Entscheidungen zu § 6 Abs. 1 HebG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-7 von 7

TE Vwgh Erkenntnis 1993/12/16 93/11/0124

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde gemäß § 6 Abs. 1 lit. c des Hebammengesetzes 1963, BGBl. Nr. 3/1964, die Niederlassungsbewilligung der Beschwerdeführerin als freipraktizierende Hebamme auf Dauer zurückgenommen. In ihrer an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht die Beschwerdeführerin Rechtswidrigkeit des Inhaltes des angefochtenen Bescheides und Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften geltend und beantragt die... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 16.12.1993

RS Vwgh 1993/12/16 93/11/0124

Index: 82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: HebDO §5;HebG §6 Abs1 litc;
Rechtssatz: In einem Verfahren iSd § 6 Abs 1 lit c HebG ist es irrelevant, daß die betroffene Hebamme von ihrer Berechtigung nur uneingeschränkt Gebrauch macht und weiterhin zu machen beabsichtigt, da sie auf Grund ihrer Niederlassungsbewilligung berechtigt und verpflichtet wäre, alle Tätigkeiten einer Hebamme zu entfalten. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.12.1993

RS Vwgh 1993/12/16 93/11/0124

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: AVG §52;HebG §6 Abs1 litc;
Rechtssatz: Werden von seiten des Amtsarztes, dessen Überwachung die Hebamme untersteht, Bedenken an deren Eignung geäußert, ist maßgebend hiefür der persönliche Eindruck, den dieser in einem längeren Gespräch gewonnen hat. Beziehen sich die Bedenken auf die altersbedingte körperliche Verfassung und auf die Sch... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.12.1993

RS Vwgh 1993/12/16 93/11/0124

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: B-VG Art130 Abs2;HebG §6 Abs1 litc;HebG §7;VwRallg;
Rechtssatz: Die Zurücknahme der Niederlassungsbewilligung nach § 6 Abs 1 lit c HebG ist ungeachtet der Verwendung des Wortes "kann" keine Ermessensentscheidung. Wenn eine Hebamme wegen erwiesener Gebrechlichkeit ihrer Berufspflicht nicht nachkom... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.12.1993

RS Vwgh 1993/12/16 93/11/0124

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: AVG §45 Abs2;AVG §46;AVG §52;HebG §6 Abs1 litc;
Rechtssatz: Die Zurücknahme der Niederlassungsbewilligung nach § 6 Abs 1 lit c HebG setzt voraus, daß die Behörde als erwiesen annehmen kann, daß die betreffende Hebamme ein Gebrechen hat, durch welches ihr die Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit unmöglich gemacht wird. Der Beweis, der zu ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 16.12.1993

TE Vwgh Beschluss 1993/8/12 AW 93/11/0036

Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die der Beschwerdeführerin im Jahre 1956 erteilte Niederlassungsbewilligung als freipraktizierende Hebamme gemäß § 6 Abs. 1 lit. c des Hebammengesetzes 1963 auf Dauer zurückgenommen. Wenn Bedenken an der Fähigkeit einer Person, die Tätigkeit als Hebamme auszuüben, bestehen - ob zu Recht oder nicht, ist in diesem Stadium des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens nicht zu prüfen - und nicht ausgeschlossen werden kann, daß die betreffende Person der... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 12.08.1993

RS Vwgh 1993/8/12 AW 93/11/0036

Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: HebG §6 Abs1 litc;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Zurücknahme einer Niederlassungsbewilligung für eine Hebamme - Mit dem angefochtenen Bescheid wurde die der Bf erteilte Niederlassungsbewilligung als freipraktizierende Hebamme gem § 6 Abs 1 lit c HebG auf Dauer zurückgenommen. Wenn Bedenken an der Fähigkeit einer Person, ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 12.08.1993

Entscheidungen 1-7 von 7

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