Entscheidungen zu § 17 Abs. 3a MeldeG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-11 von 11

TE Vwgh Erkenntnis 2003/1/28 2002/05/0779

Die 1906 geborene, verwitwete Zweitmitbeteiligte ist Pensionistin. Nach der mit dem Antrag des beschwerdeführenden Bürgermeisters vorgelegten Wohnsitzerklärung verbringe sie in der Hauptwohnsitzgemeine Rauchenwart 65 Tage des Jahres, in der Nebenwohnsitzgemeinde des Beschwerdeführers 300 Tage des Jahres. Diese Wohnsitzerklärung ist mit einer unleserlichen Unterschrift mit dem Zusatz "iA" unterfertigt. Verbunden mit dem Antrag war die Erklärung des Beschwerdeführers, die Zweitmitb... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 28.01.2003

RS Vwgh 2003/1/28 2002/05/0779

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Melderecht
Norm: AVG §10;AVG §13 Abs3 idF 1998/I/158;MeldeG 1991 §15a idF 2001/I/028;MeldeG 1991 §17 Abs2 Z2;MeldeG 1991 §17 Abs3a idF 2001/I/028;
Rechtssatz: Nach § 13 Abs. 3 AVG idF 1998/I/158 kommt es nicht darauf an, ob der Mangel des Reklamationsantrages (unvollständige Wohnsitzerklärung) als Formgebrechen oder als inhaltlicher Mangel anzusehen ist. Entscheidend ist, das... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.01.2003

TE Vwgh Erkenntnis 2001/11/13 2001/05/0941

Die am 27. November 1938 in Wien geborene, verheiratete, seit Anfang Dezember 1998 pensionierte Zweitmitbeteiligte war im Zeitraum vom 10. Oktober 1973 bis 19. März 1999 mit Hauptwohnsitz (siehe § 23 Abs. 1 des im Beschwerdefall anzuwendenden Meldegesetzes 1991, BGBl. Nr. 9/1992, in der Fassung des Hauptwohnsitzgesetzes BGBl. Nr. 505/1994; in der Folge kurz: MeldeG) in Wien XVII., Pezzlgasse 71-73/1/7, gemeldet. Am 19. März 1999 meldete die Zweitmitbeteiligte St. Jakob im Walde, ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 13.11.2001

RS Vwgh 2001/11/13 2001/05/0941

Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §15a idF 2001/I/028;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs3a idF 2001/I/028;
Rechtssatz: Angaben des Betroffenen in einem "Erhebungsblatt zur Feststellung des Hauptwohnsitzes im Verfahren gemäß § 17 Meldegesetz" des Bundesministers für Inneres, welches inhaltlich der "Wohnsitzerklärung" (Anlage C zu § 15a MeldeG 1991 idF Art. I der Novelle BGBl. I Nr. 28/2001) entspricht... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.11.2001

RS Vwgh 2001/11/13 2001/05/0941

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/02 Melderecht
Norm: AVG §46;AVG §52 impl;MeldeG 1991 §17 Abs1;MeldeG 1991 §17 Abs3;MeldeG 1991 §17 Abs3a idF 2001/I/028;
Rechtssatz: Die Einholung einer Stellungnahme des Österreichischen Statistischen Zentralamtes (nunmehr Bundesanstalt "Statistik Österreich") zum Ermittlungsergebnis kommt nur dann in Betracht, wenn die für die Durchführung des Reklamationsverfahrens der Behörd... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.11.2001

TE Vwgh Erkenntnis 2001/7/3 2001/05/0209

Der beschwerdeführende Bürgermeister beantragte am 10. März 2000 gemäß § 17 Abs. 2 Z. 2 Meldegesetz1991 (MeldeG) die Einleitung eines Reklamationsverfahrens zur Entscheidung darüber, ob die zweitmitbeteiligte Partei, die in der Gemeinde des erstmitbeteiligten Bürgermeisters mit Hauptwohnsitz angemeldet ist, dort weiterhin den Hauptwohnsitz hat. Begründet wurde dieser Antrag im Wesentlichen damit, dass die zweitmitbeteiligte Partei seit Juni 1999 in Wien XVII. mit weiterem Wo... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 03.07.2001

TE Vwgh Erkenntnis 2001/7/3 2001/05/0198

Der erstmitbeteiligte Bürgermeister beantragte am 21. März 2000 gemäß § 17 Abs. 2 Z. 2 Meldegesetz1991 (MeldeG) die Einleitung eines Reklamationsverfahrens zur Entscheidung darüber, ob die zweitmitbeteiligte Partei, die in der Gemeinde des beschwerdeführenden Bürgermeisters mit Hauptwohnsitz angemeldet ist, dort weiterhin den Hauptwohnsitz hat. Begründet wurde dieser Antrag im Wesentlichen damit, dass die zweitmitbeteiligte Partei seit Juli 1999 in Wien VI. mit weiterem Woh... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 03.07.2001

RS VwGH Erkenntnis 2001/07/03 2001/05/0198

Rechtssatz: Der Gesetzgeber geht davon aus, dass der für die Zulässigkeit eines Antrages eines Bürgermeisters gemäß § 17 Abs. 2 Z. 2 MeldeG 1991 geforderte Nachweis des Bestehens eines Mittelpunktes der Lebensbeziehungen in seiner Gemeinde nur mit der Wohnsitzerklärung nach § 15a MeldeG 1991 erbracht werden kann und nur in den im § 17 Abs. 3a erster Satz MeldeG 1991 genannten Fällen von dieser Zulässigkeitsvoraussetzung abgesehen werden kann. Im RIS seit 31.01.2002 mehr lesen...

Rechtssatz | VwGH Erkenntnis | 03.07.2001

RS Vwgh 2001/7/3 2001/05/0209

Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §1 Abs8 idF 2001/I/028;MeldeG 1991 §17 Abs2 Z2;MeldeG 1991 §17 Abs3a idF 2001/I/028;Novellen BGBl2001/I/028; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/05/0198 E 3. Juli 2001 RS 7 Stammrechtssatz Für Studierende, die am Studienort einen weiteren Wohnsitz zum Zwecke des Studiums haben und sich im Wesentlichen nur während der Studienzeit aus Gründen der Ausbildung an diesem Wohns... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.07.2001

RS Vwgh 2001/7/3 2001/05/0209

Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §15a idF 2001/I/028;MeldeG 1991 §17 Abs2 Z2;MeldeG 1991 §17 Abs3a idF 2001/I/028;Novellen BGBl2001/I/028; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2001/05/0198 E 3. Juli 2001 RS 6 Stammrechtssatz Der Gesetzgeber geht davon aus, dass der für die Zulässigkeit eines Antrages eines Bürgermeisters gemäß § 17 Abs. 2 Z. 2 MeldeG 1991 geforderte Nachweis des Bestehens eines Mittelpunktes ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 03.07.2001

RS VwGH Erkenntnis 2001/07/03 2001/05/0198

Rechtssatz: Für Studierende, die am Studienort einen weiteren Wohnsitz zum Zwecke des Studiums haben und sich im Wesentlichen nur während der Studienzeit aus Gründen der Ausbildung an diesem Wohnsitz aufhalten, kann - sofern nicht auch andere im § 1 Abs. 8 MeldeG 1991 aufgezählte bzw. nach dieser Gesetzesstelle heranzuziehende Kriterien vorliegen - nicht grundsätzlich davon ausgegangen werden, dass sie am Studienort den Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen haben. Im RIS seit 31.01.2... mehr lesen...

Rechtssatz | VwGH Erkenntnis | 03.07.2001

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