RS OGH 1925/11/10 1Ob922/25, 6Ob189/18i

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 10.11.1925
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Norm

JN §1 DVb1bb
USchG 1960 §4
USchG 1985 §1

Rechtssatz

(Vor USchG 1960) Der im § 2 USchG gegen den Dritten als Bürgen und Zahler gegebene Anspruch auf Leistung des Unterhaltes ist im ordentlichen Rechtswege geltend zu machen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1925:RS0046035

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

19.12.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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