RS OGH 1972/5/31 6Ob110/72

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 31.05.1972
beobachten
merken

Norm

USchG 1960 §4

Rechtssatz

Für die Prüfung der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen kann nur das Einkommen maßgebend sein, das er erzielen könnte, wenn ihn der als Bürge und Zahler in Anspruch genommene Dritte nicht von der Notwendigkeit enthoben hätte, selbst etwas zu erwerben (7 Ob 207/57).

Entscheidungstexte

  • 6 Ob 110/72
    Entscheidungstext OGH 31.05.1972 6 Ob 110/72

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0076925

Dokumentnummer

JJR_19720531_OGH0002_0060OB00110_7200000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten