Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit Beschluß des Erstgerichtes vom 28.11.1984, Sch 18/84, gemäß § 55 a EheG einvernehmlich geschieden. Im Protokoll über die Tagsatzung zur einvernehmlichen Scheidung der Ehe vom 28.11.1984 ist unter anderem festgehalten: "Beide Teile verzichten unter allen Umständen auf Unterhalt. Alle sonstigen vermögensrechtlichen Ansprüche haben die Parteien bereits geregelt." Die Antragstellerin begehrte die aus dem
Spruch: der Entscheidung ersichtlich... mehr lesen...
Begründung: Die am 25.10.1973 geschlossene Ehe der Parteien, aus der zwei Kinder im Alter von derzeit 11 und 12 Jahren stammen, wurde mit Urteil vom 10.4.1984 aus dem Alleinverschulden des Antragsgegners geschieden. Unbestritten ist, daß zu dem in diesem Verfahren aufzuteilenden ehelichen Gebrauchsvermögen das auf der EZ 303 KG Eisgarn von den Parteien errichtete Einfamilienhaus Eisgarn Nr.136 und einige Fahrnisse gehören. Die Liegenschaft, auf der das Einfamilienhaus steht, wurde... mehr lesen...
Begründung: Die zwischen den Streitteilen am 2. April 1955 geschlossene Ehe wurde mit Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Graz vom 6. Dezember 1983, 11 Cg 196/81, rechtskräftig aus dem überwiegenden Verschulden des Antragsgegners geschieden. Die eheliche Lebensgemeinschaft ist seit 14. Juni 1982 aufgehoben. Der Ehe entstammt der im Jahr 1959 geborene Sohn Gerald. Während der Ehe waren beide Teile berufstätig, wobei der Antragsgegner im allgemeinen ein etwa doppelt so ... mehr lesen...
Begründung: Die am 28.10.1963 geschlossene Ehe der Parteien wurde mit Urteil vom 11.11.1982 aus dem überwiegenden Verschulden des Mannes geschieden. Aus der Ehe stammen keine Kinder. Der Mann ist Ende März 1982 freiwillig aus der Ehewohnung ausgezogen. Seither ist die eheliche Gemeinschaft aufgelöst. Arthur A stellte den Antrag auf Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens in der Form, daß ihm für das geschaffene Liegenschaftsvermögen ein Abstattungsbetrag von S 900.000 ausbezahlt... mehr lesen...
Begründung: Die am 28. Juni 1971 geschlossene Ehe der Parteien, der drei Kinder, nämlich der am 29. November 1971 geborene Walfried, die am 20. Februar 1975 geborene Patrizia und der am 31. März 1976 geborene Michael enstammen, wurde mit Urteil des Landesgerichtes Feldkirch vom 6. Juni 1983 (3 Cg 949/82-56) aus dem überwiegenden Verschulden des beklagten Ehemannes geschieden. Im Jahre 1981 hat der Antragsgegner die am 25. Juli 1968 geborene außereheliche Tochter der Antragstellerin,... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit dem Teilurteil des Landesgerichtes Innsbruck vom 12.Oktober 1982, 15 Cg 50/82, gemäß § 47 EheG aus dem alleinigen Verschulden des Antragsgegners geschieden. Im Urteil wurde ausgesprochen, daß Helmut A die Ehe mit Reinhilde B gebrochen hat. Der Ehe entstammen zwei Kinder, die am 31.Jänner 1963 geborene Elisabeth und die am 31.Mai 1966 geborene Katharina. Die Streitteile bewohnten während der Ehe Räume im Parterre und im ersten Stock des H... mehr lesen...
Begründung: Die am 8.Februar 1969 geschlossene Ehe der Parteien wurde am 31. August 1982 aus dem überwiegenden Verschulden der Antragstellerin geschieden. Die elterlichen Rechte stehen in Ansehung der durch die Eheschließung legitimierten Tochter Roswitha dem Antragsgegner, dem Sohn Gerald gegenüber der Mutter zu. Der Antragsgegner ist Eigentümer der Liegenschaft EZ 54 Katastralgemeinde Oswaldgraben mit den Grundstücken 140 (Baufläche mit dem Wohnhaus Nr.58), 586/3, 599/4 und 599/2 ... mehr lesen...
Norm: EheG §94 Abs2
Rechtssatz: Es ist in der Regel zumindest dann, wenn der Berechtigte auf die sofortige Zahlung nicht angewiesen ist, dem Ausgleichspflichtigen aber wegen seiner wirtschaftlichen Möglichkeit eine sich über viele Jahre erstreckende Teilzahlungsmöglichkeit eingeräumt wird, billig, ihm eine Wertsicherung oder Verzinsung auch dann aufzuerlegen, wenn der Ausgleichszahlungsberechtigte wegen der nicht sofortigen Leistung der Ausglei... mehr lesen...
Begründung: Die am 25. August 1959 geschlossene Ehe der Parteien wurde am 21. Jänner 1983 aus beiderseitigem Verschulden geschieden. Beide Teile gaben einen Unterhaltsverzicht ab. Aus dieser Ehe entstammt der minderjährige Peter A, geboren am 2. Oktober 1967. Die elterlichen Rechte hinsichtlich dieses Kindes stehen der Mutter zu. Alexander A wurde zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von S 2.800,-- für dieses Kind verpflichtet. Weitere Sorgepflichten haben die Parteien nicht. Der... mehr lesen...
Norm: EheG §94 Abs2
Rechtssatz: Wird die Entrichtung der Ausgleichszahlung in Teilbeträgen angeordnet, nimmt das Gesetz offensichtlich einen damit allenfalls verbundenen Wertverlust für den Ausgleichsberechtigten grundsätzlich in Kauf. Wenn die ausgleichspflichtige Antragsgegnerin, da die Ehewohnung zugewiesen wird und die zur Deckung ihrer Lebensbedürfnisse auf die Unterhaltsleistungen des ausgleichsberechtigten Antragstellers angewiesen ist, ... mehr lesen...
Die kinderlos gebliebene Ehe der Parteien wurde mit dem seit 12. Oktober 1978 rechtskräftigen Urteil des Kreisgerichtes St. Pölten, GZ 2 Cg 120/78-13, aus dem Verschulden der Frau geschieden. Am 19. Jänner 1979 brachte der Mann beim Erstgericht den Antrag ein, das aus einer Eigentumswohnung und der kompletten Einrichtung dieser Wohnung bestehende eheliche Gebrauchsvermögen derart zu teilen, daß dieses entweder der Frau (Hauptantrag) oder ihm überlassen werde und der damit jeweils Be... mehr lesen...
Norm: EheG §94 Abs2
Rechtssatz: Dem Ausgleichspflichtigen kann grundsätzlich auch die Aufnahme eines Kredites zugemutet werden, um die Ausgleichszahlung leisten zu können, wenn ihm solches möglich ist und der Berechtigte darauf angewiesen ist, die Zahlung sofort zu erhalten. Entscheidungstexte 2 Ob 558/80 Entscheidungstext OGH 23.09.1980 2 Ob 558/80 ... mehr lesen...