Arbeitsgericht Wien eingebrachten Klage bezeichnet sich die Klägerin als führendes unternehmen der kunststoffverarbeitenden Industrie in Europa; ihr Produktions-, Verkaufs- und Forschungsentwicklungsprogramm umfasse alle Teilbereiche dieses Industriezweiges. Das in Österreich bestehende Werk N sei zwar formell Eigentum der R. Ges. m. b. H Wien, doch stunden die Geschäftsanteile dieser österreichischen Gesellschaft zu 100% im Eigentum der Klägerin. De... mehr lesen...
Norm: USchG 1960 §4
Rechtssatz: Bei dem Anspruch nach § 4 USchG 1960 handelt es sich um einen selbständigen Anspruch des Unterhaltsberechtigten gegen den Dritten (SZ 27/133). Dieser zu § 2 des früheren USchG entwickelte Grundsatz gilt wegen der insoweit bestehenden Ähnlichkeit des neuen Gesetzes auch für dieses. Entscheidungstexte 6 Ob 110/72 Entscheidungstext OGH 31.05.1972 6 Ob ... mehr lesen...
Norm: USchG 1960 §4
Rechtssatz: Für die Prüfung der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen kann nur das Einkommen maßgebend sein, das er erzielen könnte, wenn ihn der als Bürge und Zahler in Anspruch genommene Dritte nicht von der Notwendigkeit enthoben hätte, selbst etwas zu erwerben (7 Ob 207/57). Entscheidungstexte 6 Ob 110/72 Entscheidungstext OGH 31.05.1972 6 Ob 110/72... mehr lesen...
Der Kläger, ein iranischer Staatsbürger, behauptet, er sei ab 20. 4. 1970 bei der Beklagten mit einem Gehalt von S 4000.- netto monatlich als Angestellter beschäftigt gewesen. Am 26. 6. 1970 sei er ohne Grund fristlos entlassen worden. Er habe für die Zeit seiner Beschäftigung bei der Beklagten weder Gehalt noch den vereinbarten Spesenersatz bekommen. Er begehre daher einen Betrag von S 13.132.24 an ausständigem Gehalt samt anteiligen Sonderzahlungen und Fahrtkostenersatz für die Zeit... mehr lesen...
Der Kläger behauptet, eine Lohnforderung gegen die I.-GesmbH. zu besitzen. Die Beklagte und ihr Mitgesellschafter Karl W. haben ihren Gesellschaftsanteil an Franz E. und Johann E. übertragen. Bei dieser Gelegenheit verpflichtete sich die Beklagte gegenüber Johann E., daß sie für die Lohnansprüche des Klägers voll aufkommen werde. Das Kreisgericht Wels wies die beim Arbeitsgericht Bad Ischl eingebrachte Klage wegen sachlicher Unzuständigkeit zurück. Die Beklagte habe ihren Geschäftsa... mehr lesen...
Die Klägerin begehrte Verurteilung der Beklagten zur Zahlung von 615.30 s. A. und führt aus, ihr geschiedener Gatte Franz Sch. habe die Beklagte geheiratet und sei in ihrem Geschäft als Verkäufer tätig. Da er der Klägerin den gerichtlich verglichenen Unterhalt nicht leiste, habe sie gemäß § 10 EO. zu E 5947/53 des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien die Lohnpfändung beantragt. Die Beklagte habe als Drittschuldnerin wahrheitswidrig erklärt, daß ihr Gatte bei ihr nicht beschäftigt sei.... mehr lesen...
Norm: EO §294 KEO §308USchG §4USchG §5
Rechtssatz: Der Anspruch nach § 2 USchG sieht zum Unterschied von § 3 von der Fingierung eines Dienstverhältnisses ab. Er setzt daher weder die Pfändung noch die Überweisung einer Lohnforderung voraus. Entscheidungstexte 4 Ob 72/54 Entscheidungstext OGH 18.05.1954 4 Ob 72/54 EvBl 1954/276 S 397 = SZ 27/133 ... mehr lesen...
Norm: JN §49 Abs2 Z2aUSchG §4
Rechtssatz: Auf § 2 USchG gestützte Klagen fallen nicht unter die Zuständigkeit nach § 49 Abs 2 Z 2 a JN. Entscheidungstexte 1 Ob 117/53 Entscheidungstext OGH 11.02.1953 1 Ob 117/53 Veröff: JBl 1953,350 3 Ob 111/60 Entscheidungstext OGH 22.03.1960 3 Ob 111/60 ... mehr lesen...
Norm: ArbGerG §1 IGaJN §1 AJN §41LPfV §10 Abs2USchG §4
Rechtssatz: Wenn ein und derselbe Tatbestand verschiedenen Gesetzesnormen unterstellt werden kann (§ 2 USchG) und § 10 Abs 2 LPfV) ist das angerufene Gericht zuständig, wenn es die Zuständigkeit auch nur hinsichtlich einer der anzuwendenden konkurrierenden Normen besitzt. Entscheidungstexte 1 Ob 948/52 Entscheidungstext OGH 10.12.... mehr lesen...
In ihrer Klage bringt die Klägerin vor, die Beklagte verabreiche ihrem geschiedenen Mann August H. den Unterhalt und enthebe ihn dadurch der Notwendigkeit, einen Dienstposten anzunehmen. Sie habe Exekution in die Dienstbezüge des August H. gegen die Beklagte geführt, von dieser als Drittschuldnerin jedoch nichts bezahlt erhalten. In Wirklichkeit führe August H. den Betrieb der Beklagten völlig selbständig, sei dessen Chef, und es würde ihm in dieser Eigenschaft ein monatliches Entgelt... mehr lesen...
Das Prozeßgericht wies das auf § 2 UnterhaltsschutzG. gestützte, auf Bezahlung der dem Lebensgefährten der Beklagten Johann K. auferlegten Unterhaltsleistungen für den Kläger gerichtete Klagebegehren ab. Das Berufungsgericht gab dem Klagebegehren statt. Es übernahm die erstrichterlichen Feststellungen auf Grund der unbedenklichen Beweiswürdigung und nahm daher gleich dem Erstgerichte als erwiesen an, daß zwischen der Beklagten und Johann K. ein Dienstvertrag nicht bestehe, daß diese... mehr lesen...
Norm: USchG §4
Rechtssatz: Wer dem Unterhaltspflichtigen in Kenntnis seiner Unterhaltspflicht - sei es auch als Lebensgefährten - die Möglichkeit bietet, sich von einem geregelten Erwerbe fernzuhalten, haftet nach § 2 USchG. Entscheidungstexte 3 Ob 170/50 Entscheidungstext OGH 24.05.1950 3 Ob 170/50 Veröff: SZ 23/171 = JBl 1950,505 ... mehr lesen...
Norm: JN §58USchG §4
Rechtssatz: Der Anspruch auf Grund des § 2 USchG ist in jeder Beziehung wie ein gesetzlicher Unterhaltsanspruch zu behandeln. Entscheidungstexte 3 Ob 307/37 Entscheidungstext OGH 30.04.1937 3 Ob 307/37 Veröff: SZ 19/148 7 Ob 207/57 Entscheidungstext OGH 08.05.1957 7 Ob 207/57 ... mehr lesen...
Norm: USchG §4
Rechtssatz: Die Haftung des Unterhaltsreichers nach § 2 des USchG erstreckt sich lediglich auf den dem Unterhaltspflichtigen nach dem Gesetze obliegenden Unterhalt, mag auch über das ziffernmäßige Ausmaß der Unterhaltsleistung ein exekutionsfähiger Vergleich vorliegen. Entscheidungstexte 3 Ob 505/36 Entscheidungstext OGH 01.07.1936 3 Ob 505/36 Veröff: SZ 18/113 ... mehr lesen...
Norm: USchG 1960 §4
Rechtssatz: (Vor USchG 1960) Zum Tatbestande der "Absicht" im Sinne des § 2 USchG. Entscheidungstexte 3 Ob 826/26 Entscheidungstext OGH 03.11.1926 3 Ob 826/26 Veröff: SZ 8/310 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1926:RS0076529 Dokumentnummer JJR_19261103_OGH0002_0030... mehr lesen...
Norm: JN §1 DVb1bbUSchG 1960 §4USchG 1985 §1
Rechtssatz: (Vor USchG 1960) Der im § 2 USchG gegen den Dritten als Bürgen und Zahler gegebene Anspruch auf Leistung des Unterhaltes ist im ordentlichen Rechtswege geltend zu machen. Entscheidungstexte 1 Ob 922/25 Entscheidungstext OGH 10.11.1925 1 Ob 922/25 Veröff: SZ 7/358 6 Ob 189/18i Ent... mehr lesen...