Anläßlich einer 1991 durchgeführten Lohnsteuerprüfung wurde festgestellt, daß von den Österreichischen Bundesbahnen jene Bezüge an Dienstnehmer, die auf die Zeit von Waffenübungen des Dienstnehmers beim Bundesheer entfielen, nicht in die Bemessungsgrundlage des Dienstgeberbeitrages zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen einbezogen worden waren. Gegen den Bescheid, mit dem aus diesem Grunde Dienstgeberbeiträge für die Zeiträume Jänner 1983 bis Dezember 1988 vorgeschrieben wurden... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag43/02 Leistungsrecht61/01 Familienlastenausgleich
Norm: EStG 1972 §47 Abs3;FamLAG 1967 §41 Abs1;FamLAG 1967 §41 Abs2;HGG 1956 §27 Abs1 Z3 idF 1982/285;HGG 1956 §30 Abs1 idF 1982/285;HGG 1956 §30 Abs5 idF 1982/285;HGG 1985 §36 Abs1;HGG 1985 §39 Abs1;HGG 1985 §39 Abs5;
Rechtssatz: Aus den Bestimmungen des HGG geht mit hinlänglicher Deutlichkeit hervor, daß der Gesetzgeber... mehr lesen...
Index: 43/02 Leistungsrecht
Norm: HGG 1956 §30 Abs5;HGG 1985 §39 Abs5;
Rechtssatz: Durch Abs 5 des § 30 HGG 1956 bzw § 39 HGG 1985 wird deutlich zum Ausdruck gebracht, daß dem Bundesbetrieb von seinen Betreibern nur die Kosten ERSETZT werden, die durch den Präsenzdienst seines Dienstnehmers entstanden sind. Davon, daß der Dienstgeber damit während der Dauer des Präsenzdienstes lediglich eine Zahlstelle (hinsichtli... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 27. März 1990 wurde dem Beschwerdeführer gemäß § 34 Abs. 1 des Zivildienstgesetzes 1986 in der Fassung der Novelle BGBl. Nr. 598/1988 (ZDG) in Verbindung mit § 30 des Heeresgebührengesetzes 1985, BGBl. Nr. 266, (HGG) beginnend ab 2. Oktober 1989 für die Dauer seines ordentlichen Zivildienstes Wohnkostenbeihilfe in der Höhe von S 4.325,44 monatlich zuerkannt; das Begehren des Beschwerdeführers auf Abgeltung ... mehr lesen...
Index: 43/02 Leistungsrecht
Norm: HGG 1985 §30 Abs5;
Rechtssatz: Die Aufzählung in § 30 Abs 5 HGG von für die Beibehaltung der Wohnung entstehenden Kosten ist taxativ. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1990110115.X01 Im RIS seit 04.05.2001 mehr lesen...
Index: 43/02 Leistungsrecht
Norm: HGG 1985 §30 Abs5 Z3;
Rechtssatz: Der Wortlaut des § 30 Abs 5 Z 3 HGG spricht von "Schaffung" von Wohnraum und nicht etwa von Anschaffung, Beschaffung und Erwerb der jeweiligen Wohnung. Darunter fallen nicht Darlehen, die zum Zwecke der Verbesserung eines bereits geschaffenen Wohnraumes aufgenommen wurden, und auch nicht eine Investitionsablöse (Hinweis E 1.7.1981, 1820/80, VwSlg ... mehr lesen...
Index: 43/02 Leistungsrecht
Norm: HGG 1985 §30 Abs4;HGG 1985 §30 Abs5 Z1;
Rechtssatz: Als "Entgelt für die Benützung der Wohnung" iSd § 30 Abs 5 Z 1 HGG kommen nur während des Präsenzdienstes entstehende Kosten in Betracht. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1990110115.X03 Im RIS seit 04.05.2001 mehr lesen...
Der Aktenlage nach hat der Erstbeschwerdeführer am 1. Oktober 1987 seinen Grundwehrdienst angetreten, worauf seine Ehegattin, die Zweitbeschwerdeführerin, am 28. Oktober 1987 einen Antrag auf Zuerkennung des Familienunterhaltes und der Wohnkostenbeihilfe nach dem Heeresgebührengesetz 1985 (HGG) stellte. Dieser Antrag wurde mit dem an den Erstbeschwerdeführer gerichteten Bescheid des Magistrates der Stadt Wien, MBA für den 9. Bezirk, vom 21. Dezember 1987 dahingehend erledigt, daß sowo... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren43/02 Leistungsrecht
Norm: AVG §68 Abs2;HGG 1985 §30 Abs5;VwGG §33 Abs1;
Rechtssatz: Hat der Bf in einer Stellungnahme eindeutig zu erkennen gegeben, daß die von ihm behauptete Rechtsverletzung durch den abändernden Bescheid gem § 68 Abs 2 AVG nicht mehr vorliegt und er kein rechtliches Interesse mehr an der Entscheidung des VwGH hat, so führt dies dazu,... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 12. Juni 1989 wurde dem Beschwerdeführer für die Dauer des ab 3. April 1989 geleisteten Grundwehrdienstes gemäß § 30 Abs. 3 Heeresgebührengesetz 1985 (HGG) Wohnkostenbeihilfe in der Höhe von S 1.853,77 monatlich zuerkannt. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde, über die der Verwaltungsgerichtshof erwogen hat: Gemäß § 30 Abs. 3 HGG gebührt Wehrpflichtigen, die einen im § 25 Z.... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren43/02 Leistungsrecht
Norm: AVG §37;AVG §39 Abs2;HGG 1985 §30 Abs1;HGG 1985 §30 Abs5;HGG 1985 §32 Abs5;HGG 1985 §33 Abs1;
Rechtssatz: Auf Grund der auch im Verfahren nach dem HGG geltenden amtswegigen Ermittlungspflicht hat die Behörde die entsprechenden Ermittlungen über das verbleibende Einkommen - im Hinblick auf § 39 Abs 2 dritter Satz AVG innerhalb der Grenzen ihrer Möglichkeit... mehr lesen...