Norm
USchG 1960 §4Rechtssatz
Für die Prüfung der Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen kann nur das Einkommen maßgebend sein, das er erzielen könnte, wenn ihn der als Bürge und Zahler in Anspruch genommene Dritte nicht von der Notwendigkeit enthoben hätte, selbst etwas zu erwerben (7 Ob 207/57).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1972:RS0076925Dokumentnummer
JJR_19720531_OGH0002_0060OB00110_7200000_002