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82/03 Ärzte Sonstiges SanitätspersonalNorm
HebDO §5;Rechtssatz
In einem Verfahren iSd § 6 Abs 1 lit c HebG ist es irrelevant, daß die betroffene Hebamme von ihrer Berechtigung nur uneingeschränkt Gebrauch macht und weiterhin zu machen beabsichtigt, da sie auf Grund ihrer Niederlassungsbewilligung berechtigt und verpflichtet wäre, alle Tätigkeiten einer Hebamme zu entfalten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1993:1993110124.X04Im RIS seit
11.07.2001