Norm
JN §1 DVb1bbRechtssatz
(Vor USchG 1960) Der im § 2 USchG gegen den Dritten als Bürgen und Zahler gegebene Anspruch auf Leistung des Unterhaltes ist im ordentlichen Rechtswege geltend zu machen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1925:RS0046035Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
19.12.2018