Norm
EheG §94 Abs2Rechtssatz
Dem Ausgleichspflichtigen kann grundsätzlich auch die Aufnahme eines Kredites zugemutet werden, um die Ausgleichszahlung leisten zu können, wenn ihm solches möglich ist und der Berechtigte darauf angewiesen ist, die Zahlung sofort zu erhalten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0057706Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
27.04.2022